EC Karte mit Pin Missbraucht

13. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
go521572-29
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
EC Karte mit Pin Missbraucht

Guten Abend
Meine Frau hat in einem Geschäft Bargeld abgehoben und aus Versehen die Karte stecken lassen oder wurde ihr gestohlen, wie auch immer Fakt ist das derjenige bei der Pineingabe meiner Frau gut aufgepasst hat und 200 Euro in einem anderen Laden abgehoben hat.
Eine Anzeige wurde bereits erstattet und die Karte gesperrt.
Auf Nachfrage sagte der Filialleiter das man an der Kasse keine Zeit hätte zu prüfen ob der Besitzer der Karte auch der Eigentümer sei und wenn jemand die Pin hat erstrecht nicht.
Soweit nachvollziehbar aber nun der Kracher auf Nachfrage ob man das auf der Kamera nicht sehen könnte sagte er das die Kameras nicht Bildaufzeichnungsfähig wären. Das kann doch nicht ok oder normal sein oder?

Jetzt die frage aller fragen, wer haftet in einem solchen Fall und wem kann, muss man auf die Füße treten um nicht leer auszugehen?

Gruß Markus

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das kann doch nicht ok oder normal sein oder?
Doch dass ist absolut ok! Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass der Laden überhaupt eine Kamera haben muss! Wenn der Laden zur Abschreckung eine Fake Kamera aufstellt ist das absolut ok!

Zitat:
Jetzt die frage aller fragen, wer haftet in einem solchen Fall
Wenn keine Versicherung vorhanden ist, dann wird man wohl auf dem Schaden sitzenbleiben.
Man kann sich sollte der "Täter" gefasst werden an ihn wenden, bleibt nur die Frage, ob der dann zahlen kann...

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von go521572-29):
wie auch immer Fakt ist das derjenige

Das das angeblich Fakt ist, welche offizielle Stelle hat das denn fest gestellt?



Zitat (von go521572-29):
Das kann doch nicht ok oder normal sein oder?

Doch, Datenschutz wird halt immer mehr zum Täterschutz ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von go521572-29):
wem kann, muss man auf die Füße treten um nicht leer auszugehen?


Deiner Frau. Ist halt die Frage, ob das der häuslichen Stimmung zuträglich ist.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2020 Beiträge, 531x hilfreich)

Meines Wissens ist die Haftung für unrechtmäßig abgehobenes Geld auf einen gewissen Betrag (50,00 Euro?) begrenzt, sofern keine grobe Fahrlässigkeit wie EC-Karte + PIN gemeinsam verwahren vorliegt oder gar Vorsatz.

Ansprechpartner wäre für euch daher eure Bank. Evt. könntet ihr an Eides statt versichern, dass die Karte entwendet wurde, die Abhebung nicht durch euch erfolgt ist und dass EC-Karte + PIN nicht gemeinsam verwahrt wurden. Aber es muss natürlich wahr sein, wenn man etwas an Eides statt versichert!

Dann habt ihr vielleicht Chancen von der Bank zumindest einen Teil des Geldes zurückzubekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Aber es muss natürlich wahr sein, wenn man etwas an Eides statt versichert!


Da das gegenüber der Bank eh keine rechtliche Relevanz hat, könnte man auch lügen das sich die Balken biegen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2020 Beiträge, 531x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Da das gegenüber der Bank eh keine rechtliche Relevanz hat, könnte man auch lügen das sich die Balken biegen.


Du hast auf der einen Seite natürlich Recht, dass eine Versicherung an Eides statt, die nicht gegenüber einer Behörde abgegeben wird keine besondere rechtliche Relevanz hat, verlangt wird sie aber manchmal.

Bin sicher für die Abbuchungen von meiner Kreditkarte, musste ich auch eine Versicherung abgeben, dass ich es nicht selbst war.

Und wenn ich versuche von der Bank Geld zurückzuerlangen, dann sollte ich dabei auf gar keinen Fall Lügen, dass sich die Balken biegen, egal ob in einer Versicherung an Eides statt oder nicht. Von daher würde ich deinen Tipp mit Vorsicht genießen, weil das sonst schnell in einem (vers.) Betrug enden könnte. ;-)


0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Von daher würde ich deinen Tipp mit Vorsicht genießen,


Gott bewahre, das war kein Tipp!

1x Hilfreiche Antwort

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