DHL meldet "Inhalt beschädigt" - wie vorgehen, wenn Versanddienstleister Schadensansprüche abweist

4. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
ujellyx
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
DHL meldet "Inhalt beschädigt" - wie vorgehen, wenn Versanddienstleister Schadensansprüche abweist

Hallo zusammen,

vor knapp zwei Wochen habe ich über eBay von privat zu privat ein Surface-Tablet verkauft (Warenwert < 500 Euro). Nachdem das Paket bei DHL knapp anderthalb Wochen im Status "In der Filiale eingeliefert" stecken geblieben ist, hat sich soeben der Status in "Der Inhalt der Sendung wurde beschädigt" geändert.

Bei dem Tablet handelt es sich um ein Surface-Gerät, dessen Umverpackung bereits ziemlich robust ist. Ich habe beim Versand dieselbe Verpackung genutzt, die Amazon ursprünglich für den Versand über UPS an mich genutzt hat (frustfreie Verpackung, keine Luftpolster) und diese mit reichlich Klebeband versehen, damit sie von allen Seiten ausreichend verschlossen ist. Bilder von der Verpackung habe ich vor dem Versand natürlich nicht gemacht.

Im Internet habe ich nun einige Horror-Stories darüber gelesen, dass DHL in solchen Fällen gerne die Schuld auf den Versender schiebt mit der Begründung, die Ware sei nicht ausreichend verpackt gewesen. Wie kann ich in meinem Fall nun dagegen argumentieren, sollte DHL diese Masche bei mir versuchen? Und wie soll ich dem Käufer gegenüber nun reagieren? Durch den Versandkauf sollte das Versandrisiko durch meine Abgabe beim Versanddienstleister ja auf den Käufer übergegangen sein - außer natürlich DHL schiebt mir die Schuld in die Schuhe.

Wer den Schaden hat...?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von ujellyx):
Wie kann ich in meinem Fall nun dagegen argumentieren, sollte DHL diese Masche bei mir versuchen?

Man beweist das Gegenteil ...

Die Transportverpackung muss den Inhalt der Sendung gegen Belastungen denen sie normalerweise während der Beförderung ausgesetzt ist (Druck, Stoß, Vibration, Temperatureinflüsse, unvermeidbare Transportbelastungen), sicher schützen und hinreichend fest, druckstabil und ausreichend biegesteif sein. Wenn erforderlich, ist eine ausreichende Innenverpackung vorzusehen und durch Füllstoffe zu ergänzen. Die Innenverpackung muss die Inhaltsteile fixieren und transportempfindliche Inhalte allseitig polstern. Bei transportsensiblen Inhalten muss die Verpackung auf deren besondere Empfindlichkeit abgestellt sein und Eigenart, Menge sowie alle anderen Besonderheiten im Einzelfall berücksichtigen. Nötigenfalls wäre eine zusätzliche, ausreichend stabile Außenhülle zu verwenden.

Originalverpackungen (z.B. Verkaufs- und Lagerverpackungen) sind in der Regel nicht als Versandverpackung geeignet, da sie meist für die Präsentation / Lagerung gedacht sind und höchstens für den palettierten Versand konzipiert wurden, für den Einzelversant also nicht die notwendige Stärke aufweisen.
Gebrauchte Verpackungen erneut zu verwenden ist risikoreich, da die Stabilität unter Umständen erheblich verringert sein kann (z.B. durch Einrisse, Stauchspuren, Druckstellen oder Perforationen, etc.), somit die Schutzfunktion nicht mehr gegeben ist und Versicherungsleistungen abgelehnt werden können.
Das gilt insbesondere wenn sie bereits einmal für den Transport benutzt wurden, was ja durch den Transport zu Dir schon geschehen ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ujellyx
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das gilt insbesondere wenn sie bereits einmal für den Transport benutzt wurden, was ja durch den Transport zu Dir schon geschehen ist.


Danke für die Antwort. Nachweisen kann ich ja im Nachhinein nicht mehr, dass die gebrauchte Verpackung noch in einwandfreiem Zustand war - wenn der Inhalt laut DHL beschädigt ist, wird die Verpackung dementsprechend bestimmt auch beschädigt sein. Ich werde in dem Fall dann wohl abwarten müssen, was DHL sagt, wenn sie sich bei mir melden.

Wie reagiere ich nun gegenüber dem Käufer? Er hat bereits einen eBay-Fall eröffnet und er besteht auf eine zeitnahe Erstattung. Ich gehe davon aus, dass ich erst die Kommunikation mit DHL abwarten darf, bevor ich weitere Schritte zugunsten des Käufers in Erwägung ziehen muss? Auch wenn das aufgrund der aktuellen Corona-Situation bestimmt wieder ungemütlich lange dauern wird...

-- Editiert von ujellyx am 04.07.2020 18:03

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von ujellyx):
Er hat bereits einen eBay-Fall eröffnet und er besteht auf eine zeitnahe Erstattung.

Man könnte die Ansprüche gegen DHL an den Käufer abtreten.


Wie wurde denn gezahlt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort



#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

@Polinski
Es reicht auf "Antworten" zu klicken, Vollzitate sind unnötig.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Das praktische Problem:
Am Ende will der Käufer sein Geld zurück haben wollen. Der Verkäufer hat zwar einen Beweis, dass er die Ware abgeschickt hat, aber keinen Beweis, dass die Ware ordentlich verpackt hat. Der Käufer wird behaupten, die Ware wäre nicht ordentlich verpackt gewesen und wird als Beweis eine Bestätigung von DHL vorlegen können. Die ist zwar auch nicht viel wert, aber eben mehr als nichts. (Und der Verkäufer hat eben nichts in der Hand.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat:
wie vorgehen, wenn Versanddienstleister Schadensansprüche abweist

Vor Gericht gehen und klagen. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von ujellyx):
Ich habe beim Versand dieselbe Verpackung genutzt, die Amazon ursprünglich für den Versand über UPS an mich genutzt hat


Das ist im Zweifel leider kein Argument, weil es allenfalls auf "nur weil Amazon eine unzureichende Verpackung verwendet, darfst du das noch lange nicht" hinauslaufen würde.

Zitat (von ujellyx):
frustfreie Verpackung, keine Luftpolster


Die Verpackungsregeln von DHL kann man nachlesen. Da stehen in der Regel Dinge wie "muß den Sturz aus X Metern aushalten" oder "muß den Sturz eines anderen Pakets von X kg aus Y Metern aushalten". Da habe ich bei einem Tablet ohne Luftpolster arge Zweifel, ob das ausreicht.

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#10
 Von 
Maju59
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir ist genau das Gleiche passiert.
Ich habe eine Porzelansäule verschickt. Diese war mit Luftpolsterfolie eingepackt, darum war zusätzlich Schaumgummi und der Karton (ein stabieler) war innen mit 3cm Styropor ausgeschlagen. Ware kaputt angekommen . DHL ersetzt den Schaden nicht mit der Begründung "nicht richtig verpackt"
Ich werde die Sache über meinem Anwalt vor Gericht bringen.
HÄNDE WEG VON DHL !!!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Maju59):
HÄNDE WEG VON DHL !!!!!!

Und dann?
Die anderen Dienstleister verwenden ähnliche Textbausteine ...


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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