DHL Paket verschwunden...kein Schadenersatz??

20. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
xafia
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
DHL Paket verschwunden...kein Schadenersatz??

Hallo,

ich versende immer mit DHL - versichert - und habe nun das erste mal ein Problem.

Um es kurz zu machen.

Nachdem der Käufer gekauft und bezahlt hat, habe ich die Ware unverzüglich mit DHL versendet. Das Paket kam aber nicht beim Käufer an. Das konnte man - man kann es immer noch - mit der Sendungsverfolgungsnummer feststellen. Das Paket saß...sitzt immer noch im Paketzentrum Speyer.

Ich habe also sämtliche Formulare ausgefüllt und Nachweise geliefert, das ich alles ordnungsgemäß vollbracht habe. Mir wurde auch versichert,....man bleibt in Kontakt. Ich muss anmerken, dass ich den Schaden erstmalig im Juli gemeldet habe, jetzt ist es September.



Irgendwann kam ein Brief von DHL, wo drin steht, dass das Paket beim Empfänger abgegeben wurde und mir der Schaden nicht ersetzt wird.



Ich falle aus allen Wolken. Ich habe Widerspruch eingelegt und DHL aufgefordert, dass ich gerne den Beleg dafür haben möchte, an wem das Paket, an welchem Tag und Uhrzeit beim Empfänger abgegeben wurde. Bis heute - seit 3 Wochen - habe ich kein Lebenszeichen mehr von DHL erhalten.



Fakt ist...der Empfänger hat versichert, dass das Paket nicht angekommen ist. Er hat mir sogar seinen BPA mit Personaldaten und Unterschrift zum Abgleich geschickt.

Fakt ist...dass sich das Paket laut Sendungsverfolgung immer noch im Paketzentrum Speyer befindet und somit gar nicht ausgeliefert sein kann.



Was soll ich nun tun????



Ich habe bereits Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.



Es geht hier um einen Schaden von 130 .- Euro. Ok, nicht viel...ist aber auch geld.



Das Problem bei DHL ist, dass man keinen persönlichen Ansprechpartner hat. Es ist wohl bewusst so gewollt...

Die Hotline ist eine Farce und kann oder will nicht helfen.



Muss ich mich nun um einen Anwalt bemühen????



Hat jemand Erfahrung mit DHL???



Ich benötige Tipps zur weiteren Veranlassung.



Danke.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130050 Beiträge, 41471x hilfreich)

quote:
Das Problem bei DHL ist, dass man keinen persönlichen Ansprechpartner hat. Es ist wohl bewusst so gewollt...

Ja, das ist von den Kunden ausdrücklich so gewünscht. Denn mit persönlichem Ansprechpartner kann man nich ab 6,90 EUR versenden ...



quote:
Muss ich mich nun um einen Anwalt bemühen????

Man sendet ein Einschreiben-Rückschein in dem man zur Lieferung des Abliefernachweises auffodert.
Dafür setzt man eine Frist nach Datum bestimmt (von 20-25 Tagen).

Dann sollte man einen Anwalt einschalten.

Das geht zum Beispiel gleich hier nebenan:
http://www.frag-einen-anwalt.de/
bzw. besser
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2509x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> quote:Muss ich mich nun um einen Anwalt bemühen????


Man sendet ein Einschreiben-Rückschein in dem man zur Lieferung des Abliefernachweises auffodert.
Dafür setzt man eine Frist nach Datum bestimmt (von 20-25 Tagen).

Dann sollte man einen Anwalt einschalten. <hr size=1 noshade>



Was soll denn das?

Nach 3 Monaten und in Kenntnis, daß die Ware nicht ankam soll man per RA einen Zustellnachweis einfordern??? Bizarr.

TE scheint Privat VK zu sein. damit ist bei Übergabe an DHL die Leistungsgefahr auf den K übergegangen, K trägt das Transportrisiko, §§ 447 , 446 BGB .

TE muss also nur alle Ansprüche gegen DHL an K abtreten, die ganzen Unterlagen übersenden. K muss dann mit DHL streiten. Für TE macht ein RA nun wirklich gar keinen Sinn.

Selbst wenn es gewerblicher Verkauf war, TE das Transportrisiko trägt, müsste von DHL der Schadensersatz eingefordert, Verzug herbeigeführt werden.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 172x hilfreich)

Dhl reagiert generell immer sehr flott wenn ein Anwalt mit ins Spiel kommt. Zunächst würde ich aber, wie Harry schon geschrieben hat, eine Frist per Einschreiben setzen.
Ggf. die Schadensersatzansprüche an den Käufer abtreten (bei Privatverkauf).


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""

-- Editiert Empathie am 23.09.2011 11:51

-- Editiert Empathie am 23.09.2011 11:51

1x Hilfreiche Antwort

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