Einbruchdiebstahl KFZ > Hausschlüssel gestohlen > Ärger mit Vermieter

11. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Agent_Smith
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 9x hilfreich)
Einbruchdiebstahl KFZ > Hausschlüssel gestohlen > Ärger mit Vermieter

Hallo Gemeindschaft!
Brauche mal Eure Einschätzung... :)

Uns wurde im August diesen Jahres das Auto im Urlaub aufgebrochen.
Dabei wurde eine fast leere Handtasche meiner Tochter entwendet, in der sich ihre Wohnungs- u. Hausschlüssel befanden.
In der Tasche war sonst nichts weiter, was die örtliche Zuordnung der Schlüssel zuließe. Also keine Ausweispapiere, keine KV Karten und dergleichen, keine Zettelchen mit Adressen, nichtmal Wertgegenstände waren drin...nix. Ne fast leere Tasche eben.
Die Handtasche lag von außen nicht sichtbar im Fahrzeug.
Der Einbruchdiebstahl geschah etwa 400km vom Wohnort entfernt.

Soweit so gut.

Mittlerweile haben die Versicherungen die Schäden reguliert. Die KFZ-Versicherung (Teilkasko) zahlte die Einbruchschäden am Fahrzeug, die Hausrat meiner Tochter zahlte die Handtasche und ein paar Euro für den Ersatz der Wohnungsschlüssel, welche sie nachmachen musste, bzw. haben wir einen neueren, moderneren Zylinder eingebaut, weil der (ur)alte (mit defekten Schlüsseln) keine Not-Funktion hatte und der Tausch deswegen sowieso geplant war.

Den Verlust der Schlüssel haben wir umgehend der Vermieterin gemeldet.
Die Vermieterin meinte, wir sollen uns erkundigen, ob das die Versicherung übernimmt. Wenn ja, dann wär's ja gut, wenn nicht, dann wär's aber auch nicht so schlimm.
Sie wollte nur für den Fall das die Versicherung zahle, mal einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Ganz unverbindlich.

Bei der Haftpflicht habe ich nachgefragt, aber die meinten das würden sie nicht regulieren, da wir keinen Schaden verursacht haben.
Hausrat habe ich gefragt, aber da kam die Aussage, dass nur Wohnungsschlüssel, ggf. der Schließzylinder ersetzt würde.
KFZ-Versicherung sagte, dass nur Schäden am Fahrzeug reguliert werden.

Das haben wir der Vermieterin so mitgeteilt.
Sie fragte dann noch ganz dreist, ob man das nicht über die Versicherung der Mutter (Fahrzeughaltering, wohnt im selben Haus) laufen lassen könne^^

...haben wir mal so stehen lassen.


Nun haben wir Post von ihrem Anwalt bekommen, wir hätten die komplette Schließanlage zu zahlen.
Die Begründung ist die Fahrlässigkeit meiner Tochter (obwohl die Tasche nicht sichtbar im Fahrzeug lag). Zudem begründet man es so, weil sie ja einen neuen Schließzylinder in die Wohnungstür eingebaut hat, wäre dies quasi ein Schuldeingeständnis und allein deshalb schon zu zahlen.

Ich hänge das Schreiben mal anonymisiert an, hoffe das ist ok.

http://www2.pic-upload.de/img/31881465/CameraZOOM-20161011194922388.jpg






Morgen rufe ich nochmal bei der Beratungsstelle der Polizei an, dort wollte ich fragen, ob jeder Hinz und Kunz eine Auskunft über KFZ Kennzeichen bekommen kann.
Ich meine nein, will mich da aber nochmal absichern, denn das wäre ja nach Begründung des Anwaltes ganz einfach möglich.

Was meint ihr dazu?
Ich meine, wie reell ist es, dass sich eine osteuropäische Autoknackerbande (wir haben später erfahren, dass diese Personengruppe dort vermehrt in Autos einbricht) auch noch Adressdaten von der Zulassungsstelle besorgt, von denen dann nichtmal sicher ist, ob sie auch zur Örtlichkeit der Schlüssel passt?!

Zudem braucht man so einen Aufwand garnicht betreiben, um in unseren Hausflur zu gelangen. Wir haben eine Arztpraxis im Haus, die eh jedem aufdrückt, der klingelt. Ansonsten machts halt schon irgendein Nachbar, ohne vorher zu fragen wer vor der Tür steht.
Es gibt weder Türspione noch Sicherheitseinrichtrungen, die über normale Türschlösser hinausgehen.
Ich finde neben diesem ganzen Brimborium die plötzlichen Sicherheitsbedenken unserer Vermieterin für sehr vorgeschoben...aber ok. Darum geht ja nicht.


-- Editier von Agent_Smith am 11.10.2016 21:26

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34 Antworten
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#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
Die Begründung ist die Fahrlässigkeit meiner Tochter (obwohl die Tasche nicht sichtbar im Fahrzeug lag).


Da müßte man mal in die Rechtsprechung schauen; das ist keine einfache Pauschalaussage, sondern hängt genau daran, was wo wie lange wie sichtbar im Auto gelassen wurde.

Zitat:
Zudem begründet man es so, weil sie ja einen neuen Schließzylinder in die Wohnungstür eingebaut hat, wäre dies quasi ein Schuldeingeständnis


Das schreibt man dort ja nicht. Wohl aber, daß ein Argument deinerseits, es bestünde ja gar keine Gefahr, weil nie jemand den Schlüssel deiner Wohnung zuordnen könnte, schon durch dein eigenes Verhalten widerlegt wird.

Zitat:
dort wollte ich fragen, ob jeder Hinz und Kunz eine Auskunft über KFZ Kennzeichen bekommen kann


Jeder nicht. Aber es ist auch nicht gerade unmöglich.

Zitat:
wie reell ist es, dass sich eine osteuropäische Autoknackerbande (wir haben später erfahren, dass diese Personengruppe dort vermehrt in Autos einbricht) auch noch Adressdaten von der Zulassungsstelle besorgt, von denen dann nichtmal sicher ist, ob sie auch zur Örtlichkeit der Schlüssel passt


Das frage ich dich, du hast ja das Schloß ausgetauscht. :P
Sowas wie "wir wollten zufällig gerade das Schloß modernisieren" wird man wohl als reine Schutzbehauptung auslegen können.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16439 Beiträge, 9271x hilfreich)

Zitat:
Ich finde neben diesem ganzen Brimborium die plötzlichen Sicherheitsbedenken unserer Vermieterin für sehr vorgeschoben...aber ok. Darum geht ja nicht.

