Fahrerflucht..........
im September 2003 ...........
hatte ein Autofahrern meinen neuen Motorroller der in einer Straße geparkt stand zweimal angefahren. Anschließend hatte er Fahrerflucht begannen. Ein Zeuge der alles gesehen hatte notierte sich das Kennzeichen des Autofahrer. Ich hatte die Polizei geholt, der Unfallverursacher kam nach einiger Zeit dazu. Da aber der Zeuge das falsche Kennzeichen bzw. einen Zahlendreher aufgeschrieben hatte musste die Polizei erst einmal das richtige Kennzeichen ermitteln. Der Unfallverursacher gab aber nicht an das er es war er tat so als ob er von dem Unfall nichts gewusst hatte.
Die Polizei ermittelte ihn aber nun als Unfallverursacher, ich schrieb ihn an bekam von ihm aber keine Antwort. Meine Werkstatt schickte mich zu ihrem Anwalt, der nahm die Sache in die Hand. Von der Staatsanwaltschaft bekam ich ein Schreiben das die Fahrerflucht eingestellt wurde wegen Geringfügigkeit.
Dann bekam ich ein Schreiben meines Anwalts in dem er mir mitteilte das der Unfallverursacher die Kosten für die Reparatur des Rollers nicht übernehmen will.
Er sagte das wäre zu teuer man hätte die Kratzer mit einem Lackstift ausbessern können, dabei geht er nur von dem Schaden aus den die Polizei aufgenommen hatte. Die haben nur die Schäden aufgenommen die direkt durch das anfahren entstanden sind.
Aber die Schäden die durch das umfallen des Rollers entstanden sind haben Sie nicht aufgenommen, aber die Werkstatt hat alles fotografiert.
Nun versucht der Unfallverursacher alles so hinzustellen das eine Reparatur um den Roller wieder in Originalzustand herzustellen nicht nötig gewesen wäre. Der Roller war diesem Zeitpunkt gerade vier Wochen alt ganz neu gekauft.
Fahrerflucht Teil zwei! Dezember 2003
Nun ist die ganze Sache bei Gericht der Unvallverursacher will nicht bezahlen, seine Versicherung sagt sie haben es schon zu den Akten gelegt weil er den Schaden selber regulieren tun. Was er aber nicht macht.
nun hatte ich auch noch das Problem das meine Rechtschutzversicherung das nicht übernimmt weil sie sagen ich habe keinen Verkehrsrechtschutz dabei. Jetzt mußte ich erst einmal 200 € selber bezahlen.
Heute August 2004 habe ich einen Brief von meinem Rechtsanwalt bekommen!
Sehr geehrte Frau.......
Die Gegenseite erkennt Ihren Anspruch an, und es werden auch Zahlungen geleistet.
Die Kostenrechnung der Firma R. ist zwischenzeitlich schon bezahlt.
Fahrerflucht 2003 - heute das Ergebniss
23. August 2004
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Frage vom 23. August 2004 | 12:16
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrerflucht 2003 - heute das Ergebniss
#1
Antwort vom 24. August 2004 | 16:37
Von
Status: Bachelor (3126 Beiträge, 484x hilfreich)
Herzlichen Glückwunsch.
Da haben wir ja nochmal Glück gehabt.
Da sieht man wiedermal: Klagen kann sich lohnen.
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