Hallo Zusammen,
ich hab folgende Gegenbenheit:
Letzte Woche Montag war ich bei meinem Zahnarzt wegen Zahnschmerzen. Der machte ein Röntgenbild und meinte das ist wahrscheinlich eine Entzündung des Zahnfleisches und spritzte ein Medikament unter das Zahnfleisch. Am Mittwoch war ich erneut da, weil die Schmerzen nicht nachließen, trotz dem Medikaments und mehrmals Ibuprofen. Er schaute sich den Zahn erneut an und meinte, dass es eventuell eine Kieferknochenentzündung ist und verschrieb mir Antibiotika für 3 Tage. Bis Freitag wurde es nicht besser, mein Zahnarzt war inzwischen in Urlaub und ich fuhr in die Zahnambulanz. Dort schilderte ich, dass mein Zahnarzt bereits ein Röntgenbild gemacht hat und nichts erkennen konnte. Dort wurde dann das Zahnfleisch gespült (hat kein Zahnarzt nicht) und wieder ein Medikament untergespritzt. Auch hier bekam ich erneut Antibiotika für 6 Tage. Am Mittwoch dann darauf (es war noch immer der gleiche Schmerz) war ich bei einem anderen Zahnarzt. Der machte erneut ein Röntgenbild und zeugte mir hier, dass unter meiner Füllung (vor einem halben Jahr von meinem Zahnarzt erneuert) Karies ist, der bereits bis zum Kieferknochen gewandert ist. Fazit: der Zahn musste gezogen werden. Weiterhin sollte dieser Zahn von meinem Zahnarzt überkront werden (Röntgenbilder sind im April gemacht worden)
Meine Frage ist nun:
Das ist doch definitiv eine Fehldiagnose von meinem ursprünglichen Zahnarzt oder? Es existieren 2 Röntgenbilder in einem Abstand von 3 Monaten und er hat das nicht gesehen.
Vielen lieben Dank für eure Antworten
Entschädigung Zahnarzt
1. Juli 2022
Thema abonnieren
Frage vom 1. Juli 2022 | 20:10
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Entschädigung Zahnarzt
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 2. Juli 2022 | 09:27
Von
Status: Unbeschreiblich (37174 Beiträge, 6243x hilfreich)
Könnte sein oder auch nicht.ZitatDas ist doch definitiv eine Fehldiagnose von meinem ursprünglichen Zahnarzt oder? :
Welcher Schaden ist dir entstanden, da du Entschädigung schreibst? Der nun fehlende Zahn?
Oder meinst du evtl. Schmerzensgeld?
#2
Antwort vom 2. Juli 2022 | 14:07
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41025x hilfreich)
ZitatDas ist doch definitiv eine Fehldiagnose von meinem ursprünglichen Zahnarzt oder? :
Das frage man sinnigerweise einen versierten Zahnmediziner unter Vorlage der Röntgenbilder etc.
Wenn dessen Aussage bekannt ist, kann man weiter diskutieren.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Schadensersatz" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 2. Juli 2022 | 18:10
Von
Status: Legende (18171 Beiträge, 9878x hilfreich)
Karies unter einer Füllung ist auf einem Röntgenbild aber äußerst schwer bis gar nicht zu erkennen, da die Füllung auf dem Röntgenbild die kariöse Stelle meist verdeckt. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall am eigenen Leib (bzw. Zahn).
#4
Antwort vom 3. Juli 2022 | 07:18
Von
Status: Master (4021 Beiträge, 646x hilfreich)
ZitatKaries ist, der bereits bis zum Kieferknochen gewandert ist. Fazit: der Zahn musste gezogen werden. Weiterhin sollte dieser Zahn von meinem Zahnarzt überkront werden (Röntgenbilder sind im April gemacht worden) :
Was nun? Mal schreiben sie, der Zahn muss gezogen werden, dann soll er überkront werden?
Und für was möchten sie Entschädigung?
Nicht jede Kleinigkeit ist sofort in Röngtenbilder sehbar, so manchen Knochenbruch erkennt man erst wenn bereits die Heilung begonnen hat.
#5
Antwort vom 3. Juli 2022 | 12:48
Von
Status: Richter (8939 Beiträge, 1901x hilfreich)
ZitatAm Mittwoch war ich erneut da, weil die Schmerzen nicht nachließen, trotz dem Medikaments und mehrmals Ibuprofen. Er schaute sich den Zahn erneut an und meinte, dass es eventuell eine Kieferknochenentzündung ist und verschrieb mir Antibiotika für 3 Tage. :
Damit lag er richtig - auch wenn die Ursache unter der Füllung nicht sichtbar war
Zitat:Der machte erneut ein Röntgenbild und zeugte mir hier, dass unter meiner Füllung (vor einem halben Jahr von meinem Zahnarzt erneuert) Karies ist, der bereits bis zum Kieferknochen gewandert ist.
Zitat:Weiterhin sollte dieser Zahn von meinem Zahnarzt überkront werden (Röntgenbilder sind im April gemacht worden)
Mal langsam:
War diese Füllung eine provisorische? Um die Krone vorzubereiten? Wenn der Zahn überkront werden sollte , war er ja eh beschädigt.
#6
Antwort vom 3. Juli 2022 | 19:24
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen lieben Dank für die Antworten
#7
Antwort vom 4. Juli 2022 | 11:07
Von
Status: Schüler (264 Beiträge, 169x hilfreich)
Zitatdass unter meiner Füllung (vor einem halben Jahr von meinem Zahnarzt erneuert) Karies ist, der bereits bis zum Kieferknochen gewandert ist. Fazit: der Zahn musste gezogen werden. Weiterhin sollte dieser Zahn von meinem Zahnarzt überkront werden (Röntgenbilder sind im April gemacht worden) :
Karies im Kieferknochen? Ein medizinisches Wunder!
Es dürfte sich eher um einen entzündeten Wurzelkanal handeln.
Eine Wurzelkanalentzündung kann sich von gestern auf heute entwickeln.ZitatDas ist doch definitiv eine Fehldiagnose von meinem ursprünglichen Zahnarzt oder? Es existieren 2 Röntgenbilder in einem Abstand von 3 Monaten und er hat das nicht gesehen. :
Eher wäre zu überlegen, warum er die Entzündung im Akutfall nicht bemerkt hat.
Ich vermute ein zusätzlich angegriffenes Zahnfleisch.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
288.966
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten