Fahrlässige Köperverletzung???

22. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
Jack
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrlässige Köperverletzung???

Hallo,

folgendes Probleme. Mir wurden am Wochenende die oberen 3 Zähne durch einen Unfall schwer geschädigt. Das Ganze wurde zufällig auch noch auf Video festgehallten. Folgendes ist passiert: Ich wurde mit einer Bagerschauffel, aus Spaß hochgefahren, wollte aber dann sofort wieder runter. Der Schuldige wollte mich nicht wieder runter lassen, sonderen runter werfen. Ich hatte mich aber festgehalten und in ausdrücklich gebeten aufzuhören, er tat das aber nicht. Dadurch kam es zu diesem Unfall.

Frage: Könnte ich den Schuldigen verklagen? Und lohnt sich das Kosten mäßig überhaupt?

Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Das scheint sich auf jeden Fall zu lohnen - bedenken Sie nur die Kosten, die Ihnen privat entstehen werden für die Reparatur der Zähne(weil nicht alles von der Krankenkasse gezahlt wird).

Eine Klage wird sich aber wohl nur dann lohnen, wenn der Schädiger auch in der Lage ist oder zukünftig in der Lage sein könnte, die Kosten zu zahlen.

Ich kann daher nur raten einen Rechtsanwalt mit dem Video aufzusuchen und beraten lassen (Erstberatung nicht teuerer als 180,-€ zzgl. MwSt)

Gruss
MCNeubert

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Allerdings würde ich nicht außer Acht lassen, daß Ihnen möglicherweise eine Mitschuld zur Last gelegt wird. Baggerschaufeln sind ja nun mal nicht zum "Fahrstuhlfahren" gedacht.

MfG, Bob

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Katinka1948
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielleicht trifft ihn sogar ein Mitverschulden? zu RA gehen. Vielleicht hat der Schädiger eine Haftpflichtversicherung, (die verschuldensunabhängig ist?)

-----------------
"Reno-Katinka "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sehr geehrte Damen und Herren,

nun, dass er eine verschuldensunabhängige Haftpflichtversicherung hat, wage ich zu bezweifeln.

Das Mitverschulden könnte sich jedoch auch auf ein Mindestmaß reduzieren, da sich die fahrlässige Körperverletzung darauf basierte, dass der Schädiger den Geschädigten nicht mehr von der Schaufel herunterlassen wollte, trotz mehrmaliger Aufforderung. Das Einverständnis des Geschädigten lag also insoweit nur bis zu dem Zeitpunkt vor, als er oben auf der Schaufel saß. Das restliche Geschehen basierte auf dem Handeln des Schädigers.

Mit freundlichen Grüßen

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