Ich habe online einen gebrauchten Artikel gekauft. Der Artikel kam beschädigt an. Die Beschädigung des Kartons entspricht der Beschädigung des Artikels selbst.
Erste Frage. Ich habe gelesen das DHL verweis das ich als Empfänger die Verpackung bei Paketübergäbe prüfen soll. Die Realität ist anders. Paketbote übergibt mir das Paket und ist sofort weg. Der hat auch nicht nach Unterschrift gefragt. Gibt es hier ein Urteil?
Zweite Frage. DHL sagt das der Sender Schadenmeldung abgeben soll, und nicht die Empfänger. Warum eigentlich? Ich habe die Ware schon bezahlt. Es gehört mir, und ich bin der Beschädigte. Also ich habe Schadenersatzanspruch.
Das Paket wurde von DHL beschädigt
Die erste Frage ist ein Problem (obwohl DHL nicht beweisen kann, dass nicht einfach nur abgelegt wurde und eine Prüfung nicht einmal stattfinden konnte).
Zur zweiten Frage:
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__421.html
Übrigens: Wenn das ein gewerblicher Versender war, dann kann man die Ansprüche auch bei dem geltend machen.
-- Editiert von User am 11. November 2025 23:37
zu 1: Es gibt mehrere Urteile.
Der Zusteller muss keine Unterschrift von dir bekommen, wenn Absender oder Empfänger die Empfängerunterschrift nicht *mitgekauft* haben. Der Zusteller darf also selbst dokumentieren---> Sendung zugestellt.
zu 2: Die Auskunft von DHL ist korrekt. Du kannst die Schadensmeldung beim Absender abgeben.
Weiteres ergibt sich.
Erst einmal den Schaden dem Absender melden.Zitat :Es gehört mir, und ich bin der Beschädigte. Also ich habe Schadenersatzanspruch.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat :Zweite Frage. DHL sagt das der Sender Schadenmeldung abgeben soll, und nicht die Empfänger. Warum eigentlich?
Weil der Absender der Auftraggeber von DHL ist. Der Auftraggeber hat die Paketmarke gekauft.
Zitat :Es gehört mir, und ich bin der Beschädigte. Also ich habe Schadenersatzanspruch.
Nein. Aus Sicht von DHL geht es um Schadensersatz für mangelhafte Erbringung der Transportdienstleistung. Und der Schadensersatz steht dem Auftraggeber des Transportes zu.
Und der Absender bekommt dann eine Ablehnung des Schadenersatzes, weil DHL sich auf mangelhafte Verpackung beruft. Sollte die Verpackung tatsächlich mangelhaft sein, was tatsächlich in den meisten vergleichbaren Fällen so ist, dann haftet der Absender für den Schaden.
Zitat :Der Zusteller darf also selbst dokumentieren---> Sendung zugestellt.
dokumentieren darf jeder, dies ist jedoch kein Zustellungsnachweis und insbesondere kein Beweis dafür, dass das Paket nicht beschädigt wurde.
Zitat :Zustellungsnachweis
Kein Beweis, aber eine Zeugenaussage. Die ist zwar erschütterbar (ist ja mittlerweile hinlänglich bekannt, dass da alles mögliche dokumentiert wird), aber erst einmal in der Welt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
13 Antworten
-
8 Antworten