Deutsche Post verweigert trotz schriftlicher Anerkennung die Leistung von Schadenersatz

27. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
nowe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Deutsche Post verweigert trotz schriftlicher Anerkennung die Leistung von Schadenersatz

Guten Tag,

ich benötige eine rechtliche Einschätzung folgender Situation.

August 2015: Paket wird in die USA versendet (Wert knapp 2000 Euro, zusätzliche Versicherung des Pakets bis 2500 Euro gewählt)

September 2015: Der Nachforschungsantrag wird durch mich gestellt, anschließend werde ich um Zusendung von diversen Nachweisen gebeten. Diese werden umgehend erbracht.

März 2016: Erhalt einer Nachricht "Sehr geehrter Herr xxx; zu dem von Ihnen entstandenen Schaden sind wir gern bereit, Ihnen vorbehaltlich Ersatz zu leisten. Für die Bearbeitung Ihres Vorganges benötigen wir von Ihnen noch weitere Unterlagen/Informationen, um den Vorgang bezüglich eines möglichen Haftungsanspruches abschließen zu können: - vollständige Angaben zur Bankverbindung."

-> die Bankverbindung wurde der Deutschen Post schon zu einem früheren Zeitpunkt korrekt mitgeteilt.

Oktober 2016: Ich teile die Bankverbindung erneut mit.

Oktober 2016: Es werden die bereits erbrachten Nachweise sowie weitere Nachweise von mir eingefordert.

Dezember 2016: Fristsetzung meinerseits zur Auszahlung des Schadensbetrages.

Januar 2017: Frist verstrichen.

Ist die Einreichung einer Klage erfolgsversprechend (vor allem vor dem Hintergrund einer möglichen Verjährung von Ansprüchen auf dem Vertrag nach Ablauf eines Jahres)?

Vielen Dank.

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119457 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von nowe):
Ist die Einreichung einer Klage erfolgsversprechend

Die Nachweise aus 10/2016 wurden nachweislich erbracht?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
nowe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von nowe):
Ist die Einreichung einer Klage erfolgsversprechend

Die Nachweise aus 10/2016 wurden nachweislich erbracht?


10/2016 wurden alte und neue Nachweise von mir gefordert.

Die alten Nachweise wurden bereits im September 2015 von mir gefordert - ich kann diesbezüglich die Erbringung nur dadurch schlüssig zeigen, dass im März 2016 einer Auszahlung zugestimmt wurde und diese "alten" Nachweise nicht noch einmal von mir eingefordert wurden.

0x Hilfreiche Antwort

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