DHL stellt ein anderes - leeres (!!) - Paket zu und verweigert Schadenersatz

22. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Xuraku
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
DHL stellt ein anderes - leeres (!!) - Paket zu und verweigert Schadenersatz

Hallo, ich habe einen vielleicht (vielleicht auch nicht xD) etwas speziellen Fall:

Ich habe vor einiger Zeit einen Samsung Staubsauger wegen eines Defekts reklamiert und Samsung schickte mir einen Retouren-Paketschein zu, mit welchem ich das Gerät an ein Reparaturunternehmen schicken soll.

Ich habe daraufhin den Staubsauber mit gesamtem Zubehör in dem Originalkarton (!!) mit DHL verschickt. Den Paketschein habe ich komplett mit transparentem Klebeband abgedeckt auf dem Karton befestigt (zum Schutz vor Feuchtigkeit und Zerstörung).

Ein paar Tage später habe ich die Benachrichtigung von dem Reparaturbetrieb erhalten, dass ein leerer Karton angekommen ist (lediglich mit ein wenig Packpapier gefüllt).
Außerdem war es auch nicht der Originalkarton, in dem ich die Ware abgeschickt habe, sondern ein einfacher brauner Karton ohne Beschriftung. Der gelieferte Karton hatte die (von mir anhand der Bilder des Empfängers) geschätzten Maße 20x30x30cm. Somit natürlich viel zu klein für einen Staubsauger, inklusive Ständer und komplettem Zubehör.

Der Versandaufkleber war mit einem Messer oder Schere von Originalkarton abgetrennt und auf den kleineren Karton geklebt worden.

Ich bin seitdem mit dem Reparaturunternehmen in Kontakt, da ich angeblich nicht bevollmächtigt bin, den Nachforschungsantrag zu stellen, oder dessen weiteren Verlauf zu verfolgen oder Informationen einzuholen. Der Antrag wurde von dem Empfänger gestellt und DHL hat in einer Stellungnahme angekündigt, keine Haftung zu übernehmen und somit keine Erstattung zu zahlen, da "die Verpackung oder der Verschluss unzureichend" gewesen sei.

Der Originaltext von DHL lautete wie folgt:

Guten Tag,

wir kontaktieren Sie bezüglich Ihrer Sendung xxxxxxxxx.

Es tut uns sehr leid, dass Teile Ihrer Sendung beim Transport verloren gegangen sind. Auch eine Anfrage in unserem Lager für Fundgegenstände nach dem Inhalt Ihrer Sendung blieb erfolglos. Die leere Verpackung wurde in unseren Frachtzentrum vernichtet.

Leider können wir Ihnen den entstandenen Schaden nicht ersetzen, da die Verpackung bzw. der Verschluss Ihrer Sendung den Inhalt nicht ausreichend geschützt hat.

Eine Haftung für Pakete, deren Inhalt aufgrund ihrer Außen- und Innenverpackung oder ihres Verschlusses beim Transport verloren gehen, ist leider ausgeschlossen. Details dazu finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter dhl.de/agb.


Den Teil, in dem geschrieben steht, dass "die leere Verpackung im Frachtzentrum vernichtet wurde" verstehe ich absolut nicht... welcher leere Karton denn nun? Bedeutet dies, dass schon ein leerer Karton bei DHL im Frachtzentrum ankam? Warum haben sie dann den Aufkleber auf ein anderes leeres Paket geklebt und weiter geschickt?
Und wie kann eine unzureichende Verpackung zum kompletten Verlust des Geräts + Ständer + Zubehör führen? Hat der Zusteller den Karton getragen, wegen der "schlechten Verpackung" ist alles rausgefallen und er hat es nicht gemerkt?? Der Zusammenhang erschließt sich mir nicht.

Dadurch dass es als Retoure deklariert war, habe ich als Absender keinerlei Handhabe in dem Fall und muss mich darauf verlassen, dass die Empfängerfirma sich um Widerspruch, etc kümmert. Das empfinde ich natürlich als äußerst unbefriedigend, da ich mich als Betroffener vermutlich intensiver kümmern würde. Es geht immerhin um einen Staubsauger im Wert von über €400.

Kann mir vielleicht jemand aus Erfahrung sagen, wie ich mich in dem Fall verhalten kann? Gibt es doch eine rechtliche Möglichkeit, dass ich mich selbst um den Fall kümmern darf, da ich ja auch der Geschädigte bin? Ich bin inzwischen wirklich ratlos.

