Hallo Forenmitglieder,
Während meines 2-wöchigem Urlaubs erlitt mein Vater einen Schlaganfall. Jetzt wo ich aus dem Urlaub zurück bin und ihn besucht habe erfuhr ich daß er auch an einer Lungenentzündung leidet die vermeintlich dadurch entstand als er nach ca. 4 Tagen vom Krankenhaus1 zur ReHa-Klinik überwiesen worden ist. Bei der Reha-Klinik stellte man fest daß er noch gar nicht in dem Zustand ist eine Reha zu machen und so wurde er nach einer Übernachtung ins Krankenhaus2 überwiesen wo seine Lungenentzündung diagnostiziert und behandelt wird.
Als ich meinen Vater heue besuchte war seine rechte Hand sehr verletzt. Die Verletzung stammte von einem unsachgemäßen Einsetzen der Kanülen die zum Tropf führen. Durchgeführt im Krankenhaus1. Ich erfuhr daß die Hand anfangs sehr dicke wässrige Blasen dadurch hatte, welche Verbrennungen ähnlich sind.
Nun sah ich heute meinen Vater wie er durch die Lungenentzündung noch zusätzlich leidet.
Ich würde gerne wissen ob ich Einblick gelange in die Krankenakte/Diagnosebericht von Krankenhaus1 um herauszufinden ob da bereits eine Lungenentzündung vorlag oder ob es tatsächlich durch eine Fahrlässigkeit entstand. Wenn dies zutreffen sollte, kann man dann dem Krankenhaus diese Fahrlässigkeit in Bezug auf Lungenentzündung und Hand belasten und somit Schmerzengeld oder eine Entschädigung verlangen? Wie kann ich da am Besten vorgehen um erstmal den Sachverhalt nachvollziehen zu können und dann gegen das Krankenhaus zu klagen?
Ich hoffe jemand kann mir einen Rat geben.
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-- Editiert Vincent Vega am 03.10.2011 23:25
Durch Krankenhaus verursachte Erkrankung
3. Oktober 2011
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Frage vom 3. Oktober 2011 | 00:41
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 6x hilfreich)
Durch Krankenhaus verursachte Erkrankung
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 4. Oktober 2011 | 12:04
Von
Status: Praktikant (969 Beiträge, 434x hilfreich)
quote:
ob ich Einblick gelange in die Krankenakte/Diagnosebericht von Krankenhaus1
Mit einer Vollmacht des Vaters vermutlich.
quote:
kann man dann dem Krankenhaus diese Fahrlässigkeit in Bezug auf Lungenentzündung und Hand belasten
Bzgl. der Hand möglicherweise, das müßte ein medizinischer Gutachter feststellen.
Bzgl. der Lungenentzündung wirst du schon etwas mehr bringen müssen als post hoc ergo propter hoc (sprich, nur weil er noch keine LE hatte, als er eingeliefert wurde, heißt das noch nicht, daß das KK die LE verschuldet hat).
quote:
Wie kann ich da am Besten vorgehen um erstmal den Sachverhalt nachvollziehen zu können und dann gegen das Krankenhaus zu klagen?
Vermutlich brauchst du erst mal einen Mediziner, der Schadensfall und wahrscheinliche Ursache gerichtsfest dokumentieren kann. Und dann einen Anwalt, der sich auf solche Sachen spezialisiert hat.
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