Dringend Hilfe gesucht... Unfall/Gutachten/Schadenersatz

31. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Hubert123
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 7x hilfreich)
Dringend Hilfe gesucht... Unfall/Gutachten/Schadenersatz

Hallo,

nach etwas längerer Ruhepause habe ich wieder mal ein Problem...naja, zumindest ist es eins in der Familie

Ein anderer Verkehrsteilnehmer ist meiner Tochter vor ca. 3 Wochen -vermutlich aus Unachtsamkeit- ins Auto gekracht (Heckschaden). Die Polizei hat den Fall aufgenommen und die Schäden festgehalten.

Meine Tochter hat daraufhin das Fahrzeug in einer Werkstatt, mit der ihr Freund gute Erfahrungen gemacht hatte, von einem Kfz.-Sachverständigen begutachten lassen. Dieser hat alle Schäden (mit Fotos) und den Reparaturaufwand ermittelt.
Höhe ca. 1300 EUR netto ohne MWSt. (mit 19 % MWSt. ca. 1570 EUR). Die Gutachterrechnung betrug ca. 300 EUR. Beides hat sie Mitte vorletzter Woche erhalten - wir haben das zur Kenntnis genommen und eine Ausfertigung des Gutachtens sowie die Rechnung an die Versicherung des Unfall-Verursachers geschickt.

Kurz darauf hat meine Tochter einen Verrechnungsscheck -quasi als Vorschuss- i.H.v. 1000 EUR erhalten. Wir haben dann bei der Versicherung angerufen und zu erkennen gegeben, daß nach Gutachten abgerechnet werden soll. Der Sachbearbeiter der Versicherung wollte dies an die zuständige Kollegin weitergeben...

Heute nun hat meine Tochter ein weiteres Schreiben von der Versicherung erhalten...mit einem weiteren Verrechnungsscheck über ca. 120 EUR und einem Gutachten eines Ingenieur-Büro's, das uns völlig unbekannt ist.

Soviel zu Vorgeschichte ... jetzt zu den Fragen:

- darf die Versicherung ein eigenes Gutachten erstellen lassen und dies als Abrechnungsgrundlage verwenden ?
- wie soll sich meine Tochter verhalten ? Sollte sie die Sache einem Anwalt übergeben (Verkehrs-Rechtsschutz wäre vorhanden) ?
- könnte man die Versicherung unter Hinweis auf rechtl. Gegebenheiten selbst anschreiben und den verbleibenden Differenzbetrag zwischen eigenem und Fremdgutachten "einfordern" ... oder soll man's doch lieber einem Anwalt überlassen ?

Bitte um schnelle Hilfe (wenn möglich) ... meine Tochter ist ziemlich wütend darüber, was sich Versicherungen alles herausnehmen (dürfen)...

Vielen Dank schon mal im Voraus !!

Hubert123

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Die Versicherung kann natürlich ein eigenes Gutachten erstellen. Die Wertigkeit juristisch gesehen, ist identisch mit Ihrem Gutachten.

Sie können natürlich den Differenzbetrag auf dem Klageweg geltend machen, dann würde ein weiteres, diesmal gerichtliches, Sachverständigengutahten erstellt.

Zum Anwalt wären Sie besser direkt gegangen. Ob Sie jetzt noch einen Kollegen finden, der für 180 EUR den Klageweg beschreitet, lasse ich mal dahingestellt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KSV
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 48x hilfreich)

Zitat: "und einem Gutachten eines Ingenieur-Büro's, das uns völlig unbekannt ist."

Dann kann ich also davon ausgehen, dass das Auto von keinem zweiten Sachverständigen besichtigt wurde. Wenn der Geschädigte ein zur Abrechnung geeignetes Gutachten einreicht, hat die Versicherung wie einige Gerichtsurteile bestätigen kein Recht das Fzg. nocheinaml selber nachzubesichtigen (es gibt aber auch einezlene wenige entgegengesetzte Urteile).
Ich gehe jetzt mal davon aus, das es sich nicht wirklich um ein zweites Gutachten handelt sondern nur um eine sogenannte Gutachtenprüfung. Bei dieser Gutachtenprüfung werden üblicherweise folgende Abzüge gemacht:
- Stundenverechnungssatz reduziert auf durchschnittliche Verrechnungssätze (hierzu gibt es ein BGH Urteil wonach dieses nicht zulässig ist)
- keine Zahlung von Verbringungskosten (auch hierzu gibt es Urteile)
- kein UPE Aufschlag (auch hierzu gibt es Urteile)

1x Hilfreiche Antwort

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