Doch darum geht es.
Wenn die Vermieterin Geld haben will, wird sie nachweisen müssen, dass ein Austausch der Schließanlage notwendig ist.
Da die Vermieterin seit 9 Wochen weiß, dass der Schlüssel gestohlen wurde (wofür der Anwalt netterweise den Beweis liefert) und trotzdem die Schließanlage immer noch nicht ausgetauscht hat, kann es mit den Sicherheitsbedenken ja nicht so weit her sein. Durch die lange Untätigkeit hat die Vermieterin quasi bestätigt, dass ein Austausch gar nicht notwendig ist.
Außerdem muss die Vermieterin beweisen, dass die Sicherheitsbedenken ausschließlich auf den Schlüsselverlust zurückzuführen sind, d.h. dass die Sicherheit duch den Schlüsselverlust gesunken ist und deshalb ein Austausch notwendig ist. Angesichts von Zudem braucht man so einen Aufwand garnicht betreiben, um in unseren Hausflur zu gelangen. Wir haben eine Arztpraxis im Haus, die eh jedem aufdrückt, der klingelt. Ansonsten machts halt schon irgendein Nachbar, ohne vorher zu fragen wer vor der Tür steht. ziemlich schwierig.
Außerdem: So lange die Schließanlage nicht tatsächlich ausgetauscht wird, ist auch offensichtlich kein Schaden entstanden. Aufgrund des Kostenvoranschlags muss sowieso nicht bezahlt werden. Von daher hat die eigene Haftpflichtversicherung schon recht mit "das würden sie nicht regulieren, da wir keinen Schaden verursacht haben."

Aber wenn schon eine Privathaftpflich besteht, kann man den Fall auch da "offiziell" melden. Dann bekommt der Anwalt der Vermieterin nochmal von der Haftpflichtversicherung erklärt, wie es aussieht. Die HAftpflichtversicherung ist ja nicht nur dazu da, irgendwelche Schäden zu bezahlen, sondern auch um unberechtigte Forderungen abzuwehren. Soll sich der Anwalt der Vermieterin doch mit der Versicherung herumschlagen.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Agent_Smith
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 9x hilfreich)

Kann ich dem Anwalt zunächst erklären, dass mir gar kein Schlüssel entwendet wurde und er die Forderung bitte an den richtigen Adressaten stellen soll?
Schließlich bewohnt meine Tochter eine eigene Wohung und ist bereits volljährig. Warum ist das Schreiben dann an mich, bzw. an "Familie" Agent_Smith gerichtet und nicht an meine Tochter?

Zudem ist die Fristsetzung ja schon sehr merkwürdig. (Ist die überhaupt angemessen?).

Das Schreiben datiert auf den 10.10.2016.
Es wird eine Frist ab Posteingang von zehn Tagen eingeräumt, spätestens jedoch zum 20.10.2016?!
Wie soll das denn funktionieren? Hab den Brief doch erst am 11.10. erhalten^^
Und wenn man mal davon ausgeht, dass so ein Brief auch gerne mal zwei, drei Tage unterwegs sein kann.
Naja...nur so ein Gedanke.


Ferner werde ich den Fall samt KV an unsere Haftplficht weiterleiten. Die haben zwar schon mehrfach telefonisch erklärt, dass wir, bzw. meine Tochter keinen Schaden verursacht hat und sie daher auch nicht erstatten werden, aber so erhalte ich dann hoffentlich noch etwas schriftlich.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119164 Beiträge, 39688x hilfreich)

Zitat (von Agent_Smith):
Kann ich dem Anwalt zunächst erklären, dass mir gar kein Schlüssel entwendet wurde und er die Forderung bitte an den richtigen Adressaten stellen soll?

Widersprich der Schilderung:
Zitat (von Agent_Smith):
Den Verlust der Schlüssel haben wir umgehend der Vermieterin gemeldet.

Wäre gut zu wissen, was genau der Wortlaut der Meldung war.


Lag demSchreiben eine Vollmacht der Vermieterin bei?



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16439 Beiträge, 9271x hilfreich)

Wenn die Tochter volljährig ist und in einer eigenen Wohnung lebt, stellt sich die Frage, ob sie noch in der Haftpflichtversichung der Eltern mitversichert ist. Und warum sie einen Schlüssel der elterlichen Wohnung mit in den Urlaub mitnimmt.

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#6
 Von 
Agent_Smith
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat:
Zitat:
Zitat (von Agent_Smith):
Kann ich dem Anwalt zunächst erklären, dass mir gar kein Schlüssel entwendet wurde und er die Forderung bitte an den richtigen Adressaten stellen soll?


Widersprich der Schilderung:

Zitat:
Zitat (von Agent_Smith):
Den Verlust der Schlüssel haben wir umgehend der Vermieterin gemeldet.



Wäre gut zu wissen, was genau der Wortlaut der Meldung war.


Wieso widerspricht es dem?
Der Schlüssel wurde schließlich nicht mir, noch einer in meinem Haushalt lebenden Person entwendet, sondern unserer Tochter, welche eine eigene Wohnung im selben Haus bewohnt. Aber es ist an mich adressiert und das ganze hört sich an, als bekäme man einen blauen Brief einer Schule.


Den Verlust haben wir der Vermieterin umgehend mitgeteilt (per Telefon, persönlich).
Da wir normalerweise einen guten Draht zueinander haben, meine Frau sogar für sie arbeitet, war dies die schnellste Möglichkeit der Meldung.

Wortlaut ungefähr: "Hallo Frau XYZ, unser Auto wurde aufgebrochen und die fast leere Handtasche mit Haus und Wohnungsschlüssel unserer Tochter wurde entwendet.
Unsere Tochter bräuchte daher einen Zweit/Ersatzschlüssel für die Haustür."


Zitat:
Lag demSchreiben eine Vollmacht der Vermieterin bei?


Nein. Es gab nur das, was ich oben eingefügt habe.




Zitat:
Wenn die Tochter volljährig ist und in einer eigenen Wohnung lebt, stellt sich die Frage, ob sie noch in der Haftpflichtversichung der Eltern mitversichert ist. Und warum sie einen Schlüssel der elterlichen Wohnung mit in den Urlaub mitnimmt.


Nein, hat sie ja nicht. Nur ihre eigenen Schlüssel, welche auch entwendet wurden.
Sie bewohnt nur eine eigene Wohnung im selben Haus.
Da sie Studentin ist, läuft sie noch mit über unsere Haftpflicht, obwohl sie eine eigene Wohnung hat. Das haben wir bei Abscluss der Versicherung extra so gefragt und es wurde uns bestätigt, das dies möglich ist.
Sie brauchte daher nur eine eigene Hausrat abschließen.



-- Editiert von Agent_Smith am 16.10.2016 09:50

-- Editiert von Agent_Smith am 16.10.2016 09:53

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2375x hilfreich)

Zitat (von Agent_Smith):
Morgen rufe ich nochmal bei der Beratungsstelle der Polizei an, dort wollte ich fragen, ob jeder Hinz und Kunz eine Auskunft über KFZ Kennzeichen bekommen kann.

