Fahrradunfall im Wald

21. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb504041-33
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrradunfall im Wald

Einen schönen guten Abend in die Runde.Kurze Schilderung meines Falles .Ich bin mit dem Fahrrad in einem Park unterwegs gewesen .Dieser beinhaltet drei Arten von Wegen .1 Eine Art Hauptstrasse Tempo 20 erlaubt ,2.Normale Fußgängerwege und 3.Einen Waldweg aus Lehm und Schotter auch als Joggingpfad ausgewiesen .
Auf diesem fuhr ich als von rechts ein LKW Pritschenwagen nicht den Anschein erweckte bremsen zu wollen.Also tat ich es und überschlug mich .Der LKW kam über mir zum stehen knapp vor den Reifen.Durch den Schock hat der Typ mit den Schneid abgekauft.Er habe eine Sondergenehmigung und es würde auch rechts vor links im Wald gelten .Da scheiden sich nun die Geister.Wie seht ihr das ?

-- Editiert von fb504041-33 am 21.11.2018 17:56

-- Editiert von Moderator am 22.11.2018 18:27

-- Thema wurde verschoben am 22.11.2018 18:27

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von fb504041-33):
Wie seht ihr das ?

Es reicht nicht rad fahren zu können, auch das anhalten will gelernt sein - hier sollte man an den Defiziten arbeiten.

Dann ist fraglich, ob der Radfahrer überhaupt eine Erlaubnis hatte dort zu fahren.

Des weiteren wäre relevant, ob das eine Privatstraße ist oder eine die der Öffentlichkeit bzw. dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von fb504041-33):
Wie seht ihr das ?


Dass Du ohne Feindberührung zu Fall gekommen bist.

Offen - wie auch schon vom Vorschreiber erwähnt - ob Du da überhaupt fahren durftest.

Berry

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von fb504041-33):
Wie seht ihr das ?
Dass du Glück gehabt hast weil du zu schnell unterwegs gewesen bist.
Ich kann mir die Situation nur schwer vorstellen. Fakt ist, du hast dich durch dein eigenes Bremsmanöver überschlagen, also bist du mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs gewesen. Inwieweit den Gegner, der dich zu dieser Bremsung gezwungen hat, evtl. ebenfalls ein Verschulden trifft mag ich anhand deiner doch sehr rudimentären Schilderung nicht zu beurteilen.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Bevor man über den Fragesteller herzieht, sollte man erstmal klären, von wo der LkW genau kam. Außer "von rechts" wurde bisher nichts verraten. Es kommt schon darauf an, ob der LkW aus einer Ausfahrt, einer Straße oder mitten aus dem Wald kam.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Bevor man über den Fragesteller herzieht, sollte man erstmal klären, von wo der LkW genau kam. Außer "von rechts" wurde bisher nichts verraten. Es kommt schon darauf an, ob der LkW aus einer Ausfahrt, einer Straße oder mitten aus dem Wald kam.
Falsch. Was hat ein Radfahrer - noch dazu mit einer derartigen Geschwindigkeit, dass er nicht bremsen kann - überhaupt auf dem Joggingpfad verloren und was wäre passiert, wenn statt des LKW dort plötzlich ein Jogger aufgetaucht wäre, sind die spannenden Frage.

Der Schilderung nach gibt es drei Arten von Wegen und für einen normalen Pritschenwagen kommt nur die erste Art in Frage.

Demnach kann der Radfahrer aus einem Joggingpfad (!) auf eine Straße geschossen, in der maximal 20 km/h erlaubt waren, und konnte nicht rechtzeitig bremsen. Unangemessene Geschwindigkeit ist noch eine harmlose Beschreibung des Verhaltens.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Bevor man über den Fragesteller herzieht,
Hmmm, ich sehe jetzt nicht, dass hier jemand über den Fragesteller hergezogen ist. Bisher sind sich aber alle einig, dass der Radler zu schnell war und man anhand der restlichen Aussage bisher weiteres nicht beurteilen kann.

