DHL Paketshop schickt Paket zu früh zurück

7. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Julian8
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
DHL Paketshop schickt Paket zu früh zurück

Liebes Forum,

ich habe ein Paket aus den USA erhalten, welches in die Postfiliale geliefert wurde. Diese bewahrt Pakete ja eigentlich 7 Werktage auf, was auch so auf der Benachrichtigungskarte vermerkt ist.

Als ich am 6. Werktag das Paket abholen wollte, war es schon zurück geschickt. Laut Sendungsverfolgung geschah das am 5. Werktag und damit 2 Tage zu früh. Das Paket konnte auch nicht mehr aufgehalten werden.

Nun ist es so, dass Versand und Zoll knapp 100 Euro gekostet haben und darin beruflich relevante Gegenstände sind, welche ich jetzt benötige und ersetzen muss.
DHL verweist darauf, ich solle mich doch an die amerikanische Post für eine mögliche Erstattung wenden. Das ist natürlich völliger Blödsinn, da diese ihre Leistung erbracht hat. Scheinbar sieht DHL für einen solchen Fall keine Entschädigungsmöglichkeiten vor.
Kann ich dafür auf Schadensersatz klagen? Und wenn ja, gegen DHL direkt oder ggf. sogar gegen die beteiligte Postfiliale? Würde sich das lohnen bei einem strittigen Betrag von vielleicht 200-300€?

Viele Grüße und Danke im Voraus!




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130555 Beiträge, 41543x hilfreich)

Zitat (von Julian8):
Das ist natürlich völliger Blödsinn

Richtig, Dein Ansprechpartner ist derjenige, der versendet hat. Der kann sich dann an seinen Ansprechpartner / Dienstleister wenden - sofern er mit diesem eine Zwischenlagerung über 7 Werktage vereinbart hätte.

Natürlich davon ausgehend, das Du mit Deinem Ansprechpartner auch eine Zwischenlagerung über 7 Werktage vereinbart hätten.



Zitat (von Julian8):
Kann ich dafür auf Schadensersatz klagen?

Wenn man da schon für fragen muss, ist offensichtlich das einem die zum "können" notwendigen Fähigkeiten fehlen.
Insofern wäre es sinnig Fachleute zu beauftragen.



Zitat (von Julian8):
Und wenn ja, gegen DHL direkt oder ggf. sogar gegen die beteiligte Postfiliale?

Nö, gegen Deinen Vertragspartner.



Zitat (von Julian8):
Würde sich das lohnen bei einem strittigen Betrag von vielleicht 200-300€?

In den USA sind die Kosten der Rechteverfolgung anders geregelt als in DE.
Da kann es sein, das man Recht auf 300 € bekommt und am Ende 1200 $ dafür zahlen muss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Julian8
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, gegen Deinen Vertragspartner.

Der Versender ist ein Bekannter und hat das Paket privat verschickt.
DHL bzw. die Postfiliale ist doch ihrer Leistung nicht nachgekommen? Warum soll ich denn da jetzt meinen Bekannten in den USA verklagen?
Können Sie das vielleicht einmal erläutern? Das kann doch nicht so funktionieren, dass DHL da völlig raus ist obwohl es sich zu 100% um deren Verschulden handelt.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19221 Beiträge, 10349x hilfreich)

Zitat:
Kann ich dafür auf Schadensersatz klagen?

Nein - Sie sind nicht der Auftraggeber von DHL.
Schadensersatzansprüche hat immer nur der Absender, denn dessen Auftrag, das Paket ordnungsgemäß i n Deutschland auszuliefern, wurde nicht erfüllt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130555 Beiträge, 41543x hilfreich)

Zitat (von Julian8):
Warum soll ich denn da jetzt meinen Bekannten in den USA verklagen?

Den muss man nicht verklagen, nur wenn man klagen will, dann sollte es halt der richtige sein.
Mit dem kann man auch ganz normal kommunizieren, das er Ersatzansprüche prüfen müsste. Oder prüft sie selber.



Zitat (von Julian8):
Können Sie das vielleicht einmal erläutern?

Ansprüche haben nur die Vertragspartner untereinander.
Man könnte höchstens prüfen, ob es eine Möglichkeit der Abtretung gibt und man so anstelle des Bekannten die DHL direkt in DE verklagen könnte.



Zitat (von drkabo):
denn dessen Auftrag, das Paket ordnungsgemäß i n Deutschland auszuliefern, wurde nicht erfüllt.

Bereits das steht ja - wie schon in #1 erwähnt - in Zweifel ...



Zitat (von Julian8):
Das kann doch nicht so funktionieren, dass DHL da völlig raus ist obwohl es sich zu 100% um deren Verschulden handelt.

Mit etwas Pech schon.
DHL schuldet nur, was mit dem Vertragspartner (United States Postal Service?) vertraglich vereinbart war und der schuldet nur was er mit seinem Vertragspartner vertraglich vereinbart war.

Mit etwas Pech hat DHL zwar mit vertraglich USPS eine Lagerfrist von 7 Werktagen vereinbart, USPS mit dem Bekannten das aber nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1617 Beiträge, 409x hilfreich)

Man kann sich die Ansprüche, die der Bekannte hat, abtreten lassen. Für Empfänger kommen aber immer auch eigene Schadensersatzansprüche gegen Frachtführer in Frage. Dass nur der Versender Rechte hätte, ist ein hartnäckiger Mythos.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50241 Beiträge, 17587x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Man kann sich die Ansprüche, die der Bekannte hat, abtreten lassen.


Richtig, aber auch der Bekannte hat nur Ansprüche gegen seinen Paketdienst, also nicht gegen DHL.

Um gegen DHL vorgehen zu können müsste schon der US-Paketdienst seine Ansprüche gegen DHL an Dich abtreten. Ich bezweifle doch sehr, dass er das machen wird.

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19221 Beiträge, 10349x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Man kann sich die Ansprüche, die der Bekannte hat, abtreten lassen.

Ja - aber der Bekannte hat nur Ansprüche gegen die amerikanische Post.
Was das ganze eben schwierig macht, ist dass DHL "nur" Subunternehmer der amerikanischen Post ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2771 Beiträge, 455x hilfreich)

Die Frage ist wohl auch:
Wer hat wann den Zoll bezahlt.

Wenn das der Versender war, dann ist das in den Versandkosten drin. Da wäre dann der Versender haftbar, wenn das Paket wirklich zu früh zurückgegangen ist.

Wenn der Empfänger die Verzollung selbst übernommen hat, steht ihm meiner Meinung nach ein Schadenersatz gegenüber DHL zu. DHL hat dem Empfänger zugesichert (Benachrichtigungskarte!), dass das Paket 7 Tage abholbereit zwischengelagert wird.

Wenn DHL das ganze für den Empfänger verzollt und die Verzollung in Rechnung gestellt hat, dann hat DHL mangels ausgeliefertem Paket meiner Meinung nach auch keine Einfuhrdienstleistung erbracht.

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