Klar über den Zentralruf der Autoversicherer bekommt man die Versicherung mit. Anruf bei der Versicherung, "ihr Versicherungsnehmer, Namen kann ich nicht lesen hat das Kennzeichen und einen Parkrempler an meinen Auto gemacht, wil jedoch selbst zahlen", man glaubt nicht wie gesprächig die Callcenter sind.
Zitat (von Agent_Smith):
Da sie Studentin ist, läuft sie noch mit über unsere Haftpflicht, obwohl sie eine eigene Wohnung hat. Das haben wir bei Abscluss der Versicherung extra so gefragt und es wurde uns bestätigt, das dies möglich ist.
Sie brauchte daher nur eine eigene Hausrat abschließen.

Nun das stimmt auch so weit, nur die Frage eben, ob Schlüsselverlust bei Schließanlagen bei der privaten Haftpflicht inbegriffen sind, denn die Leistung ist nicht Standard.
Da die Tochter mitversichert ist, stimmt auch der Ansprechpartner, und wenn die Haftplicht nicht bezahlt wird man sich an die Tochter halten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119164 Beiträge, 39688x hilfreich)

Zitat (von Agent_Smith):
Wieso widerspricht es dem?

Die Bedeuting des Worte "wir" dürfte doch kekannt sein? Warum dann dauernd "wir" wenn den Schlüsselverlust doch nur die Tochter betrifft?



Zitat (von Agent_Smith):
Da sie Studentin ist, läuft sie noch mit über unsere Haftpflicht,

Dann wäre - unabhängig von den "wir" - eure Haftpflicht zuständig, somit die adressierung an euch nicht falsch.



Zitat (von Agent_Smith):
Nein. Es gab nur das, was ich oben eingefügt habe.

Dann könnte man dem Anwalt (per Einschreiben) mitteilen, das man sein Schreiben mangels Vorlage einer Originalvollmacht zurückweist.

Ist aber kein "muss"



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Agent_Smith
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat:
Zitat (von Agent_Smith):
Wieso widerspricht es dem?


Die Bedeuting des Worte "wir" dürfte doch kekannt sein? Warum dann dauernd "wir" wenn den Schlüsselverlust doch nur die Tochter betrifft?



Mir ist die Bedeutung schon klar ;)
Wir, weil wir (meine Frau und ich) die Sachen normalerweise mit der Vermieterin regeln. Wie gesagt, meine Frau arbeitet für sie, da ist das der kürzestes und unkomplizierteste Weg.
Meine Tochter ist halt ganztätig außer Haus und wir haben als einzige Kontaktmöglichkeit zur Vermieterin ihre Geschäftadresse (im selben Haus). Dort ist sie allerding nur einmal pro Woche für zwei - drei Stunden zu erreichen.

Wählt man den Postweg, wird der Kasten ebenfalls nur einmal pro Woche geöffnet. Die gesamte Kommunikation mit dieser Frau ist schwierig, der persönliche Weg dabei noch der schnellste.


Zitat:
Nun das stimmt auch so weit, nur die Frage eben, ob Schlüsselverlust bei Schließanlagen bei der privaten Haftpflicht inbegriffen sind, denn die Leistung ist nicht Standard.
Da die Tochter mitversichert ist, stimmt auch der Ansprechpartner, und wenn die Haftplicht nicht bezahlt wird man sich an die Tochter halten.


Private und Geschäftliche Schlüssel sind versichert.
Was mich jedoch stutzig macht. Wenn die Haftpflicht den Schaden zurückweist weil sie unberechtigt ist, wieso wird man sich dann an meine Tochter halten?
Ist die Haftpflicht nicht auch dazu da, unberechtigte Forderungen gegen den Versicherten zurückzuweisen (passiver Rechtsschutz)?

Anders gefragt, weist eine Haftpflicht eine Schadenersatzforderung zurück, besteht dann trotzdem noch die Gefahr/Möglichkeit, dass man zahlen muss?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119164 Beiträge, 39688x hilfreich)

Weil man - unabhängig von der Entscheidung der Versicherung - jederzeit den Schädiger selbst verklagen kann.


Habe ich bisher schon 2x gemacht. Die beiden waren sehr erstaunt/fassingslos als der Richter mir das Geld zusprach.



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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119164 Beiträge, 39688x hilfreich)

Zitat (von Agent_Smith):
Mir ist die Bedeutung schon klar ;)
Wir, weil wir (meine Frau und ich) die Sachen normalerweise mit der Vermieterin regeln. Wie gesagt, meine Frau arbeitet für sie, da ist das der kürzestes und unkomplizierteste Weg.

Ok.
Generell sollte man aber mit solchen "Wir" Meldungen vorsichtig sein, da bringt man sich schnell in eine Position die man gar nicht möchte ...



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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Agent_Smith
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat:
Weil man - unabhängig von der Entscheidung der Versicherung - jederzeit den Schädiger selbst verklagen kann.


Habe ich bisher schon 2x gemacht. Die beiden waren sehr erstaunt/fassingslos als der Richter mir das Geld zusprach.



Welchen Nutzen hat dann eine Haftpflichtversicherung im Falle von unberechtigten Forderungen?
Der Versicherer lehnt es ja nicht nur im eigenen Sinne ab zu zahlen, sondern vertritt in solchen Fällen auch die Interessen des Versicherten. Zur Not auch vor Gericht.

Angenommen es tritt ein Schaden ein, der nicht selbstverschuldet ist aber im Falle einer Selbstverschuldung abgesichert wäre.
Dieser Schaden führt nun zu einer Schadenersatzforderung. Die Versicherer prüft die Rechtmäßigkeit der Forderung, ohne die er ohnehin nicht zahlen dürfte/würde und stellt fest "Hey, der Schaden ist nicht durch unseren Versicherungsnehmer entstanden, ich weise die Forderung als unbegründet ab!"
Dann ist doch bereits festgestellt, dass der Schadenersatzanspruch nicht rechtmäßig ist.
Wie kann es dann sein, dass ein Gericht etwas anderes feststellt? Gelten für Versicherungen und Gerichte unterschiedliche Rechtsgrundlagen?

Oder anders. Werde ich dann dennoch auf Schadenerstaz verklagt, tritt der Versicherer ein, stellt einen Anwalt usw...
Geht es dann vor Gericht tatsächlich so aus, dass, aus welchen Gründen auch immer, ein Verschulden festgestellt wird und der Versicherungsnehmer haftbar zu machen ist muss, dann zahlt den Schaden die Versicherung incl. Gerichtkosten, Anwaltskosten usw....







-- Editiert von Agent_Smith am 16.10.2016 18:50

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119164 Beiträge, 39688x hilfreich)

Zitat (von Agent_Smith):
Dann ist doch bereits festgestellt, dass der Schadenersatzanspruch nicht rechtmäßig ist.

Na und? Was interssiert mich als Geschädigter die Meinung des Sachbearbeiters?



Zitat (von Agent_Smith):
Wie kann es dann sein, dass ein Gericht etwas anderes feststellt?

Weil das Gericht - im Gegensatz zur Versicherung - schlicht und einfach objektiv urteilt und sich nach den Gesetzen richten muss.



Zitat (von Agent_Smith):
Gelten für Versicherungen und Gerichte unterschiedliche Rechtsgrundlagen?