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#7
 Von 
Nutzern4me
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 60x hilfreich)

Guten Tag,

ich sehe das so:
Ihr Sachverhalt gibt zu wenig Auskunft, um eine unfassende Einzelfallbewertung durchzuführen, die hier im Übrigen auch nicht zulässig ist.
Grds. kann keine Aussage darüber getroffen werden, ob der in Rede stehenden Weg mit einem Fahrrad befahren werden durfte. Eine Auszeichnung des Weges "auch als Joggingpfad" beinhaltet kein Nutzungsverbot für Fahrradfahrer. Anderes kann sich aus dem Landeswaldgesetz oder einer kommunaler Satzung bzw lokaler Beschilderung ergeben.
Darüber hinaus ist der konkrete Geschehensablauf zu betrachten. Hier ist nicht geklärt mit welcher Geschwindigkeit LKW oder Fahrradfahrer fuhren noch wie sich die Situation darstellte und inwiefern evtl. bestehende Sorgfaltspflichten verletzt wurden.
Aus dem Bremsfolgen automatisch auf eine nicht angepasste Geschwindigkeit zu schließen halte ich für falsch. Je nach Art der Bremse, Untergrundbeschaffenheit, usw., kann auch das abruppte Abbremsen bei angepasster Geschwindigkeit zu Stürzen führen. Hier macht es durchaus einen Unterschied, ob der LKW langsam auf eine Kreuzung zufuhr oder "aus dem Wald geschossen kam".

Ich sehe das also so: Nichts Genaues weiß man nicht!


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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Soso, Radfahrer auf Waldweg wird halb vom LKW überfahren und ist selbst Schuld, weil er "zu schnell" war.

Solange man nicht weiß, auf was für einem Weg sich der LKW befand kann man wahrlich weiter wild spekulieren, aber eine "normale" Straße scheint es ja offensichtlich nicht gewesen zu sein, oder weshalb will der Fahrer eine angebliche Sondergenehmigung gehabt haben?

Da stellen sich mir doch einige Fragen.

1. Durfte der LKW überhaupt in den Wald?
2. Falls ja, auf was für einem Wg für der LKW?
3. Wenn es die gleiche Art Weg war wie der des Radfahrers, war der LKW dann nicht viel zu schnell?
4. Im Wald / auf Waldwegen rechts vor links? Gilt in Wäldern die StVO?

Zitat (von quiddje):
was wäre passiert, wenn statt des LKW dort plötzlich ein Jogger aufgetaucht wäre, sind die spannenden Frage.


Viel spannender ist die Frage, was denn passiert wäre, wenn der LKW statt des Radfahrers einen Jogger umgemäht hätte?

Hinzu kommt docg, dass wenn ich (selbst mit Genehmigung) ein Kraftfahrzeug in Gefilden bewege, die normalerweise nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern vorbehalten sind, besondere Vor- und Umsicht walten lassen muss.

Selbst als "städtischer Müllsammler" kann man nicht, ohne Konsequenzen, mit 50 km/h durch die Fußgängerzone die Mülleimer zur Leerung anfahren.....

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Ähm, hast du dir den Eingangspost mal durchgelesen??? Demnach hatte der LKW Fahrer anscheinend keinerlei Probleme anzuhalten. Der Radfahrer ist hier unter den LKW gefahren. Einem Fußgänger wäre das sicherlich nicht passiert. Auch ist der Radfahrer nicht einfach nur gestürzt sondern er hat sich überschlagen! Damit man sich auf einem Fahrrad beim Bremsen überschlägt muss schon eine gewisse Geschwindigkeit gehabt haben.
Ich sehe hier das Szenario, dass ein Fahrradfahrer in einen LKW reingefahren wäre, nicht umgekehrt.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Damit man sich auf einem Fahrrad beim Bremsen überschlägt muss schon eine gewisse Geschwindigkeit gehabt haben.

Nicht nur das, es zeugt auch davon, das man das Konzept "bremsen" noch nicht wirklich komplett verstanden hat.
Und da kann der Pkw-Fahrer nichts für.


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#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Demnach hatte der LKW Fahrer anscheinend keinerlei Probleme anzuhalten.
Angehalten haben sowohl Fahrradfahrer als auch LKW, auf unterschiedliche Art. Zumindest der LKW-Fahrer scheint aber zu spät angehalten zu haben, wenn der Radler nachher unter dem LKW lag. Denn ein aufrecht fahrender Fahrradfahrer passt wohl kaum unter einen LKW. Ohne den Sturz des Fahrradfahrers wäre ein Zusammenstoss also sehr wahrscheinlich gewesen.

Womit ich übrigens keine Wertung abgeben möchte, wer strafrechlich und/oder zivilrechtlich Schuld am Unfall ist. Dazu fehlen nämlich noch die relevanten Angaben.

-- Editiert von cauchy am 23.11.2018 15:07

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Damit man sich auf einem Fahrrad beim Bremsen überschlägt muss schon eine gewisse Geschwindigkeit gehabt haben.


Sorry, aber das schaffe ich mit meinem Rad sogar in Schrittgeschwindigkeit, wenn ich es drauf anlege.

Zitat (von -Laie-):
Ähm, hast du dir den Eingangspost mal durchgelesen??? Demnach hatte der LKW Fahrer anscheinend keinerlei Probleme anzuhalten.

