Hallo,
welche Anspruchsgrundlage resultiert aus folgendem Fall :
A ist pleite und kann die Reparatur, bruacht aber dringend ein neues Auto. Da sagt B, ich bürge für dich. Die beiden wollen also einen Darlehensvertrag mit der X-Bank abschließen, in dem A Kreditnehmer ist und B Bürge. Aus irgendwelchen Gründen sagt X jedoch, nein das machen wir nicht.
Also macht nun B allein einen Vertrag mit der X-Bank als Kreditnehmer. B kauft dann ein Auto und lässt es auf sich zu. B überlässt A das besagte Auto. Es wird mündlich vereinbart, dass A die monatlichen Raten übernimmt. Da A das nicht tut und auch B die Raten nicht bezahlt, wird das Auto von der Bank eingezogen und man lässt es schätzen. Es wird B angeboten, die gesamte Kreditsumme zu zahlen, sonst werde das Auto für den geschätzten Marktwert verkauft. B zahlt nun und löst das Auto aus.
Jetzt verlangt B von A Rückzahlung des Geldes.
Welche Anspruchsgrundlage hat B ? Welche vertragliche Beziehung besteht zwischen A und B ?
Kann B Schadensersatz von A verlangen ? Wenn ja, woraus ?
Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.
Vielen Dank
*kerstin
Darlehen oder nicht Darlehen ?
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
B müßte nun erst einmal beweisen können, dass A tatsächlich zugesagt hat, die Raten zu zahlen.
Da A nichts unterschrieben hat, dürfte es schwer sein, hier Ansprüche durchzusetzen. Es sei denn, man hat Zeugen, welche glaubhaft machen können, dass es tatsächlich zu einem mündl. Vertrag zwischen A und B kam.
Hallo murgab,
aber wie kann A begruenden, dass B das Auto zur Verfuegung gestellt haben soll, ohne dass die Bezahlung der Raten von A vorgenommen werden soll?
Waere es nicht sehr unglaubwuerdig, wenn A nun sagt, dass er das Auto zur Nutzung einfach ueberlassen bekommen hat?
Zum Schadensersatz: es ist ja ein Schaden entstanden: ich gehe davon aus, dass der Wagenwert nun UNTER dem Kreditwert liegt. Die Differenz wird die Bank von B haben wollen.
Agenor
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten