Eine Bekannte ist jahrelange Psychiatrieopfer sowie Opfer von polizeigewalt

29. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Nutzer42
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)
Eine Bekannte ist jahrelange Psychiatrieopfer sowie Opfer von polizeigewalt

Eine Bekannte ist jahrelange Psychiatrieopfer sowie Opfer von polizeigewalt.
Von der Psychiatrie gab's überschreitungen, überwältigenden Fixierungen und verdrehende Formulierungen. Statt mal richtige Hilfe durch Psychologen/Therapie oder sowas.

Noch dazu hat die Polizei falschbehauptungen aufgestellt indem sie eine Anzeige machen, weil sie diese Bekannte schwer verletzte.Die Polizei verkloppt sie -Körperverletzing

So wurde der leidensdruck dieser Person als Psychiatrieopfer der sowieso absolut war nochmal auf einen noch höheren Level immes.

Ich rede von seelischer Folter. -seelische Folter

Diese wurde auch deshalb sehr lange ihrer Freiheit beraubt Was äußerst schrecklich im absoluten war.
-seel. Folter . Androhung körperlicher Folter (Androhung von Zwänge ist von Dokumenten abzulesen)


.

Es ist sogar ein altes Gutachten aufgetaucht, dass nochmal bestätigt das es sich um eine Traumata handelte, also die Psychiatrie und Polizei noch weitere Traumata hinzugefügt haben.

Sie wird krank gemacht. Ihre Gesundheit wird so unterschlagen.
Ihre Krankheit so verursacht.
Betrug an der Gesundheit.

Machtmittel werden eingesetzt das sie die Gewalt der Psychiatrie verinnerlicht. Zwangsmaßnahmen sind oft in den Dokumenten nachzulesen.
Das fällt unter Nötigung/Erpressung und sowas..

Wie und wo kann man den Immensen seelischen Schmerz am besten berechnen?

------------------
Zudem hat die Betreuung dieser Bekannten dieses Spiel mit Druckmittel/Machtmittel gegen die Heilmöglichkeit mitgemacht. -Misshandlung schutzbefohlener

-- Editiert von User am 29. September 2022 04:40

-- Editiert von User am 29. September 2022 04:43

-- Editiert von User am 29. September 2022 04:47

-- Editiert von User am 29. September 2022 04:50

Wer den Schaden hat...?

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13 Antworten
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#1
 Von 
Nutzer42
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch dazu hab ich irgendwo gelesen das 25 lebensjahe bei psychiatrieopfer/Zwangsmaßnahmen weggehen
Hier über der Tabelle steht dies:
http://www.psychiatrie-erfahrene-nrw.de/juristisches/freier_wille.html

Das die Zwangsmaßnahmen unnötig waren kann ich auch belegen durch bessere Kliniken und deren Praxis.

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3320 Beiträge, 521x hilfreich)

Zitat (von Nutzer42):
Das die Zwangsmaßnahmen unnötig waren kann ich auch belegen durch bessere Kliniken und deren Praxis.

Und wie wollen sie da belegen können?
Zitat (von Nutzer42):
Es ist sogar ein altes Gutachten aufgetaucht, dass nochmal bestätigt das es sich um eine Traumata handelte, also die Psychiatrie und Polizei noch weitere Traumata hinzugefügt haben.

Ein aktuelles Gutachten gibt es anscheinend nicht.
Das die Klinik sowie die Polizei der Person weitere Traumata zuführten, wie kommen sie zu der Feststellung?

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15875 Beiträge, 9096x hilfreich)

Zitat:
Wie und wo kann man den Immensen seelischen Schmerz am besten berechnen?

Bein / von einem Anwalt.

Da es auch (auch) um Amtshaftung geht, würde ein eventuelles Gerichtsverfahren sowieso vor dem Landgericht stattfinden. Und da ist ein Anwalt verpflichtend. D.h. wenn Sie ernsthaft Ansprüche geltend machen wollen, sollten Sie das von Anfang an einem Anwalt überlassen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Nutzer42
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Ein aktuelles Gutachten gibt es anscheinend nicht.
Das die Klinik sowie die Polizei der Person weitere Traumata zuführten, wie kommen sie zu der Feststellung?


Das nicht aktuelle Gutachten spricht qualitativ für sich.

Durch aussagen der Betroffenen Person.Und ich brkomme auch einiges mit. Und den Vergleich zu Kliniken die richtig Helfen und nicht so plumpe Gewalt anwenden.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116360 Beiträge, 39256x hilfreich)

Zitat (von Nutzer42):
Wie und wo kann man den Immensen seelischen Schmerz am besten berechnen?

Wie: Gar nicht
Wo: nirgendwo
Warum: Es gibt keine Formel zum Berechnen



Zitat (von Nutzer42):
Durch aussagen der Betroffenen Person.

Die dürfte hier ein erhebliches Problem mit der Glaubwürdigkeit haben.
Psychiatrie, Polizei Vermieter, Betreuer, Busfahrer, ... haben sich alle gegen sie verschworen ... mit welchem Ziel und zu welchem Zweck eigentlich?