Vielen Dank schon einmal im Voraus.

-- Editiert von User am 22. September 2023 16:35

Wer den Schaden hat...?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41028x hilfreich)

Zitat (von Xuraku):
in dem Originalkarton

Und schon verloren ...

Bei solch unzureichender Verpackung ist DHL wohl von der Haftung entbunden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Xuraku
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry, danke für die Antwort.
Was veranlasst dich zu der Aussage? Welche Begründung gibt es, dass generell ein Originalkarton die Haftung ausschließen würde?
Hast Du den Fall schon gehabt? Die Info war irgendwie zu „kurz und knapp".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41028x hilfreich)

Zitat (von Xuraku):
Die Info war irgendwie zu „kurz und knapp".

Ja, erst mal das kurze, viele Leute mögen nicht mehr so viel lesen.

Hier dann mal das detaillierte

Originalverpackungen (z.B. Verkaufs- und Lagerverpackungen) sind in der Regel nicht als Versandverpackung geeignet, da sie meist für die Präsentation / Lagerung gedacht sind und höchstens für den palettierten Versand konzipiert wurden, für den Einzelversand also nicht die notwendige Stärke aufweisen.

Gebrauchte Verpackungen erneut zu verwenden ist risikoreich, da die Stabilität unter Umständen erheblich verringert sein kann (z.B. durch Einrisse, Stauchspuren, Druckstellen oder Perforationen, etc.), somit die Schutzfunktion nicht mehr gegeben ist und Versicherungsleistungen abgelehnt werden können.
Das gilt insbesondere wenn sie bereits einmal für den Transport benutzt wurden, was ja durch den Transport zum Erstverkäufer schon geschehen ist.

Die Transportverpackung muss den Inhalt der Sendung gegen Belastungen denen sie normalerweise während der Beförderung ausgesetzt ist (Druck, Stoß, Vibration, Temperatureinflüsse, unvermeidbare Transportbelastungen), sicher schützen und hinreichend fest, druckstabil und ausreichend biegesteif sein. Wenn erforderlich, ist eine ausreichende Innenverpackung vorzusehen und durch Füllstoffe zu ergänzen. Die Innenverpackung muss die Inhaltsteile fixieren und transportempfindliche Inhalte allseitig polstern. Bei transportsensiblen Inhalten muss die Verpackung auf deren besondere Empfindlichkeit abgestellt sein und Eigenart, Menge sowie alle anderen Besonderheiten im Einzelfall berücksichtigen. Nötigenfalls wäre eine zusätzliche, ausreichend stabile Außenhülle zu verwenden.
Öffnungen der Verpackung sind durch geeignete Materialien zu verschließen und der Verschluss ist gegen wiederöffnen zu sichern.

Wer sicherstellen will, das seine Verpackung versandgeeignet ist
– verwendet nur eine zertifizierte Verpackung
– lässt seine Verpackung zertifizieren
– verwendet nur Packsets der jeweiligen Versender, sofern diese welche anbieten

Zertifizierte Verpackungen erfüllen z.B. die DIN Normen: DIN EN 22203, DIN EN 22233, DIN EN 22248, DIN 55440
Interessant ist hier die DIN EN 22248, hier werden durch Fallprüfungen aus 0 bis 2000 mm die Festigkeit, Stabilität und Schutzfunktion hinsichtlich der zu erwartenden Belastung durch Fallvorgänge bei Umschlag und Handhabung ermittelt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1067 Beiträge, 318x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wer sicherstellen will, das seine Verpackung versandgeeignet ist


ignoriert bei einem vom Empfänger erstellten Retourenlabel die ganzen Angaben von HvS und folgt den Versandanweisungen des Empfängers (und dokumentiert dieses bei höherwertigen Waren).

Das Retouren-Partner Program von DHL erlaubt sogar (z.b. bei Amazon) das Einliefern von unverpackter Ware.

Also am besten mal schauen was als Versandbedingungen von Samsung gefordert wurde.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Xuraku
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry & Thelak,
Vielen Dank für Eure Antworten. Das sind viele Informationen, die ich jetzt reihum mal durchspielen werde.
Danke Euch!

0x Hilfreiche Antwort

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