A schreibt sein Auto von Voll- auf Teilkasko um, verreist dann und bekommt daher nicht mit, dass die Versicherung aus Versehen diese Umschreibung nicht vorgenommen hat. Während A verreist ist, fährt B den Wagen. A hat B vorher unter Zeugen gesagt, wenn irgendwas mit dem Auto ist, soll er sofort anrufen.
Der Wagen wird von einem Dritten (Fahrerflucht) beschädigt. B informiert, warum auch immer, nicht die Polizei, sondern gesteht den Schaden A zwei Wochen später. A sagt, er soll zur Polizei gehen, was B nicht tut, da er angeblich anderes zu tun habe. Er würde, so teilte er mehrfach unter Zeugen mit, etwas drehen und den Schaden seiner Privathaftpflicht melden.
Als A seine zwischenzeitlich aufgelaufene Post sichtet und feststellt, dass der Wagen noch immer auf Vollkasko läuft, lässt er das umgehend rückwirkend korrigieren; drei Tage später meldet sich überraschend B und sagt, er sei bei der Polizei gewesen und habe eine Vorgangsnummer. Eine Woche später ruft er an und fragt, ob der Wagen noch auf Vollkasko liefe, als er hört dass nein, ärgert er sich, weil die Vollkasko den Schaden übernommen hätte, die Teilkasko jedoch nicht.
Ich bin der Meinung, dass unter diesen Umständen (es hat sich wirklich so zugetragen) B den Schaden ersetzen müsste, den, hätte er gleich die Polizei gerufen, die Versicherung bezahlt hätte (der Wagen lief zu dem Zeitpunkt, wenn auch wegen dem Fehler, ja noch auf Vollkasko). B jedoch ist mittellos, und seine Privathaftpflicht, wie zunächst von ihm angekündigt, zahlen zu lassen, wäre ein Versicherungsbetrug, weshalb B da wohl verständlicherweise von abgesehen hat.
Ist B hier schadenersatzpflichtig?
Fahrerflucht, wer zahlt? (Vorsicht, lang)
6. Juni 2019
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Frage vom 6. Juni 2019 | 14:30
Von
Status: Praktikant (594 Beiträge, 117x hilfreich)
Fahrerflucht, wer zahlt? (Vorsicht, lang)
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 6. Juni 2019 | 15:09
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
Nein.ZitatIst B hier schadenersatzpflichtig? :
#2
Antwort vom 6. Juni 2019 | 20:27
Von
Status: Philosoph (13687 Beiträge, 4353x hilfreich)
Hallo,
Imho dürfte gerade die Inanspruchnahme eine bereits gekündigten Versicherung Betrug sein.Zitat:hätte er gleich die Polizei gerufen, die Versicherung bezahlt hätte (der Wagen lief zu dem Zeitpunkt, wenn auch wegen dem Fehler, ja noch auf Vollkasko).
Wenn dann lässt sich die Haftung von B damit begründen, dass bei sofortiger Einschaltung der Polizei vielleicht der Unfallverursacher hätte gefunden werden können.
Wenn das schon klar ist dann muss natürlich auch B selber nicht haften.Zitat:und seine Privathaftpflicht, wie zunächst von ihm angekündigt, zahlen zu lassen, wäre ein Versicherungsbetrug
Wie wird denn dieser angebliche Versicherungsbetrug begründet?
Ich sehe zwar auch nicht das die Privathaftpflicht einspringt (u.a. wegen der Benzinklausel), aber Betrug wäre eine dortige Meldung nicht.
Stefan
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#3
Antwort vom 7. Juni 2019 | 09:09
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
ZitatIch sehe zwar auch nicht das die Privathaftpflicht einspringt (u.a. wegen der Benzinklausel), aber Betrug wäre eine dortige Meldung nicht. :
In der Praxis zeigt sich dann, das eine derartige Meldung aber nicht aussieht wie
"Herr Versicherung, mir ist während der Ausleihzeit einer reingedonnert,..."
sondern eher wie
"Oh, da ist mir wohl der Blumenkübel aus der Hand gerutscht,..."
Das wäre dann der typische Versicherungsbetrug.
#4
Antwort vom 7. Juni 2019 | 10:51
Von
Status: Gelehrter (10633 Beiträge, 4199x hilfreich)
ZitatFahrerflucht, wer zahlt? :
Machen wir es kurz.
Entweder der Verursacher, oder A bleibt auf dem Schaden sitzen.
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