Zitat (von Nutzer42):
Und ich brkomme auch einiges mit.

Hörensagen ist irrelevant. Es zählen Beweise.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37581 Beiträge, 13809x hilfreich)

Wo man berechnen kann? Ich kenne die räumlichen Gegebenheiten der Betroffenen nicht. Am Schreibtisch, am Küchentisch, am Esszimmertisch u.s.w.

Die Betroffene steht unter Betreuung (so etwas fällt ja nicht vom Himmel), es wäre zunächst zu klären, was sie überhaupt ohne Betreuer kann, und dann sollte sie sich überlegen, wen sie überhaupt verklagen möchte, dann klären, ob es ein Verfahren mit Anwaltszwang ist (wahrscheinlich), dann den richtigen Anwalt finden. Der schätzt auch ein, ob ein Schmerzensgeldanspruch überhaupt besteht und wenn ja, in welcher Höhe.

Denn, so ganz unauffällig scheint ja das Verhalten der Bekannten nicht zu sein. Da sind die Polizei, das Gericht, welches die Unterbringung anordnete, die Klinik, der Vermieter, alle, wirklich alle gegen die Betroffene und verhalten sich rechtswidrig?

wirdwerden

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#7
 Von 
Nutzer42
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):

Denn, so ganz unauffällig scheint ja das Verhalten der Bekannten nicht zu sein. Da sind die Polizei, das Gericht, welches die Unterbringung anordnete, die Klinik, der Vermieter, alle, wirklich alle gegen die Betroffene und verhalten sich rechtswidrig?


Das Gutachten beweist den zugefügten schaden. Man kann es entmenschlichung und fehlbrhandlung nennen die gleichzeitig eine körperverletzung ist. Dies zeigt das qualitativ richtige Gutachten eindeutig auf. Traumatheraphie wäre die richtige behandlung.

Wenn dann würde ich/wir zu ein Anwalt wegen schmerzens/schadehsansprüche gehen da ein Strafanwalt meinte ich soll direkt anzeigen und er mir nicht helfen kann da ich schon alle schriftliche Vorarbeit wegen der Strafsache gemacht hab.
(Vllt kann man Kosten spahren indem man erst durch eigene Mahnschreiben fordert und dann zu so einen Anwalt )

Vorher würde ich versuchen die Höhe des Leids irgendwie selbst zu schätzen und einzuordnen (irgendwelche Tipps?)

Wann bringt man die höhe des Schmerzensgeldanspruch ein, also fordert diesen am besten?
Nach dem Urteil dass sagt das schaden entstanden sind?






-- Editiert von User am 8. Oktober 2022 09:36

-- Editiert von User am 8. Oktober 2022 09:38

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116360 Beiträge, 39256x hilfreich)

Zitat (von Nutzer42):
Wann bringt man die höhe des Schmerzensgeldanspruch ein, also fordert diesen am besten?

In der Klageschrift der Klage auf Entschädigung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37581 Beiträge, 13809x hilfreich)

Stand die Betroffene nicht unter umfassender Betreuung? Und, da es wohl ein Fall für das Landgericht ist, besteht Anwaltspflicht. Vielleicht sollte man auch mal überlegen, wieso ein Anwalt, der ja von der Übernahme von Mandaten lebt, dieses Mandat nicht übernehmen will?

wirdwerden

-- Editiert von User am 8. Oktober 2022 17:16

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116360 Beiträge, 39256x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Stand die Betroffene nicht unter umfassender Betreuung?

Das ist ja nicht das einzige Problem.

Die Behandler haben eine Methode der Behandlung gewählt. Wenn diese erste Methode neben der aktuellen auch als "anerkannt und üblich" gilt, am Ende aber erfolglos war und die aktuelle Methode besser ist. Dann bedeutet das ja noch lange nicht, das die erste Methode Schadenersatzansprüche auslöst, selbst wenn sie in dem Falle ungeeignet war.



Zitat (von wirdwerden):
Vielleicht sollte man auch mal überlegen, wieso ein Anwalt, der ja von der Übernahme von Mandaten lebt, dieses Mandat nicht übernehmen will?

Vermutlich weil es über PKH abgewickelt werden soll. Wenn das zusammen mit einem sehr aufwändigen Fall mit wenig Erfolgsaussichten trifft ... kein Anwalt ist verpflichtet für ein Mandat kräftig drauf zu legen ...

Bei einer Honorarvereinbarung wäre er wohl zugänglicher gewesen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37581 Beiträge, 13809x hilfreich)

Harry, meine Aufzählung war nicht abschließend gemeint. Ich hab nur die Punkte heraus gewählt, die vielleicht die Betroffene erreichen, mental. Und, es gibt auch Fälle, die ein Anwalt für kein Geld der Welt annimmt. Oder eben für ein extrem hohes Honorar, was ich dann eher als Schmerzensgeld bezeichnen würde.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Nutzer42
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
In der Klageschrift der Klage auf Entschädigung.


Also nach den Urteil der Strafsache nehme ich an.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37581 Beiträge, 13809x hilfreich)

Nö. Das eine hat insoweit mit dem anderen nicht unbedingt was zu tun.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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