E-Bass Lautsprecher Box durch Gerät von Hersteller A beschädigt!

10. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
CaptainNinja
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
E-Bass Lautsprecher Box durch Gerät von Hersteller A beschädigt!

Guten Tag Lesender!

Danke das Sie sich die Zeit nehmen meinen Beitrag zu lesen.

Erst einmal eine Zusammenfassung meines Problems:

Im Januar 2016 kaufte ich mir eine Kabellose Instrumenten Sendeanlage für meinen E-Bass von der Hausmarke von 'Hersteller A'. Diese funktionierte tadellos bis vor 2 Wochen.
Als die Batterien für den Sender langsam den Saft verloren, sendete dieser anstelle von meinem Bass Signal laute Knackse und Brummen aus. Ich drehte den Lautstärke Regler nach einem kurzen verwundern auf Null und wechselte auf Betrieb mit Kabel da ich keine Ersatz Batterien zur Hand hatte. Die Lautsprecher haben keinen Schaden davon getragen. Eine Woche danach wechselte ich die Batterien und die Sendeanlage operierte wieder einwandfrei.

Diesen Freitag trat das Problem erneut auf. Die Batterien wurden schwächer und aus den Lautsprechern waren Knackse zu hören. Ich handelte schnell und stellte die Lautstärke auf Null um auf Kabel zu wechseln. Nach erneutem aufdrehen der Lautstärke bemerkte ich sofort ein Rascheln in einem der 6 Lautsprecher. Diesen kann man ein und aus schalten so das ich auch den nun defekten Lautsprecher lokalisieren und diesen für die weiteren Proben ausschalten konnte, damit er keinen weiteren Schaden nimmt.
Am darauf folgenden Tag schaltete ich die E-Bass Box im Kabelbetrieb an und musste feststellen, dass nun alle 6 Lautsprecher beschädigt sind und Knackse von sich gaben. Der Defekt hat sich also auf die anderen Boxen übertragen.

Nun bin ich mir 100% sicher das dieser Defekt durch die schwache Batterie des Senders, bzw durch den Sender selber, zu Stande gekommen ist.
Dies Habe ich 'Hersteller A' am selben Tag gemeldet und wenige Stunden später die Antwort erhalten, dass sie dies bedauern und ich den Artikel zurück schicken sollte, was ich noch nicht getan habe.

Hier nun meine Fragen:

1. Muss 'Hersteller A' nun für meine Defekte Box die Reparatur bezahlen? (Sie haben so schnell eine Retoure beauftragt das es scheint als ob sie von dem Ergebnis selber geschockt sind.)
2. Soll ich die Sendeanlage zurück schicken, oder diese quasi als Beweismaterial behalten?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat:
Nun bin ich mir 100% sicher das dieser Defekt durch die schwache Batterie des Senders, bzw durch den Sender selber, zu Stande gekommen ist.

Und das gedenkt man nun wie genau zu beweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
CaptainNinja
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist eine gute Frage. Würde sagen erst einmal durch meine 4 Zeugen die dabei waren. Wenn Sie eher das technische meinen könnte man es mit Sicherheit durch einsetzten fast leeren Batterien reproduzieren und irgendwie festhalten. Für weitere Ideen was weitere vorangehen angeht bin ich offen.

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Würde sagen erst einmal durch meine 4 Zeugen die dabei waren
Die können dochaber nur bezeugen, dass es diese komischen Geräusche gemacht hat, mehr aber auch nicht!

Die Boxen an sich sind schon älter oder? Hier wird man wohl nicht um einen Sachverständigen herzumkommen! Wenn dieser zum Entschluss kommt, dass der Sender dafür verantwortlich ist, dann gut, wenn dieser aber nicht zu 100% dies bestätigen kann dann siehts eher schlechter für dich aus...

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#4
 Von 
CaptainNinja
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):

Die Boxen an sich sind schon älter oder?


Die Box ist, genau wie das Gerät, von Januar.

Danke für den Tipp zum Sachverständiger!

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#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Bevor Du losstürmst und Dir einen Sachverständigen suchst: Du hast gegen den Hersteller nur einen Anspruch im Rahmen der Produkthaftung, dieser hat einen Selbstbehalt von 500€.

Gegen den Verkäufer hast Du vermutlich gar keinen Anspruch, außer Du kannst ihm nachweisen, dass ihm dieser Fehler des Geräts bekannt war.

