DHL Paketverlust; Wert: 21.700€ Was tun?

26. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
snikkers
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
DHL Paketverlust; Wert: 21.700€ Was tun?

Hallo,

also es fing vor genau 6 Monaten an, ich gab ein Paket ab, bis 25.000€ versichert bei einem gelben Logistikunternehmen.
Dieses Paket erreichte nie den Empfänger -> Ich habe einen Nachforschungsauftrag komplett ausgefüllt und eingeschickt.
Im Paket befand sich eine Kameraausrüstung im Wert von 21.700€.
Heute bekam ich einen Brief in dem das Unternehmen jegliche Ersatzansprüche widerlegt, auf Grund der Tatsache dass ich keine Rechnungen vorzeigen kann - diese befanden sich aber im Paket - und es gibt Zeugen die bestätigen können dass ich diese Ausrüstung besaß und auch an den Käufer verschickt habe.

Ich weiß nicht was ich tun soll, hat jemand einen Rat?!
Ich werde diese Angelegenheit höchstwahrscheinlich vor Gericht klären müssen oder?

Dann noch eine Allgemeine Frage, sagen wir mal ich nehme mir einen Anwalt und klage gegen das gelbe Versandunternehmen, dann muss das Versandunternehmen alle kosten Tragen oder? Auch die von meinem Anwalt?
Oder nur die Gerichtskosten?

In welcher Reihenfolge soll ich vorgehen?
- Versandunternehmen eine letzte Mahnung schicken?
- Anwalt einschalten?
- Anwalt kontaktiert das Versandunternehmen ein letztes mal?
- Gegen das Unternehmen klagen?


Vielen Dank im Vorraus!

Gruß.

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-- Editiert am 26.05.2010 20:04

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dittmar
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)

Warum wird die Rechnung im Original IM Paket mitgeschickt? Keine Kopie gemacht? Gerade bei einem solchen Wert sollte man dies tun!

Verständlich das man nun eine Rechnung sehen will - es kann ja jeder daher kommen und ein Paket mit einer so hohen Transportversicherungssumme abschicken und dann wertlosen Kram verschicken. Verstehst Du was ich meine?!....

Gibt es denn sonst irgendeinen Nachweis über die Kameraausrüstung? Vielleicht beim Händler wo man diese Ausrüstung gekauft hat, um eine Kopie der Rechnung bitten?!

War es eine ältere oder neuere Ausrüstung? Noch Garantie drauf? Irgendwo muss doch noch etwas als Nachweis zu finden sein?
War es vielleicht eine Auktion m Internet? Dann könntest Du die Auktion ( Text ) ausdrucken und der Käufer kann dann darauf den Kauf bestätigen.

Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt damit beauftragen, um den Anspruch gegenüber dem gelben Versandunternehmen geltend zu machen. Gerade bei einem solchen Wert.

Gibt es denn Foto´s von der Ausrüstung?

PS: bei solch hohen Warenwerten IMMER Kopien der Belege machen! Auch von der Transportversicherung und dem Abgabebeleg!

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#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wenn Sie obsiegen muss der Gegner auch die Anwaltskosten zahlen.

SIe sollten aber den Wert der versendeten Ausrüstung in irgendeiner Form nachweisen können.

Wie ist den der Verkauf zustande gekommen? Gab es Bilder der Ware? Gibt es Zeugen etc.

Eine Rechnung als einzig zulässigen Nachweis kann die Post selbstverständlich nicht verlangen.

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Na die Kamera wirst du ja wohl irgendwo gekauft haben, von dort bekommt man eine Rechnungskopie. Ist eigentlich kein Problem.

Du kannst auch nen Anwalt beauftragen, stimmt deine Geschichte und entspricht dein Geldwunsch dem Wert der Kamera dann gibts das Geld zurück.

Aber nur weil du ein paar alte Socken jemandem für ne Million verkaufst haben willst ist das nicht zwingen der Wert .Du solltest auch den Nachweis führen das der Warenempfänger soviel "tatsächlich" bezahlt hat.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#4
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
Du solltest auch den Nachweis führen das der Warenempfänger soviel "tatsächlich" bezahlt hat.


Was der Empfänger bezahlt hat, ist nur relevant, wenn dies aus nachvollziehbaren Gründen über dem Zeitwert gelegen hat (500 EUR Zeitwert, 550 EUR Endpreis).

Ansonsten ist entscheidend, was der Zeitwert war. Hätte der Empfänger die Sachen bei eBay ersteigert und - aus welchen Gründen auch immer - deutlich unter Wert gekauft, wäre ja trotzdem ein Schaden in Höhe des Zeitwertes der Sachen entstanden. (Dumm gesagt, hätte der Empfänger die Sachen geschenkt bekommen, wäre ja nicht ein Schaden von Null EUR entstanden.)

Das scheint im Moment ein neues Lieblingsthema im Forum zu sein, die verschwundenen versicherten Pakete mit der Originalrechnung im Paket und keinem weiteren Nachweis...

Eine Kopie sollte man *immer* aufbewahren, um eine Situation wie diese zu vermeiden. Vermutlich sind immer noch einige der Meinung, eine Versicherung "bis 25.000 EUR" bedeute, daß der Versender in jedem Fall 25.000 EUR zahlen müßte, wenn das Paket verloren geht.

-- Editiert am 27.05.2010 12:26

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#5
 Von 
snikkers
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

es handelt sich hierbei um eine nahezu neuwertige Profi- Ausrüstung von Canon.
21.700€ ist der Zeitwert zum Moment des Nachforschungsantrags - immer das billigste lieferbare Angebot bei Geizhals rausgesucht.