Klar.
Die Versicherung darf eine falsche Meinung haben und diese vertreten.
Während das Gericht sich nach den Gesetzen richten muss.




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#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16439 Beiträge, 9271x hilfreich)

[/i] Oder anders. Werde ich dann dennoch auf Schadenerstaz verklagt, tritt der Versicherer ein, stellt einen Anwalt usw...[/i]
Richtig.
Aber dafür muss der Verklagte dem Versicherer rechtzeitig mitteilen, dass er verklagt wird.
Versicherungen können auch nicht hellsehen. Vom Gericht geht ja keine automatische Mitteilung an die Versicherung.
Wenn der Kläger erfahren ist, der Verklagte nicht, und die Kommunikation zwischen Verklagtem und Versicherung nicht klappt, dann kann der Kläger den Verklagten leicht kalt erwischen. Das ist Harry offenbar gelungen.

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119164 Beiträge, 39688x hilfreich)

In einem Falle hat eine Versicherung den Versicherten glatt im Stich gelassen. Kein Eintreten, kein Anwalt. Nur ein dünnes Schreiben das die Forderung nicht gerechtfertigt sei wegen ....
War mir auch neu das Versicherungen so handeln.



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#16
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2375x hilfreich)

Zitat (von Agent_Smith):
Zitat:
Zitat (von Agent_Smith):


Private und Geschäftliche Schlüssel sind versichert.

Anders gefragt, weist eine Haftpflicht eine Schadenersatzforderung zurück, besteht dann trotzdem noch die Gefahr/Möglichkeit, dass man zahlen muss?


In dem Fall wird man selbst zahlen,
Schließanlagen müssen extra erwähnt sein, ja die Versicherung wird es ablehnen.
Das nächste Mal sich vom Versicherungsvertreter besser beraten lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

A Smith,

jede Versicherung prüft als erstes, ob das gemeldete Ereignis zu den versicherten Ereignissen zählt.

Beispiel I: Eine streitige KFZ Sache, aber Verkehrsrechtsschutz ist nicht mitversichert. Dann lehnt die Versicherng zu Recht aus formalen Gründen die Eintrittspflicht ab. An der Ersatzpflicht des Versicherten ändert dies nichts.

Beipiel II: Verkehrsrechtsschutz ist mitversichert, der Versicherer meint aber aufgrund der Informationen das sein Versicherungsnehmer nicht einstandspflichtig sei. Diese subjektive Einschätzung kann ein Gericht durchaus kippen.

Auf den Fall übertragen: Der reine Schlüsselersatz kann durchaus mitversichert sein, der Kostenersatz für den Austausch einer Schließanlage aber nicht.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Agent_Smith
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat:


In dem Fall wird man selbst zahlen,
Schließanlagen müssen extra erwähnt sein, ja die Versicherung wird es ablehnen.
Das nächste Mal sich vom Versicherungsvertreter besser beraten lassen.


Wie kommst du darauf?
Versichert der Verlust fremder privater und beruflicher Schlüssel (Klausel HA0087), so steht es in der Police.

Dies hier ist die entsprechende Klausel meiner Haftpflicht (musste ich aus dem Netz ziehen):

Zitat:
HA 0087 – Verlust fremder privater und beruflicher Schlüssel
1. Versichertes Risiko
Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziffer 2.2 der vereinbarten Allgemeinen Haftpflicht-Versicherungsbedingungen (AHB) und abweichend von Ziffer 7.6 AHB – Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln (auch Generalschlüssel bzw. Codekarten für eine Schließanlage), die sich rechtmäßig in Ihrem Gewahrsam befunden haben.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde.
Bei
Sondereigentümern sind versichert Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.
2. Ausschlüsse
Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus
– Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z.B. wegen Einbruchs);
– dem Verlust von Schlüsseln, die Ihrem Arbeitgeber von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden; Versicherungsschutz besteht jedoch für den Verlust von Schlüsseln, die Ihr Arbeitgeber von seinem Vermieter für angemietete Geschäftsgebäude und -räume erhalten hat.
– dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen.


-- Editiert von Agent_Smith am 17.10.2016 18:14

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2375x hilfreich)

Zitat (von Agent_Smith):
Dies hier ist die entsprechende Klausel meiner Haftpflicht (musste ich aus dem Netz ziehen):

Wenn die auf den Vertrag real zutrifft, müsste die Versicherung bezahlen.
Was sagt jetzt die Versicherung zum Schreiben des Anwalts?
Zitat (von Agent_Smith):
Ausschlüsse
Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus
– Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z.B. wegen Einbruchs);
– dem Verlust von Schlüsseln, die Ihrem Arbeitgeber von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden;

Die Klausel ist dann wieder Fragwürdig und würde einem zu denken geben.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2375x hilfreich)

Zitat (von Agent_Smith):
Dies hier ist die entsprechende Klausel meiner Haftpflicht (musste ich aus dem Netz ziehen):

Wenn die auf den Vertrag real zutrifft, müsste die Versicherung bezahlen.
Was sagt jetzt die Versicherung zum Schreiben des Anwalts?
Zitat (von Agent_Smith):
Ausschlüsse
Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus
– Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z.B. wegen Einbruchs);
– dem Verlust von Schlüsseln, die Ihrem Arbeitgeber von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden;

Die Klausel ist dann wieder Fragwürdig und würde einem zu denken geben.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Agent_Smith
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 9x hilfreich)

Habe das Schreiben aufgrund der einer fehlenden Originalvollmacht zurückgewiesen.
Kam mir ganz gelegen, denn so hatte ich ein bissl mehr Luft, um mich mit der Haftpflicht-Versicherung zu verständigen.

Heute kam eine Antwort der RA:

Zitat:

....entgegen Ihrer o.g. Mitteilung weisen wir darauf hin, dass eine schriftliche Vollmacht von XYZ entbehrlich war.
Entscheident ist, dass sie Kenntnis der Forderung von XYZ erhalten haben. Von diesen Ansprüchen weicht XYZ nicht ab.




Lustigerweise hatte mich die Tage die Vermieterin persönlich angerufen und mir erklärt, dass sie dies alles gar nicht wollte. Sie wollte lediglich eine Info von ihrem RA, ob der gestohlene Schlüssel ein Sicherheitsrisiko darstellt und man die Halterdaten "einfach so" erfahren kann.
Und sie bat mich, ich sollte meine Infos von Polizei, Versicherung und Zulassungsstelle dem Anwalt nochmal schriftlich geben.

Also was denn nu?! ^^
Sie sollte sich mit ihrem RA erst mal absprechen, was sie da eigentlich will. -.-


Naja, meine Versicherung ist dran. Ich soll nix zustimmen, denen den Schriftverkehr (Kostenvoranschlag, Forderungsschreiben) übermitteln....dann schau'n wir mal weiter.


Weitere Details:
- Die Schließanlage ist bis dato noch nicht getauscht worden (11. Woche seit Diebstahl).
- Einen Ersatzschlüssel hat meine Tochter bislang immer noch nicht bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2375x hilfreich)

Zitat (von Agent_Smith):
Die Schließanlage ist bis dato noch nicht getauscht worden (11. Woche seit Diebstahl).