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#6
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Sachverständiger kostet (viel) Geld, und wenn er nicht mit Sicherheit sagen kann, daß das Gerät den Schaden verursacht hat, bleibt man auf den Kosten auch noch sitzen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Im Januar 2016 gekauft, damit würde ich bei dem Verkaüfer den Mangel reklamieren.
Du hast auf die Artikel noch Gewährleistung.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Nachden gesagt wurde, dass die Boxen auch noch nicht egrade alt sind (4 Monate) würde ich das jetzt genau so sehen und handhaben wie Scappler es auch schon gesagt hat, den Mangel beim VK reklamieren (am besten gleich via Einwurfeinschreiben) und ihm eine Frist von 14 Tagen zur beseitigung des Mangels setzen.

Auf jeden fall würde ich via EInschreiben die Mangelbeseitigung verlangen, da man so auch etwas gerichtsfesstes in der Hand hat...

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
CaptainNinja
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön euch allen für die vielen Antworten!

Wenn ich das richtig verstanden habe soll ich also den Hersteller bzw Verkäufer (ist hier das selbe) nicht mehr hinterher haken und die Box einfach zum boxenbauer einschicken und auf Garantie setzen.
Blöd gesagt QUASI so tun alsob sie von alleine defekt ging?

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#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

du hast ds falsch verstanden! Du wendest dich an deinen VK!

Du sollst die Gewährleisstung (muss der VK geben) in Anspruch nehmen, nicht die Garantie (gibt der Hersteller)!

Zitat:
Blöd gesagt QUASI so tun alsob sie von alleine defekt ging?
Wrum und wieso die defekt gient ist irrelavant, der VK hat sich um die beseitigung des Mangels zukümmern! Nur wie gesagt ich würde das schriftlich vi Einschreiben machen, denn dann hast du etwas in der Hand mit dem du notfalls weiter vorgehen könntest, sollte der VK sich weigern...

1x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat:
Schön, wie hier fast schon zum Betrug aufgerufen wird.

Die Wahrnehmung von Rechten ist kein Betrug, auch nicht "fast".



Zitat:
Die Boxen waren offensichtlich bei Gefahrenübergang mängelfrei, das ist kein Gewährleistungsfall.

Das könnte höchstens ein Sachverständiger herausfinden. Und selbst sie scheitern öfters daran.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von florian3011):
Die Boxen waren offensichtlich bei Gefahrenübergang mängelfrei, das ist kein Gewährleistungsfall.

Das sieht das BGB aber anders, nach §476 BGB wird im konkreten Fall angenommen, dass sie nicht mangelfrei war. Und auch mal ganz unabhängig von der rechtlichen Lage betrachtet: Dass etwas funktioniert bedeutet noch lange nicht, dass es mangelfrei ist. Eine Fahradbremse mit halb durchgerissenem Seilzug funktioniert auch noch.

Zudem nimmt der TE lediglich an, dass der Sender die Box zerstört hat. Ob das wirklich so ist? Weiß ich nicht, weißt Du nicht und weiß auch der TE nicht.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Ich würde das auch technischen Gründen auch eher für unwahrscheinlich halten. Daß gerade bei (und wegen) nahezu komplett auf Null zurückgegangener Batterieleistung plötzlich für den Lautsprecher schädliche Signale in entsprechender Stärke (!) abgegeben werden können, dürfte kaum denkbar sein.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Naja, es geht ja um die auf Null zurückgehende Sendeleistung, es ist also das Sende- und nicht das Empfangsgerät auf niedriger Batterieleistung. Wenn dadurch beim Empfänger Murcks ankommt, bspw. weil es aufgrund des schwachen Signals den Datenstrom nicht mehr korrekt mitbekommt, dann kann das theoretisch schon zu Schäden führen. Ich kann mir hier durchaus Effekte wie bei einem Kratzer auf einer CD vorstellen, der ja auch recht laute Knackser mit scharfen Signalflanken auslösen kann.

Das sollte eigentlich bei einer bei einer digitalen Übertragung die Fehlerkorrektur ausbügeln bzw. generell bei zu schlechter Qualität stummschalten, aber je nach Preisklasse spart sich der Hersteller auch mal den Aufwand.

1x Hilfreiche Antwort

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