DHL zahlt verlorenes Paket nicht.

27. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
motte3000
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 85x hilfreich)
DHL zahlt verlorenes Paket nicht.

Frohen 1. Advent leibe Leute,

Ich habe ein Problem und würde mich freuen wenn jemand einen Tip hat wie weiter vorzugehen ist.

Ich wäre nur halb so wütend wenn es das erste mal wäre, dass DHL etwas nicht zahlt aber es ist nun schon das 2te mal bei mir und mittlerweile ist der Schaden bei 600€ +...

Ich habe letztes Jahr im Herbst eine hochwertige Marken Ipad hülle für 200€ bei ebay verkauft und diese als versicherten Brief (versichert 200€) in die USA geschickt. Nichts kam an und ich meldete den Schaden, nach monatelangem hin und her zahlte die Post 50€ und damit war das Thema für die erledigt. Erreichen konnte ich dort niemanden und trotz 2er Briefe bekam ich keine Antwort und gab auf (150€ Verlust).


2 Monate später also im November 2015 verkaufte ich dann auch mein Iphone (Kaufpreis 550€) und versendete es mit DHL Paket.
Es kam nichts an beim Käufer und ich meldete den Fall wieder und die Nachforschung wurde eingleitet.

Bis Juni fand dann der Schriftverkehr statt und ich musste die Rechnungen etc an DHL senden, dann wieder funkstille.
Nach meinem Urlaub begann ich wieder bei dHL anzurufen und die ganze Sache etwas anzuschieben, sehr Mühsam und Zeitintensiv aber was soll man machen.

Jetzt sehe ich heute einen Eingang über 50€ auf meinem Konto, sofort bei DHL angerufen und nachgefragt und dies soll die Rückerstattung für das verlorene Iphone sein.

Also wirklich unter aller Sau und mittlerweile sind es 600€ schaden ohne das ich die ganzen Stunden und nerven zhle die es gebraucht hat um überhaupt etwas zu bewirken.


Ich freue mich über jeden Tip...


Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

1. Was gab es denn als Begründung für die 50 EUR?
2. Was hat die Nachforschung ergeben?
3. Aufhören mit denen zu telefonieren. Schriftlich, mit Zustellnachweis, Fristen nach Datun, klare Ansagen. Sonst word das ncits mit denen



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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