Hallo,
Ich bin vor 3 Wochen um 2:30 (morgens) mit dem Rennrad gefahren und fuhr mit Licht und Helm.
Nachdem der Radweg in die Landstraße eingemündet ist bin ich 200m weiter gegen einen Asphalhügel(Bauarbeiter haben mit Hilfe eines Kran den Asphalt der Kreuzung ausgehoben und mitten auf der Landstraße ungesichert aufgestabelt) gefahren.Ich stürzte und bekam eine Gehirnerschütterung,ein Zahn broch ab, die 3 anderen Schneidezahn wurden nach hinten gebogen und ich erlitt zudem an mittleren Schürfwunden am frontalen Gesicht,Beinen und Armen.Der Asphalthügel,gegen den ich gefahren bin,hatte keine Sicherungen in Form von Warnzäunen/Lichtern.
Die Polizei,die eingetroffen ist,vermerkte ärgerlicherweise nicht,dass ein Unfall geschehen ist auch nicht nach meiner Aussage und dem Hinweis des Anwohners,den ich um Hilfe gebeten hab, sondern orderte
nur ein Alkoholtest an,der natürlich 0,00 ergab.
Jetzt zu meinen Fragen,dass mich hier veranlasst einen Thread zu erstellen:
1.
Ich bin 16
und kann kein Anwalt leisten.Ich möchte Schadensersatz(krone für den Zahn,eingriffe wegen meiner Anderen Zähne sonst. ausgaben) und Schmerzensgeld.
Meine Eltern möchten keine Klage einreichen wegen zu "hohen" Anwaltskosten und wollen es nur über die AOK abwickeln lass was meiner Meinung nach Schwachsinn ist.Gibt es eine Möglichkeit als minderjähriger selbständig zu klagen?
2.
Als ich nach meinem Krankenaufenthalt wieder zur Unfallstelle kam,sah dass die Einmündung von dem Radweg zur Landstraße mit einen Warnzaun mit vier Warnleuchten gesichert ist und ich so ihn vielleicht umgangen bin.Da ich eine Amnesie hatte weiß ich nichtmehr ganz genau ob da ein Zaun war oder nicht.
Ist die Baustelle teilweise ungesichert,wenn bei dem Asphalthügel keine Warnleuchten/schilder sind?
gruß
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Fahrradunfall wegen ungesicherte Baustelle
21. August 2013
Thema abonnieren
Frage vom 21. August 2013 | 16:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrradunfall wegen ungesicherte Baustelle
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 22. August 2013 | 01:48
Von
Status: Schüler (276 Beiträge, 128x hilfreich)
Gute Besserung !
Du kannst den Bau verein Anzeigen.
Klage kannst du auch einreichen.
Aber die Klage wird direkt abgewiesen nach §51 ZPO
da du erst mit 18 die Prozessfähigkeit besitzt.
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#2
Antwort vom 22. August 2013 | 11:22
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 691x hilfreich)
quote:
Ich möchte Schadensersatz(krone für den Zahn,eingriffe wegen meiner Anderen Zähne sonst. ausgaben)
Die medizinischen Kosten übernimmt ja deine Krankenkasse; diese kann dann ggfs. den Verursacher in Regreß nehmen.
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