Hallo,
Paket ist abhandengekommen. Inhalt Handy akt. marktwert ca. 600 euro.
Per Nachnahme versandt über genau 400 Euro.
Schadensanzeige läuft, nun soll ich Rechnung usw. vorlegen.
Rechnung hab ich nicht, soll ich jetzt den Wiederbeschaffunswert von 600 Euro oder den Verkaufspreis von 400 Euro einfordern ?
mfG
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DHL Paketverlust schadensersatz
26. Mai 2010
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Frage vom 26. Mai 2010 | 19:04
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
DHL Paketverlust schadensersatz
#1
Antwort vom 27. Mai 2010 | 08:11
Von
Status: Bachelor (3126 Beiträge, 484x hilfreich)
Entscheidend ist immer der Warenwert. Sie könnten das Handy ja auch für nur 70 Euro losgeworden sein. Dann hätte der Käufer (bei Verlust) dennoch Anspruch auf ein Handy im Wert von 600 Euro (und Sie somit auf die 600 Euro).
Dazu sollten Sie allerdings schon eine Rechnung vorlegen können. Ohne Rechnung wird DHL sich vermutlich querstellen und Sie können das Ganze nur gerichtlich austragen.
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