Ich weiß, es war dumm von mir die Rechnungen ins Paket zu tun, aber bei einer Versicherung von 25.000€ kann man ja einen reibungslosen Ablauf erwarten...
Es gibt diverse Zeugen die Aussagen können, dass ich die Ausrüstung besaß, es gibt auch Bilder von der Ausrüstung und Bilder die mit dieser Ausrüstung gemacht wurden.

Es gibt leider keine Auktion da der Empfänger ein befreundeter Fotograf war.
Jedoch ist ein Kaufvertrag zustande gekommen ( mit einer Auflistung der Ware und dem Preis) , des weiteren ist der Betrag auch auf meinem Kontoauszug zu sehen. (Und all dies wurde an den Versanddienstleister weitergeleitet)

Die Rechnungen bei den Läden einzufordern ist so gut wie unmöglich, das ganze Equipment wurde zwischen September und November letzten Jahres gekauft genaue Daten habe ich nicht mehr im Kopf, und außerdem handelte es sich dabei auch nur um Belege, die Ausrüstung wurde nicht explizit auf meinen Namen gekauft. Und all dies noch in verschiedenen Läden wie: Media Markt, Saturn, Foto Brell (Bonn), City Foto (Köln) usw...


Ich bin echt Ratlos!

Gruß.

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-- Editiert am 27.05.2010 13:03

-- Editiert am 27.05.2010 13:08

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#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Deine eigene "Kaufrechnung" schon angefordert. Ist bei einer "neuwertigen" Kamera ja noch nicht so lange her.

Die vermutete "Luftnummer" zwischen euch beiden ist kein Beweis. Und das billigste Angebot bei Geizi ist nicht der Wert eines gebrauchten Kamera.

Als ich mir gestern eine Ferrari mietete, habe ich der ganzen Nachbarschaft gezeigt : das es meiner ist ? Wohl kaum. Du brauchst einen Eigentumsnachweis - nicht einen für den Besitz.

Was soll das - was steckt den dahinter - es gibt keinen Trick ohne Nachweise an soviel Geld zu kommen.

quote:

Das wird mir langsam zu viel...

Ein paar einfach zu beschaffende Belege zu besorgen ? Echt

K.

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#7
 Von 
snikkers
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Du schreibst zusammenhangslosen Müll. Deine ersten beiden Sätze sind überhaupt nicht zu verstehen.
Was meinst du mit Luftnummer?

Du hast anscheinend nicht so recht verstanden das es nur einen Kaufbeleg gab, also nicht auf meinen Namen?!
Wie soll ich den wieder einfordern? Ich war schon bei den Läden, habe denen einen Zeitram genannt, aber die können da nichts machen, da es sich nur um eine Quittung handelt. Oder kaufst du bei Media Markt auf deinen Namen?

Meinst du tatsächlich ich würde mir genaustens Merken wann ich was gekauft habe? Und dasd bei 9 verschiedenen Artikeln in meinst Unterschiedlichen Läden im Köln/Bonner Raum? Das glaubst du jawohl selber nicht.

Es gibt einen Kaufvertrag und einen Kontoauszug. Wozu sollte der Transfer sonst dienen? Das Geld kam an, am darauffolgenden Tag wurde versendet.
Und 2 Tage zuvor wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen, alles mit Datum - daraus lässt sich jawohl ein Zusammenhang erschließen, oder?




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-- Editiert am 27.05.2010 13:43

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Bei 25000 Euro Warenwert bin ich Mediamarkts Liebling und die küssen mir die Füsse. In jedem Kassensystem lässt sich ein Ersatzbeleg erstellen oder eine Bestätigung. Aber du bist sicher der einzige der 25000 in bar bezahlt hat und bei der Summe dann unerkannt blieb.

Da würde ich der Post Recht geben - ohne Nachweis kein Geld.

quote:

Wozu sollte der Transfer sonst dienen?

Zum Versicherungsbetrug ?!? Oder was glaubst du denkt die Post. Die Transaktion zwischen dir und dem Empfänger wird kaum als Beweis zählen. Die Post wird wohl als nächstes Anzeige erstatten - dann hilft die der Staatsanwalt bei der "Belegesuche"


K.

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#9
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hallo,

Aufgrund der einzelnen Positionen(Wertemäßig) gehe ich mal
von KARTENZAHLUNG aus. Damit kann man das doch
Zurückverfolgen.

Wenn man bei Saturn und Co z.B. eine Packung Rohlinge
von Sony und Verbatim kauft, so wird das beim Scannen
auch so im (Kassen)Display angezeigt.

Entsprechend auf dem Kassenbon, sollte dann bei Kartenzahlung
auf dem Kontoauszug ebenso sein.

Gruss

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
snikkers
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey,

Mumpel, du bist ein Genie!
Danke für den Tip, alles wurde IMMER mit Karte bezahlt!!!
Das bedeutet dass ich moin zur Bank gehe und alle Kontoauszüge von September bis November nachfordern werde!

Vielen Dank für der Tipp!

Gruß.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Dazu das Kassenbuch des Mediamarkt dem du versprichst von der Kohle eine neue Kamera zu kaufen. Das ist dann Beweis genug.

K.

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#12
 Von 
guest-12308.06.2010 15:01:33
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 62x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
dem du versprichst von der Kohle eine neue Kamera zu kaufen. Das ist dann Beweis genug.

Das ist wieder mal nur Blödsinn.



Klar deswegen hab ich den Satz ja mit : Dazu das Kassenbuch des Mediamarkt
begonnen.

K.

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