Guten Abend,
folgender Fall:
Ich habe bei ebay ein Display verkauft.
Beim Käufer ist das Display leider beschädigt angekommen. Wir haben Fotos über ebay ausgetauscht, d.h. ich habe Bilder hochgeladen, bei denen das Display def. keine Beschädigung an der Stelle (untere rechte Kante am Gehäuse zwei kleine Dellen) aufweist. Der Käufer eben die Fotos mit der Beschädigung.
Wir waren uns einig gewesen, dass eben beim Transport der Schaden entstanden ist.
Der Käufer hat dementsprechend (fristgerecht) eine Schadensanzeige bei der DHL gemeldet. Als der Käufer das Display wieder verpackt hat, hat er festgestellt, dass die Verpackung äußerlichen Schaden an genau dieser Stelle aufweist (Er hat mir gleich ein Foto mit dem Schaden zugeschickt)
Übrigens sollte das Paket nach der Begutachtung seitens der DHL wieder an mich verschickt worden sein, was dann auch geschehen ist. Ich habe dann das Paket mit dem Display bekommen, ein paar Tage später die Antwort von DHL, dass:
"Ihre Sendung wurde auf dem Transportweg beschädigt - das tut uns sehr leid. Den Ihnen entstandenen Schaden können wir allerdings nicht erstatten: Die Innenverpackung reichte nicht aus, um einen derart empflindlichen Inhalt sicher zu schützen. " Dann dass es laut AGB geregelt ist etc.
Es war nicht die Originalverpackung, nicht desto trotz war es mMn. sicher verpackt (Fotos sind vorhanden) Und die Tatsache, dass genau an dieser Stelle eine äußerliche Beschädigung von der Verpackung zu sehen ist (Foto vom Käufer) ist die Sache doch eindeutig, dass DHL dafür haften muss oder?
Andernfalls verlangt der Käufer sein Geld zurück, ich habe dann ein beschädigtes Gerät(Wertminderung) und zusätzlich Versandkosten...
Was denkt ihr, pech gehabt? kann man was dagegen tun?
Wäre dankbar für eure Antworten
-- Editier von hay-man am 23.02.2016 00:29
-- Editier von hay-man am 23.02.2016 00:30
DHL weigert Schadensersatz
Mehrere Möglichkeiten:
1. Den Käufer darauf verweisen, dass er das Transportrisiko trägt und er das bitte selbst mit DHL regeln soll (§421 HGB
). Bei einer unzureichenden Verpackung würde zwar trotzdem der Versender haften, aber das muss der Käufer nachweisen. Es gibt zwar nun die Aussage von DHL, dass unzureichend verpackt wurde, die ist aber im Zweifelsfall nichts wert, da DHL ein starkes Eigeninteresse hat, den Schaden auf den Versender abzuwälzen. Nun hat er das Problem, dass er nicht genau weiß, wen er verklagen muss, um an sein Geld zu kommen. Je nach Warenwert wird er darauf kommen, dass eine Weiterverfolgung der Ansprüche unwirttschaftlich ist.
2. Die Ware zurücknehmen und selbst gegen DHL die Forderung geltend machen.
3. Die Ware zurücknehmen und nichts tun.
Da keiner von uns die Verpackung gesehen hat, kann auch niemand einschätzen, ob sie ausreichend war.
Guten Morgen,
danke schonaml für die Hilfreiche Antwort.
Der Warenwert beläuft sich auf 1050€ (bei der DHL wurde eine extra Versicherung im Wert von bis zu 2,500 € abgeschlossen)
Das Geld wurde ja per Paypal überwiesen, der Käufer meldete einen Fall sowohl bei ebay als auch bei paypal (worauf hin mein Konto bei Paypal eingefrohren war - ist aber wieder wegen der Frist aufgehoben worden)
Ebay hat noch keine Entscheidung getroffen.
Da ich aber nur den Schaden ersetzt haben will, möchte ich nicht den Käufer damit belasten, sprich würde ich schon wollen, dass DHL dafür haftet (da letzendlich DHL bzw. der Transportdienst den Schaden verursacht hat.)
Erst wenn die Sache daraufhin läuft, dass Käufer bzw. Verkäufer haften muss, würde ich dann den Käufer "belasten"
Aber Ist die Sache rechtlich gesehen nicht eindeutig, wenn die Verpackung äußerliche Beschädigung (genau an der Stelle ist der Karton Aufgerissen) aufweist?