Fahrlässig, die hätte sofort getauscht werden müssen.
Vielleicht will die Vermieterin erst warten ob es die Haftpflicht übernimmt, was jedoch erst mal nicht richtig ist, denn auch wenn die Versicherung das nicht übernimmt, kann man sich an den Mieter halten.
Zitat (von Agent_Smith):
Einen Ersatzschlüssel hat meine Tochter bislang immer noch nicht bekommen.

Wäre auch sinnlos, wenn eh die Anlage getauscht werden muss.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119164 Beiträge, 39688x hilfreich)

Zitat (von Agent_Smith):
- Die Schließanlage ist bis dato noch nicht getauscht worden (11. Woche seit Diebstahl).

Dann dürfte die Vermieterin so langsam ein Problem mit der Argumentation "muss ausgetauscht werden" bekommen...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Agent_Smith
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat:
Zitat:
Zitat (von Agent_Smith):
Einen Ersatzschlüssel hat meine Tochter bislang immer noch nicht bekommen.


Wäre auch sinnlos, wenn eh die Anlage getauscht werden muss.



Der Meinung wäre ich ansich auch....wenn da nicht diese lange Zeit zwischen läge.
Wäre die Anlage umgehend getauscht worden, wäre dies selbstredend so gut wie überflüssig gewesen.
Nun heißt es aber aktuell, dass sie seit 11 Wochen nicht ins Haus kommt, bzw. sie sich dafür ständig einen Hausschlüssel von uns leihen muss.
Ich glaube kaum, dass dies so im Sinne des Erfinders ist.

Zum einen sind wir, also meine Frau, meine Söhne und ich, keine Schlüsselverleihstation, zum anderen hat meine Tochter aber auch keinen Zweitschlüssel für die Haustüre, den sie nutzen könnte, weil nie einer ausgehändigt wurde.

Aber wie sollen wir es anders machen?!
Frist setzen & Minderung ankündigen...dürfte wohl das einzige Mittel sein. Aber einen Schlüssel hat sie dadurch ja auch nicht sofort.

Diese Frau (Vermieterin) denkt so verdreht, kann man sich garnicht vorstellen. Ist ja nicht nur bei diesem Thema.
Wenn man nicht grad selbst betroffen ist, kann man da einfach nur drüber schmunzeln.

Eine andere Nachbarin musste vor ein paar Jahren ihren Zweitschlüssel erstreiten, weil die VM der Meinung war, eine einzelne Person braucht auch nicht mehr als einen Schlüssel. Verlieren ist schließlich verboten, und den Schlüssel Angehörigen zu geben, die nicht hier wohnen, wäre ebenfalls untersagt.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2375x hilfreich)

Zitat (von Agent_Smith):
Der Meinung wäre ich ansich auch....wenn da nicht diese lange Zeit zwischen läge.

Das ist eben falsch, gerade am Anfang wird sich der Dieb der Schlüssel bestimmt nicht Zugang verschaffen, aus dem Grund wird der Schlüssel erst nach Monaten mißbräuchlich verwendet.
Zitat (von Agent_Smith):
Aber wie sollen wir es anders machen?!

Was sagt denn die Private Haftpflicht zu dem Fall?
Zitat (von Agent_Smith):
Verlieren ist schließlich verboten

Verlust ist nicht verboten, macht eben nur Schadenersatzpflichtig. Wenn die Haftpflicht sich umherwindet, wäre es wohl besser, erst mal den Schaden selbst zu regulieren, und dann sich ein seriöse Versicherung suchen, denn hier dürfte der Schaden abschätzbar sein, doch was wenn man eine Schließanlage beruflich ausgehen würde, kann schon ein paar hundert tausende Euros sein.
Schlüsselverlust kann passieren, nur muss was getan werden, um hier Schaden ab zu wenden, nur weil eine Woche eine offene Haustür keinen Einbrecher angelockt hat, wer weis was in der Zukunft passiert?

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#26
 Von 
Agent_Smith
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Frischling
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Zitat:
Das ist eben falsch, gerade am Anfang wird sich der Dieb der Schlüssel bestimmt nicht Zugang verschaffen, aus dem Grund wird der Schlüssel erst nach Monaten mißbräuchlich verwendet.


Der macht das also erst, wenn er sich sicher sein kann, dass die Schlösser schon längst ausgetauscht sind und er sicher gehen kann, dass er den Weg umsonst gemacht hat?
Ganz schön schlau von ihm ;)

Nochmal die Frage. Warum braucht der einen Schlüssel um in den Hausflur zu gelangen?
Und was tut er dann im Hausflur? Unberechtigt das Licht anknipsen? Mit dem Aufzug fahren und alle Etagen drücken?

Nach Meinung unserer Vermieterin kommt ja niemand Fremdes in den Hausflur, weil sie das verboten hat.
Die Mieter sollen bitte, z.b. falls die Sprechanlage mal wieder nicht funktioniert, zur Haustüre laufen, wenn es klingelt...um sich dort davon zu überzeugen, dass es eine bekannte Person ist, der man Zugang gewähren darf.
Paketdiensten und der Post darf man eh nicht öffnen, ohne zu sehen, dass es auch der Paketdienst oder die Post ist.
Wie soll das in der Praxis funktionieren?
Für sie ist das ganz schnell erklärt...man öffnet einfach die Türe nicht.

Und welchen Schaden abwenden? Alle Diebstähle und Trickbetrüge hier im Haus kamen nur dadurch zustande, weil jemand die Tür hat offenstehen lassen, oder weil die teilweise schon recht senile Nachbarschaft einfach stumpf jedem die Tür öffnet, der klingelt.
Ok, der Kellereinbrauch...da wurde der alte Schließzylinder aufgebrochen und später durch einen Zylinder gleichen Typs ersetzt.
Hinzu kommt die Arztpraxis, die auch nicht bei jedem der klingelt nachfragt, wer da ist.
Solange diese Sicherheitsrisiken nicht abgestellt sind, warum ist da ein Haustürschlüssel so ein noch viel schwerwiegenderes Sicherheitsrisiko?

Sie hatte auch mal einen Mieter, der ihr bei Auszug die Schlüssel nicht übergab. Das Mietverhältnis wurde beendet, weil es Streit und ausbleibende Mietzahlungen gab. Da hat sie die Schließanlage und alle Zylinder zu den entsprechnenden Büroräumen nicht tauschen lassen, obwohl noch deutlich mehr Schlösser kompromitiert waren.

