Das Paket wurde von DHL beschädigt

11. November 2025 Thema abonnieren
 Von 
Polemic
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Das Paket wurde von DHL beschädigt

Ich habe online einen gebrauchten Artikel gekauft. Der Artikel kam beschädigt an. Die Beschädigung des Kartons entspricht der Beschädigung des Artikels selbst.

Erste Frage. Ich habe gelesen das DHL verweis das ich als Empfänger die Verpackung bei Paketübergäbe prüfen soll. Die Realität ist anders. Paketbote übergibt mir das Paket und ist sofort weg. Der hat auch nicht nach Unterschrift gefragt. Gibt es hier ein Urteil?

Zweite Frage. DHL sagt das der Sender Schadenmeldung abgeben soll, und nicht die Empfänger. Warum eigentlich? Ich habe die Ware schon bezahlt. Es gehört mir, und ich bin der Beschädigte. Also ich habe Schadenersatzanspruch.




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3543 Beiträge, 1363x hilfreich)

Die erste Frage ist ein Problem (obwohl DHL nicht beweisen kann, dass nicht einfach nur abgelegt wurde und eine Prüfung nicht einmal stattfinden konnte).

Zur zweiten Frage:
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__421.html

Übrigens: Wenn das ein gewerblicher Versender war, dann kann man die Ansprüche auch bei dem geltend machen.

-- Editiert von User am 11. November 2025 23:37

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40641 Beiträge, 6588x hilfreich)

zu 1: Es gibt mehrere Urteile.
Der Zusteller muss keine Unterschrift von dir bekommen, wenn Absender oder Empfänger die Empfängerunterschrift nicht *mitgekauft* haben. Der Zusteller darf also selbst dokumentieren---> Sendung zugestellt.

zu 2: Die Auskunft von DHL ist korrekt. Du kannst die Schadensmeldung beim Absender abgeben.
Weiteres ergibt sich.

Zitat (von Polemic):
Es gehört mir, und ich bin der Beschädigte. Also ich habe Schadenersatzanspruch.
Erst einmal den Schaden dem Absender melden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19210 Beiträge, 10341x hilfreich)

Zitat (von Polemic):
Zweite Frage. DHL sagt das der Sender Schadenmeldung abgeben soll, und nicht die Empfänger. Warum eigentlich?

Weil der Absender der Auftraggeber von DHL ist. Der Auftraggeber hat die Paketmarke gekauft.

Zitat (von Polemic):
Es gehört mir, und ich bin der Beschädigte. Also ich habe Schadenersatzanspruch.

Nein. Aus Sicht von DHL geht es um Schadensersatz für mangelhafte Erbringung der Transportdienstleistung. Und der Schadensersatz steht dem Auftraggeber des Transportes zu.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50216 Beiträge, 17579x hilfreich)

Und der Absender bekommt dann eine Ablehnung des Schadenersatzes, weil DHL sich auf mangelhafte Verpackung beruft. Sollte die Verpackung tatsächlich mangelhaft sein, was tatsächlich in den meisten vergleichbaren Fällen so ist, dann haftet der Absender für den Schaden.

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#5
 Von 
Polemic
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der Zusteller darf also selbst dokumentieren---> Sendung zugestellt.

dokumentieren darf jeder, dies ist jedoch kein Zustellungsnachweis und insbesondere kein Beweis dafür, dass das Paket nicht beschädigt wurde.

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#6
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3543 Beiträge, 1363x hilfreich)

Zitat (von Polemic):
Zustellungsnachweis

Kein Beweis, aber eine Zeugenaussage. Die ist zwar erschütterbar (ist ja mittlerweile hinlänglich bekannt, dass da alles mögliche dokumentiert wird), aber erst einmal in der Welt.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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