DHL und Schadensersatz

2. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Rineth
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
DHL und Schadensersatz

Guten Abend,

folgender Sachverhalt:
*privater Kauf, Zahlung mit PayPal
*Verkäufer hat das Paket nachweislich (Gewicht) versendet, Paket wurde zugestellt, leider ohne Inhalt und mit Tesafilm über den Klebeband wieder fein säuberlich zugeklebt.
*noch am selben Tag bei DHL vor Ort mit dem leeren Paket, dem leeren Verpackungsmaterial die Schadensanzeige aufgegeben.
*Simultan vom Verkäufer ebenfalls.

DHL hat nun beim Verkäufer (wir als Käufer bekommen nicht Mal eine Auskunft) mehrfach die Auszahlung abgelehnt. Der Verkäufer hat jedes mal Wiederspruch eingelegt. Das letzte mal hat er die Einsicht in die Gewichtsmessung bei Einlieferung gefordert, daraufhin hat DHL neue Daten angefordert (Rechnung des Gegenstandes, Foto davon etc).

Also man versendet versichert bis 500€, unterwegs wird das Paket fein säuberlich geöffnet, Artikel entwendet und ebenso fein säuberlich wieder verschlossen und dennoch weigert sich der Versanddienstleister Schadensersatzes zu zahlen. Wofür genau zahlt man den versicherten Versand dann?

Wie sieht die gesetzliche Handhabe aus? Gibt es überhaupt eine solche? Habe ich als Geschädigter überhaupt eine reale Chance auf Erstattung der fast 300€?

Vielen Dank für jedwede Hilfe.

MfG




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128741 Beiträge, 41118x hilfreich)

Zitat (von Rineth):
Wie sieht die gesetzliche Handhabe aus?

Der Käufer trägt das komplette Versandrisiko.

Der Verkäufer ist schon sehr nett, das er sich den ganzen Murks mit DHL überhaupt antut. Normalerweise würde er seine Ansprüche einfach an den Käufer abtreten, damit der sich dann mit DHL herumschlagen muss.



Zitat (von Rineth):
Habe ich als Geschädigter überhaupt eine reale Chance auf Erstattung der fast 300€?

Erfahrungsgemäß ist DHL sehr zahlungsunwillig solange man keine Klage erhebt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14921 Beiträge, 4572x hilfreich)

Hallo,

bei so eindeutigem Sachverhalt würde ich Strafanzeige erstatten. Das bringt in dem Einzelfall wahrscheinlich auch nichts, aber wenn sich die Anzeigen bei einzelnen Filialen oder Mitarbeitern häufen ...

Zitat:
Der Käufer trägt das komplette Versandrisiko.
Das stimmt aber nur im Verhältnis Käufer zu Verkäufer.

Bei ordnungsgemäßer Verpackung haftet das Versandunternehmen auch für die Ware (schon allein aus §242 BGB). Nur der Beweis das die Ware nicht wie abgeschickt auch angekommen ist gestaltet sich oft schwierig.

Konkret: Wie will man nachweisen, dass das Paket wirklich leer war?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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