Die Haftpflicht windet sich auch nicht umher, sie zahlt einfach nicht, weil sie den Schaden bislang nicht anerkennt.
Und das aus gutem Grund, wie ich meine.
Zunächst soll doch bitte die VM beweisen, dass eine Gefahr durch diesen gestohlenen Schlüssel besteht, bzw. sie nachweisen kann, dass man ohne Probleme in dieser Stadt an die Halterdaten kommt.
Die Versicherung wirft der VM, genau wie jemand hier im Threa dauch schon, fahlässigkeit vor, weil sie die Anlage noch nicht getauscht hat, obwohl es doch plötzlich so unsicher ist und man quasi jederzeit mit Einbrüchen rechnen müsse, die einzig auf den Schlüsseldiebstahl zurückzuführen sind.
Dann wird sie sämtliche Schlüssel der Schließanlage vorlegen müssen, um zu beweisen, dass die Anlage noch vollständig ist (bis auf den gestohlenen Schlüssel). Und die Kosten muss sie rechtfertigen, die z.b. ihre uralten 70er-80er Jahre Standardschließzylinder im Keller noch wert sind. Und das sind für zwei Stück garantiert keine über 200EUR zzgl. MwSt. zzgl. der teuren Sicherheitschlüssel.
Der Kostenvoranschlag sieht vor, alle Schlösser im Haus, also Hausflur, Zugang zu Mülltonnen, Kellervorräume zu vereinheitlichen. Bislang ist es so geregelt, dass nur Haustür und Mülltonnen dem selben System angehören, die beiden Kellervorräume haben besagte veraltete Zylinder, von denen viele Schlüssel defekt, verloren und nachgemacht sind.
Das verdoppelt also mal eben die Kosten.
Die restliche Schließanlage ist auch nicht mehr taufrisch...also schon mehrere Jahre alt.

Uns entstanden durch den Einbruchdiebstahl am Auto schon erhebliche Kosten und Aufwand für die Reparatur, und nun sollen wir schuldlos nochmal den gleichen Betrag zahlen, damit sie ne nigelnagelneue Schließanlage für Umme bekommt?!


Sie fängt zudem auch jetzt schon wieder das Lügen an...das ärgert mich am meisten.

Sie behauptet einfach, sie hätte meiner Frau mitgeteilt, dass sie zum Anwalt XYZ geht und der das regelt. Das hat sie mir heute früh dreist ins Gesicht gelogen.
Klar, dass der Anwalt nun meint, er bräuchte keine Vollmacht vorlegen. Er geht ja davon aus, dass wir vorher davon in Kenntnis gesetzt wurden.
Oder warum das letzte Schreiben von ihm? Ich sehe in dem ersten Schreiben eine Forderung gegen meine Tochter, bzw. uns. Also muss dem Ding doch ne Vollmacht beiliegen, oder nicht?
Klar, das ist jetzt ein Stück weit auch Pillepalle, aber nerven tuts mich trotzdem.


-- Editiert von Agent_Smith am 28.10.2016 23:39

-- Editiert von Agent_Smith am 28.10.2016 23:45

-- Editiert von Agent_Smith am 28.10.2016 23:54

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#27
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2375x hilfreich)

Zitat (von Agent_Smith):
Nochmal die Frage. Warum braucht der einen Schlüssel um in den Hausflur zu gelangen?
Und was tut er dann im Hausflur? Unberechtigt das Licht anknipsen? Mit dem Aufzug fahren und alle Etagen drücken?

Die Frage an sich ist schon Humbug, ist die Wohnungseingangstüre genau so Einbruchssicher wie eine Haustüre?

Zitat (von Agent_Smith):
Zunächst soll doch bitte die VM beweisen, dass eine Gefahr durch diesen gestohlenen Schlüssel besteht, bzw. sie nachweisen kann, dass man ohne Probleme in dieser Stadt an die Halterdaten kommt.

Das wird der Anwalt nicht im Vorfeld machen, sondern vor Gericht den Zentralruf der Autoversicherer benennen. Wurde hier schon erwähnt, auch wenn man es nicht glauben will.
Zudem wurde doch schon im Post vom 11.10 erwähnt man wolle sich selbst bei der Polizei beraten lassen, wie hoch das Risiko wäre, wurde hier nicht unternommen?
Zitat (von Agent_Smith):
Hinzu kommt die Arztpraxis, die auch nicht bei jedem der klingelt nachfragt, wer da ist.

Ist die Praxis 24 Stunden besetzt, dann wäre es sinnlos.
Jedoch ist auch allgemein bekannt, das eben die Dunkelheit den nicht gewollten Besucher Schutz gibt.
Zitat (von Agent_Smith):
Dann wird sie sämtliche Schlüssel der Schließanlage vorlegen müssen, um zu beweisen, dass die Anlage noch vollständig ist (bis auf den gestohlenen Schlüssel).

Nö allen ernstes, das ist eine zu lustige Argumentation, denn der Vermieter kann einfach die Rechnung vom ursprünglichen Einbau mit der Anzahl der Schlüssel vorlegen, mittel des Schlüsselpasses kann jederzeit Schlüssel nachbestellt werden, wo dann nie Unterlagen auftauchen.
Zitat (von Agent_Smith):
Die restliche Schließanlage ist auch nicht mehr taufrisch...also schon mehrere Jahre alt.

Und was will man damit aussagen?
Ist das MHD schon ausgelaufen, nein so lange ein Schloss funktioniert ist es passt es doch, es gibt Schließanlagen die sind 50 Jahre alt, und immer noch aktuell.
Es wäre was anderes wenn jetzt eine elektronische Schließanlage verbaut würde und die alte als Maßstab hergenommen würde.
Zitat (von Agent_Smith):
Und das sind für zwei Stück garantiert keine über 200EUR zzgl. MwSt. zzgl. der teuren Sicherheitschlüssel.

200€ kommt niemals für einen Schließzylinder hin, das letzte Mal hatte ich fürs Geschäft eine Erweiterung, mit Einbau so als Hausnummer 500€ netto mit Einbau.
Zitat (von Agent_Smith):
Uns entstanden durch den Einbruchdiebstahl am Auto schon erhebliche Kosten und Aufwand für die Reparatur, und nun sollen wir schuldlos nochmal den gleichen Betrag zahlen, damit sie ne nigelnagelneue Schließanlage für Umme bekommt?!

Das der Schlüssel im Auto gelegen hatte, war wohl kaum ein Verschulden des Vermieters, oder gab es eine Anweisung das man die Haustürschlüssel immer im Auto verwahren solle?
Zitat (von Agent_Smith):
Mittlerweile haben die Versicherungen die Schäden reguliert. Die KFZ-Versicherung (Teilkasko) zahlte die Einbruchschäden am Fahrzeug, die Hausrat meiner Tochter zahlte die Handtasche und ein paar Euro für den Ersatz der Wohnungsschlüssel, welche sie nachmachen musste, bzw. haben wir einen neueren, moderneren Zylinder eingebaut, weil der (ur)alte (mit defekten Schlüsseln) keine Not-Funktion hatte und der Tausch deswegen sowieso geplant war.

Seltsam auch am 11.10 wurde doch geschrieben, das alles von den Versicherungen bezahlt wurde, welche erhebliche Kosten sollen es dann sein?
Zitat (von Agent_Smith):
Sie behauptet einfach, sie hätte meiner Frau mitgeteilt, dass sie zum Anwalt XYZ geht und der das regelt. Das hat sie mir heute früh dreist ins Gesicht gelogen.