Hab ich. Ich verstehe das aber nicht unter keinerlei Probleme.

Zitat (von fb504041-33):
Der LKW kam über mir zum stehen knapp vor den Reifen.

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Wo ist das Problem dabei??? Der Radfahrer ist hingefallen und der LKW Fahrer konnte zum Glück sogar rechtzeitig bremsen, obwohl der Fahrradfahrer anscheinend direkt vor ihm Gestürzt ist. Was möchtest du also mit dem Zitat ausdrücken? Wer rechtzeitig bremsen kann ist Schuld??? Doch wohl sicherlich nicht.

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#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wo ist das Problem dabei?


Ok, wenn es für Dich rechtzeitig ist, dass der Unfallgegner knapp nicht überrollt wird, dann haben wir wohl unterschiedliche Auffassung davon.

Vom TE kommt hier aber anscheinend sowieso nichts mehr, von daher ist es mehr als müßig weiter zu spekulieren....

-- Editiert von spatenklopper am 26.11.2018 08:47

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
dass der Unfallgegner knapp nicht überrollt wird

Das passierte aber nur weil der Radfahrer unfähig zum korrekten bremsen war, dadurch die Herrschaft über das Fahrzeug und den Körper verlor und dann unkontrolliert herum schlidderte.
Hätte man korrekt gebremst, wäre da kein "knapp" gewesen.


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#16
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das passierte aber nur weil der Radfahrer unfähig zum korrekten bremsen war, dadurch die Herrschaft über das Fahrzeug und den Körper verlor und dann unkontrolliert herum schlidderte.
Hätte man korrekt gebremst, wäre da kein "knapp" gewesen.
Ist deine Glaskugel endlich aus der Reparatur zurück oder woher nimmst du das? Aus der Darstellung des Teilnehmers lässt sich das zumindest nicht schließen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ist deine Glaskugel endlich aus der Reparatur zurück

Nö, aber dank der DEKRA Unfallforschung verfüge ich über gewisse Erfahrungen, wie die Abläufe bei so einem Überschlag erfolgen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, aber dank der DEKRA Unfallforschung verfüge ich über gewisse Erfahrungen, wie die Abläufe bei so einem Überschlag erfolgen.


Das ein fallender Mensch noch einen Effet erzeugen kann, kenne ich nur vom Fallschirmspringen.
Oder wie erklärt die Dekra das "abbiegen", um während des Fluges unter einen LKW rechts von mir zu kommen?

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#19
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Spatenklopper,

ich versteh ernsthaft nicht worauf Du hinauswillst.

Ich denke, dass sich alle einig sind, das ein Abstieg vom Fahrrad kopfüber über den Lenker alles andere als normal ist.

Aber dass er so artistisch abgestiegen ist wissen wir. Alles andere ist Spekulation, zumal sich der TS ja auch nicht mehr meldet.

Noch vergessen: wir wissen auch, dass es keine Feindberührung gegeben hat?

Ich beteilige mich aber auch gerne an weiteren Spekulationen: War die Musik auf den Ohren zu laut, sodass der Flüster LKW nicht gehört wurde? ironie aus.

Bringt doch alles nichts ohne ergänzende Infos.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
ich versteh ernsthaft nicht worauf Du hinauswillst.


Ich bezweifle ganz einfach das vehement propagierte "rechtzeitige" Anhalten des LKW und Harry´s Dekra Sturzprognosen mit wildem herumschliddern.
Es war rechtzeitig genug, damit der TE nicht überrollt und schwer verletzt oder getötet wurde, aber ist das rechtzeitig im Sinne des Rechts?

Mal bewusst übertrieben gesponnen.

Ich fahre mit 50 km/h durch die Fußgängerzone, lege eine Vollbremsung hin und komme über dem 8 jährigen Kind zum stehen, welches sich flach auf den Boden gepresst hat.
Ich hab also alles richtig gemacht, weil ich rechtzeitig zum stehen gekommen und das Kind nicht umgemäht habe?

Zitat (von Sir Berry):
Ich denke, dass sich alle einig sind, das ein Abstieg vom Fahrrad kopfüber über den Lenker alles andere als normal ist.


Natürlich ist das nicht der Standard in normalen Situationen, allerdings ist das jetzt auch nicht so ungewöhnlich, wenn man vor der Wahl steht, Vollbremsung oder überfahren werden.

Zitat (von Sir Berry):
Bringt doch alles nichts ohne ergänzende Infos.


Richtig, es wird vermutlich nur nichts mehr kommen.....

-- Editiert von spatenklopper am 27.11.2018 13:37

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