Hallo zusammen,
-Dachziegel von A fällt auf Auto von B während Sturm der Windstärke 11
-A hat keine Haftpflicht fürs Gebäude
-Anwalt von B schreibt A, er solle bitte den reparierten Schaden am Auto (samt Anwaltskosten) von B bezahlen (Werkstattkosten)
Muss A den Schaden wirklich bezahlen?
Vielen Dank für jede Hilfe!
Dachziegel auf Nachbars Auto
22. Mai 2020
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Frage vom 22. Mai 2020 | 18:21
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 1x hilfreich)
Dachziegel auf Nachbars Auto
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 22. Mai 2020 | 18:44
Von
Status: Unbeschreiblich (31980 Beiträge, 5629x hilfreich)
Wie schade.Zitat-A hat keine Haftpflicht fürs Gebäude :
Ja.ZitatMuss A den Schaden wirklich bezahlen? :
#2
Antwort vom 23. Mai 2020 | 23:12
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke für deine Antwort.
Aber ist es nicht so, dass die Teilkaskoversicherung des Fahrzeughalters ab Windstärke 8 bezahlt, solange die Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers eingehalten wurde?
Danke!
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#3
Antwort vom 24. Mai 2020 | 08:56
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
ZitatMuss A den Schaden wirklich bezahlen? :
Nur wenn B nachweisen kann, dass A seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Für den Sturm kann er nämlich nichts
#4
Antwort vom 24. Mai 2020 | 13:23
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 1x hilfreich)
Die Frage ist wer wem die Verkehrssicherungspflicht nachweisen muss.
Einige Gerichtsentscheidungen sagen, dass selbst ein Sturm der Windstärke 13 keine höhere Gewalt ist...
Danke euch!
#5
Antwort vom 24. Mai 2020 | 22:24
Von
Status: Senior-Partner (6267 Beiträge, 1499x hilfreich)
Zitat:Wie schade.Zitat-A hat keine Haftpflicht fürs Gebäude :
Die Haftpflichtversicherung des Gebäudeeigentümers würde den Schaden nur ersetzen, wenn der Eigentümer eine Haftungspflicht in diesem Fall hat.
Besteht keine Haftungspflicht, weil a) die Verkehrssicherungspflicht beachtet wurde und b) der Sturm höhere Gewalt war und deshalb c) der Gebäudeeigentümer keine Haftungspflicht hat...
... dann würde die Haftpflichtversicherung die Regulierung des Schadens ablehnen. Weil eben ihren Versicherten überhaupt keine Haftungspflicht trifft.
Dann wirkt die Haftpflichtversicherung für ihren Versicherten wie eine Rechtsschutzversicherung und tritt für ihn in den Prozess ein, wenn es einen solchen gibt.
Anzunehmen "der Schaden wird reguliert, weil der Eigentümer ja eine Haftpflichtversicherung hat!" ist insofern etwas blauäugig.
Ob eine Haftungspflicht seitens des Grundstückseigentümers besteht, lässt sich nicht pauschal beantworten. Zum Einlesen in die Materie zum Beispiel:
https://www.kostenlose-urteile.de/topten.schaden_durch_sturm.htm
#6
Antwort vom 24. Mai 2020 | 22:24
Von
Status: Senior-Partner (6267 Beiträge, 1499x hilfreich)
ZitatDie Frage ist wer wem die Verkehrssicherungspflicht nachweisen muss. :
Der Grundstückseigentümer dem Geschädigten. Das ist keine Frage, sondern völlig klar.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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