Sehr widersprüchlich?
Zitat (von Agent_Smith):
Lustigerweise hatte mich die Tage die Vermieterin persönlich angerufen und mir erklärt, dass sie dies alles gar nicht wollte. Sie wollte lediglich eine Info von ihrem RA, ob der gestohlene Schlüssel ein Sicherheitsrisiko darstellt und man die Halterdaten "einfach so" erfahren kann.

Somit sollte doch bekannt sein, das der Vermieter sich einen Rechtsbeistand genommen hat. Der Anwalt regelt es ja schon, allerdings im Sinne des Eigentümer.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Agent_Smith
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 9x hilfreich)

Lustigerweise ist die Hauseingangstür eine Glastür mit schmalem Alurahmen...an der sich schon viele ältere (mehr als 20 Jahre) Einbruchsspuren befinden. Schraubendreher und offen, you know ;)
Ich würde sie zumindest deutlich unsicherer einstufen als die Wohnungstüren hier.

500EUR für einen Zylinder....ok. Keine Ahnung was da bei dir verbaut wurde.
Hier ist die Zeit bei Erbauung des Hauses stehengeblieben.

Der Zentralruf der Autoversicherer gibt keine Halterdaten an Privatpersonen weiter, nur an Versicherungen. Wurde mir so versichert. Die Polizei gibt keine Auskunft, das Kraftfahrt-Bundesamt ebensowenig. Einzig die örtliche Zulassungsstelle unter Vorlage eines deutschen Personalausweises und einer stimmigen Erklärung bei persönlichem Erscheinen...nach Prüfung.
Das sind die Infos die ich durch persönliche Anfrage sammeln konnte. Du fragtest ja, ob ich mich schon informiert hätte....

Schließzylinder:
Selbst die 200EUR für zwei ist imho deutlich zu hoch, denn im Handel gibt selbst für Endverbraucher solche einfachen Teile schon um 50EUR. Und dann hat man schon den etwas besseren gekauft. Keine Highend, aber schon besser als die Standardteile für 15EUR.
Und genau diesen Standardteilen entspricht das, was da für 200EUR zzgl. Spezialschlüsseln getauscht werden soll.
Um es mal ganz platt zu sagen, die VM, oder die Schlüsselfirma will aus Kacke Gold machen und auf unsere Kosten die Schließanlage mit hochwertigeren Teilen vereinheitlichen, als derzeit verbaut sind. Und das soll ok und gerechtfertigt sein?

Und auch hier wird es letztlich der Zeitwert regeln. Wüßte auch nicht, was daran jetzt so seltsam wäre.
Oder was rechtfertigt es für zwei deutlich verschlissene Schließzylinder anno 1968 200EUR zzgl. den Kosten für 43 Spezialschlüsseln zu verlangen?
Selbst bei Abgabe von Zweitschlüsseln, so viele Mietparteien gibt es hier garnicht. Warum ist das nötig?

Ich finde es zudem schon erheblich, wenn ich zzgl. zu den Kosten der Versicherung ein paar hundert Euro zahlen muss. Aber gut, ich kann mir auch keine 500EUR Schließzylinder leisten. Vielleicht liegts ja daran. -.-

Und warum ist meine Argumetation, bzw. die der Versicherung lustig?
Bei einem geschlossenen Sicherheitssystem, wie es die VM angibt, sollte doch alle Schlüssel immer komplett sein, damit kein Sicherheitsrisiko besteht, nicht?
Also wird sie wohl auch nachweisen können, dass dieser eine Schlüssel der einzige ist, der fehlt und so einen Austausch rechtfertigt.


Anruf der VM:
Was ist daran widersprüchlich?
Der Anruf der VM kam nach dem anwaltlichen Schreiben und auch nachdem ich diesem antwortete.
Noch später kam ihre Behauptung, sie hätte es meiner Frau mitgeteilt.

Womit ich nochmal auf meine Frag zurückkomme...
Wie ist das nun mit der Vollmacht?
Hat der Anwalt recht, und diese ist entbehrlich?



-- Editiert von Agent_Smith am 29.10.2016 17:42

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2375x hilfreich)

Zitat (von Agent_Smith):
Wie ist das nun mit der Vollmacht?
Hat der Anwalt recht, und diese ist entbehrlich?

Du kannst vom Anwalt eine Kopie von der Vollmacht verlangen, was jedoch gar nichts an der Sachlage ändern würde, denn es ist schon von Vermieterseite her die Ankündigung erfolgt, das ihr Anwalt das regeln solle.
Somit dürfte das Schreiben nach wie vor Gültig sein.
Zitat (von Agent_Smith):
Selbst die 200EUR für zwei ist imho deutlich zu hoch, denn im Handel gibt selbst für Endverbraucher solche einfachen Teile schon um 50EUR. Und dann hat man schon den etwas besseren gekauft. Keine Highend, aber schon besser als die Standardteile für 15EUR.

Die Schließzylinder für 15€ sind für Wohnungstüren gedacht, selbst ein Abus XP 25 kostet im Baumarkt ca 80€ aufwärts und der Schlüssel ist nicht gegen Nachmachen geschützt. Und bei einem Mietsbunker ist es wohl keinesfalls erwünscht, das jeder Mieter sich dann beim freundlichen Schlüsseldienst vor Ort schnell mal welche nachmachen lässt.
Und der Einbau ist für den reinen EK auch nicht bezahlt, um auf der sicheren Seite zu sein, lässt man dies den Handwerker ausführen, damit man nicht dann wieder von Mietern die Nachrede hat, der er nicht richtig eingebaut wäre.


Zitat (von Agent_Smith):
Und auch hier wird es letztlich der Zeitwert regeln.

Kurze Frage, wie will man einen Zeitwert ansetzen?
Hier müsste man den Nachweis erbringen, das eben ein Verschleiss vorhanden war, es funktioniert wie seit dem Einbau, wenn nicht der Schlüssel aus dem Auto verloren gegangen wäre, womit nicht Berechtigte sich Zugang zum Objekt verschaffen könnten.

Zitat (von Agent_Smith):
Aber gut, ich kann mir auch keine 500EUR Schließzylinder leisten.

Wie wäre es sich mal bei einem Schlüsseldienst vor Ort beraten zu lassen, um die Kosten ein zu schätzen?
Sicherheitsstufe 6 Schließzylinder wenn man die wirklich nach Abzug von der Anfahrtspauschale und dem Arbeitslohn für unter 300€ von einem Markenhersteller mit VDS Zertifikat erhält, dann ist man Spitze, aber klar ein Baumarkteil welches sich mit einem Draht öffnen lässt tut es auch?
Zitat (von Agent_Smith):
Um es mal ganz platt zu sagen, die VM, oder die Schlüsselfirma will aus ***** Gold machen und auf unsere Kosten die Schließanlage mit hochwertigeren Teilen vereinheitlichen, als derzeit verbaut sind. Und das soll ok und gerechtfertigt sein?

