Hi, kurz zu mir ich bin 19 Jahre jung und habe übermorgen eine mündliche Prüfung. Hiermit bitte ich Euch den Fall kurz zu überfliegen und mir eine Lösung zu nennen. Ich bin dankbar für jede 2. Meinung.
Fall 4:
Frau Argwohn hat die Anlage aus 3 ohne Beanstandungen abgenommen. In den AGB die dem Vertrag zugrunde liegen hat Solar- Krautner GmbH eine Sachmängelhaftung nach Abnahme ausgeschlossen.
Später stellt sich heraus, dass die „Speicherbatterie" - wie zur Abnahme - dauerhaft nur 85% der zunächst gewünschten Speicherleistung zeigt.
Krautner bietet an, den Speicherakku aus Kulanz auszubauen und an den Hersteller einzuschicken. Argwohn stimmt dem Ausbau zu.
Argwohn macht nun die Restzahlung von 5.000,00 € vom erfolgreichen Wiedereinbau abhängig. Krautner verweigert seinerseits den Wiedereinbau des vom Hersteller zurückerhaltenen reparierten Speicherakkus bis zur Restzahlung. Beide Parteien fordern Schadensersatz (Krautner verlangt Verzugszinsen in Höhe von 9,0 % auf 5.000,00 €, Argwohn die externen Stromkosten, da der Speicherakku nicht genutzt werden kann).
Beurteilen Sie die Lage aus rechtlicher und wirtschaftlicher Perspektive und erläutern Sie dazu die wichtigsten rechtlichen Anspruchsgrundlagen.