Ich habe Anfang Dezember meinem Neffen eine Sendung zukommen lassen, bestehend aus diversen Gegenständen (die schon seit 1-2 Jahren in meinem Besitz waren) im Wert von ca 450 Euro.
Das Paket kam nie an. Laut Sendungsrückverfolgung wurde das Paket in der Filiale der Post eingescannt und hat diese nicht mehr verlassen.
Ein Nachforschungsantrag hat nichts bewirkt, die Sendung ist laut DHL unauffindbar. Nun habe ich einen Antrag auf Erstattung gestellt, entsprechende Artikel und ihren Wert angegeben.
DHL möchte mir allerdings nicht glauben, dass die Inhalte des Pakets diesen Gesamtwert hatten und möchte mich mit 50 Euro Schadensersatz beschwichtigen. Sofern ich mehr Geld möchte, soll ich Kassenzettel einreichen.
Unter den Gegenständen war eine Winterjacke von meinem Sohn, die er nie getragen und somit an meinen Neffen weitergegeben werden sollte (gekauft im Herbst 2013). Für diese habe ich noch einen Beleg (250 Euro). Die restlichen Artikel waren ebenfalls mindestens 50 Euro wert, allerdings habe ich die Belege nicht mehr, da die Käufe knapp zwei Jahre zurück liegen. Über Wertverlust brauchen wir nicht sprechen, da bei diesen, nahezu neuen Artikeln kein Wertverlust vorlag.
Wie kann ich hier weiter vorgehen? Inwiefern ist es meine Pflicht den Wert der verlorenen Sendung überhaupt nachzuweisen bzw wie soll ich dies tun, wenn der Erwerb der Gegenstände bereits einige Zeit zurück liegt?
DHL stellt sich selbstverständlich quer.
DHL verliert Paket - was tun?
22. Januar 2014
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Frage vom 22. Januar 2014 | 21:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
DHL verliert Paket - was tun?
#1
Antwort vom 23. Januar 2014 | 00:00
Von
Status: Richter (8601 Beiträge, 4096x hilfreich)
Hallo,
quote:Du willst was von DHL, also musst du auch nachweisen was verlorgen gegangen ist, bzw in dem Paket war.
Inwiefern ist es meine Pflicht den Wert der verlorenen Sendung überhaupt nachzuweisen
quote:Nicht umsonst sollte man Belege auch mehrere Jahre aufheben.
wenn der Erwerb der Gegenstände bereits einige Zeit zurück liegt?
Zeugen oder dergleichen wären gut, aber wenn sich DHL quer stellt musst du zur not halt klagen, dan wird ein Richter über deine Beweise entscheiden...
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#2
Antwort vom 23. Januar 2014 | 11:46
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 757x hilfreich)
quote:
Inwiefern ist es meine Pflicht den Wert der verlorenen Sendung überhaupt nachzuweisen
Es ist ein landläufiger Irrtum, daß der Verlust eines "bis 500 EUR versicherten" Paketes bedeutet, daß man nun ohne weiteren Wertnachweis pauschal 500 EUR bekommt.
quote:
wie soll ich dies tun, wenn der Erwerb der Gegenstände bereits einige Zeit zurück liegt?
Man kann den Wert der Ware ja auch anderweitig belegen als durch den eigenen Kaufbeleg. Wieviel z.B. ein C64 im Jahr 1984 gekostet hat, kann ich heute immer noch problemlos nachweisen.
Nur daß die Ware im Paket war, muß man glaubhaft machen.
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#3
Antwort vom 23. Januar 2014 | 12:04
Von
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2076x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Über Wertverlust brauchen wir nicht sprechen, da bei diesen, nahezu neuen Artikeln kein Wertverlust vorlag. <hr size=1 noshade>
Ersetzt werden muss aber nur der Zeitwert, bei gebrauchten Sachen sowieso.
Der Wert sinkt, schon wenn man den Laden verlässt, bei Bekleidung kommt noch die Mode dazu, da wird neue Ware schnell alt und deutlich billiger.
Den Rechnungspreis bekommt man nur im Fall des § 429 III HGB , wenn also die Ware an den Empfänger verkauft wurde. Sonst gilt der "Marktpreis".
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-- Editiert asap am 23.01.2014 12:05
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