200€ dürfte gerade mal das preislich im untersten Segment sein, wo man vom Hersteller einen Schlüsselpass und zwei Schließzylinder erhält, wobei vermutlich hier auch der Einbau dabei ist.
Um einen Vergleich zu haben, kann man doch jederzeit sich bei den Fachfirmen vor Ort ein Angebot machen lassen, um einen Vergleich zu haben.

Zitat (von Agent_Smith):
Der Zentralruf der Autoversicherer gibt keine Halterdaten an Privatpersonen weiter, nur an Versicherungen. Wurde mir so versichert.

???
So ein Quatsch, jeder wo am Telefon ein Bedürfnis nachweisen kann. Wer es nicht glaubt, kann dort anrufen, und als Werkstatt XY ausgeben, "ach wir bearbeiten gerade einen Schaden wo von Kennzeichen XY verursacht wurde, leider wurde die Versicherung nicht genannt" .
Damit hat man Kennzeichen und Versicherung, und die Versicherungen haben heute alle Callcenter, ein Anruf:
"hallo ihr Versicherungsnehmer mit Kennzeichen XY hat bei mir den Gartenzaun beschädigt, jetzt habe ich den Zettel mit den Namen verloren, er wollte es selbst bezahlen wenn es nicht zu teuer ist, und wegen 50€ wie sich jetzt heraus stellte, wollte ich ihn benachrichtigen", wie schnell bekommt man wohl die Halterdaten?

Egal wie man selbst krampfhaft versucht sich um den verursachten Schaden heraus zu reden, die Gegenseite hat einen Anwalt eingeschalten, wenn man selbst eine RS hat, ebenfalls sich Anwaltlich beraten lassen, oder wenn keine RS das übernimmt eben selbst den Schaden mit der Tochter teilen, ist billiger als eine Lösung vor Gericht. Das hier der Vermieter nicht einlenken wird sollte schon daran klar sein, es wurde ein RA zu Lösung des Problems beauftragt.

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#30
 Von 
Agent_Smith
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 9x hilfreich)

Egal wie krampfhaft ich versuche, dir zu folgen, es bleibt die Tatsache, dass hier Teile auf meine Kosten getauscht werden sollen, die so nicht vorhanden sind.
Du redest von Sichrheitsstufen- und Einrichtungen. Ist ja schön, dass es sowas alles gibt. Mir ist auch klar, dass es Schließanlgen gibt, die sehr sehr teuer sein können. Aber das ist hier halt nicht der Fall. Hier ist Standard 0815 verbaut.



Vorhanden:

2x Keso 41.415 (Haustüre, Zugang zu Mülltonnen), VdS Klasse A*
2x CES 11501 Zylinder von 1968-1970, viele Schlüssel defekt (gebrochen, angerissen, wegen Defekten auf dem Flohmarkt nachgemacht..usw...), keine VdS Klasse.

*VdS Klasse A; Erfüllt Norm nach DIN 18252


Kostenvoranschlag:

4x Keso 41.415 incl. je 3 Schlüssel, VdS Klasse A
31x Wendeschlüssel zu Keso 41.415



Aktuelles Setup:

Der Keso 41.415 ist ein Standard Zylinder, keine Notfunktion, Sicherheitskarte, Gleichschließung (ohne Aufpreis).
Der alte CES 11501 ist ein Standard-Profilzylinder, den ich selbst schon erfolgreich mit einer Plastikkarte öffnen konnte (Tür zugefallen).
Er gehörte nach Erbauung des Hauses zur Schließanlage, d.h. alle Türen des Hauses (außer Keller, Bartschlüssel) waren mit diesen Zylindern ausgestattet, so dass pro Mietpartei quasi nur ein Schlüssel nötig war um Haus/Mülltonnen/Wohnungstüren zu öffnen.
Nach und nach haben die Mieter ihre eigenen Zylinder verbaut und es blieben nur zwei übrig (Haustür, Mülltonnen).
Diese wurden vor etlichen Jahren gegen die aktuell verbauten Keso Zylinder getauscht. Die ausgebauten CES Zylinder kamen dafür in den Keller und ersetzten dort die ursprünglich verbauten Bartschlösser.


Zukünfitges Setup lt. Kostenvoranschlag:

Keso 41.415 für Haus/Keller/Mülltonnen
Je Zylinder gibt es lt. Kostenvoranschlag 3 Schlüssel gratis dazu (=12 Schlüssel)
Zusätzlich sollen 31 Schlüssel angeschaft werden.
Montage- u. Anfahrtskosten kommen noch zusätzlich dazu.


Was mir auffällt:

Benötigt werden pro Mietpartei zwei Schlüssel, was 26 Schlüsseln entspricht. Dafür wären auf Grundlage des KV dann 233,90EUR incl. MwSt. fällig. Rechne ich mal ein paar Reserveschlüssel dazu, dann sind's meinetwegen auch 270,00EUR incl. MwSt.
Zahlen soll ich jedoch für 43 Wendeschlüssel, also 386,86EUR incl. MwSt.

Nun noch die Zylinder. 4x Keso 41.415, Stückpreis 115,00EUR incl. MwSt.
Wenn du mir jetzt erzählen willst, dass ein Standardzylinder mit Pass min. 100EUR kosten müsste....dann machen Firmen wie Abus irgendwas falsch.
Baumarktpreis (welcher schon recht hoch ist) für Abus D6X mit Schlüsselpass incl. 5 Wendeschlüsseln, DIN 18252, (Gleichschließend bestellbar) = 32,00EUR incl. MwSt. Dazu noch die passende Anzahl Schlüssel...fertig ist die Laube. Ich sehe da keine Problem.
Und selbst dieses günstige Teil ist schon sicherer, als die alten CES Zylinder und lt. DIN genauso sicher, wie die 115EUR Keso Zylinder, die jetzt zum Stückpreis von 115EUR eingesetzt werden sollen. Daher würde ich einen Zylinder dieser Preisklasse für einen guten Ersatz halten, um nochmal das mit dem Zeitwert aufzugreifen, welches trotz allem nochmal geringer ausfallen dürfte. Der noch günstigstigere Abus CE550 Zylinder mit Sicherheitspass und DIN 18252 kostet knapp 23,00EUR incl. 5 Schlüsseln, Gleichschließend und Sicherheitspass...selbst dieser wäre schon ein höherwertiger Ersatz für die alten CES Zylinder.
Und 46,00EUR zu 230,00EUR ist wohl schon ein deutlicher Unterschied, oder?

Also frage ich mich doch wohl zurecht, warum im KV solch hochwertige Teile angesetzt werden, oder nicht?

Der KV fällt also mal eben knapp doppelt so hoch aus, wie er sein müsste, wenn nur das getauscht würde, was tatsächlich vorhanden ist.

Da darf ich doch wohl etwas dagegen haben....


-- Editiert von Agent_Smith am 30.10.2016 14:30

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