Und für den Fall der Fälle: (Falls Käufer/Verkäufer haften muss) hätte der Käufer nicht sorgfältig auf äußere Beschädigungen achten müssen, bevor er das Paket entgegen genommen hat?
Vielen Dank nochmal an alle die sich dafür Zeit nehmen.
€dit:
Eine andere Frage: da ich das Display wegen Geldnot verkaufen musste und nun ich diesen Fall habe, ich trotzdem weiterhin Geldnot habe: wäre ein Wiederverkauf der Ware (im beschädigten Zustand, sprich deutlich weniger als tatsächlicher Warenwert) rechtswidrig bzw. eher nachteilhaft für mich?
-- Editiert von hay-man am 23.02.2016 10:16
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Nur zur Sicherheit: Handelst Du privat oder gewerblich? Alles oben geschriebene bezieht sich auf einen privaten Verkäufer.
Zitat :Aber Ist die Sache rechtlich gesehen nicht eindeutig, wenn die Verpackung äußerliche Beschädigung (genau an der Stelle ist der Karton Aufgerissen) aufweist?
Nein. Wenn das Display in Papier eingepackt gewesen wäre, dann wäre das ja auch an der Stelle aufgerissen gewesen. Dann wäre aber DHL sicher aus der Haftung draußen.
Zitat :Und für den Fall der Fälle: (Falls Käufer/Verkäufer haften muss) hätte der Käufer nicht sorgfältig auf äußere Beschädigungen achten müssen, bevor er das Paket entgegen genommen hat?
Welchen Unterschied hätte das gemacht?
Es wird von DHL ja nicht bestritten, dass es sich um einen Transportschaden handelt, es wird lediglich darauf abgehoben, dass dieser aufgrund mangelhafter Verpackung vom Verkäufer verschuldet wurde.
Zitat :wäre ein Wiederverkauf der Ware (im beschädigten Zustand, sprich deutlich weniger als tatsächlicher Warenwert) rechtswidrig bzw. eher nachteilhaft für mich?
Naja, man kann natürlich durchaus auch nur die Wertminderung als Schaden geltend machen. Im Zweifelsfall vernichtest Du damit aber ein Beweismittel für die Klage gegen DHL. Ob das unbedingt gebraucht wird, da nun mehrere Seiten den Schaden ausgiebig dokumentiert haben? Mag sein, mag auch nicht sein.
wir sind beide Privat.
Es ist zwar nicht die Originalverpackung, aber ich bemühte mich um eine ordentliche Verpackung, sprich: Verpackungspapier, Styropor (jeweils links und rechts oben, Styropor unter dem Standfuß, vorne und hinten, zusätzlich noch Luftpolsterungen und "Styropor Chips"
Das Problem ist: So habe ich es verschickt -> der Käufer hats ja ausgepackt -> neuverpackt -> DHL -> ausgepackt - neuverpackt...
Außerdem die äußerliche Beschädigung wurde ebenfalls mit Klebeband "beseitigt"
und ja, dokumentiert haben wir so gut wie alles, da 1. zu 99% über ebay geschrieben wurde und 2. die Bilder auch dort hochgeladen worden sind, rest via email
-- Editiert von hay-man am 23.02.2016 10:53
Hallo,
die Problematik bei dem Fall ist so denke ich ein klein wenig anders gelagert, wenigst wenn man auf anderen Seiten schonmal mit DHL zu tun hatte.
Bei einer solchen Schadenssumme gibt es wohl bei DHL eine interne "Anweisung" jegliche Schadensregulierung erstmal abzulehnen und zu scheuen was der Kunde dann weiter macht. Evtl geben sie in dem Fall schon nach einem Brief auf, evtl reizen sie es ber auch soweit aus bis zu einer Gerichtsverhandlung. Diese Politik schein im allgemeinen mehr Geld einzusparen, daher verhalten sich diese auch so.
Also ein entsprechendes Schreiben aufsetzen und dan wird es sich zeigen, "knicken" die gleich ein oder braucht es mehr...
Zitat :Evtl geben sie in dem Fall schon nach einem Brief auf, evtl reizen sie es ber auch soweit aus bis zu einer Gerichtsverhandlung.
Ich habe die Erfahrung mit DHL und Hermes auf gewerblicher Basis gemacht und kann Ihnen verraten, dass "Briefe" dort so viel bewegen wie eine Fliege einen Elefanten.
DHL hat letztendlich nach anwaltlichem Schreiben gezahlt, Hermes landet in kürze vor Gericht.
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