Fahrzeug beschädigt, Hebebühne

2. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
James999
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrzeug beschädigt, Hebebühne

Guten Tag
Ich habe am Wochenende in meiner Hobbywerkstatt an einem Auto das auf meiner Hebebühne gearbeitet. Zugleich habe ich einem bekannten erlaubt in meiner Werkstatt sein Fahhrzeug zu reinigen.
Er hat jedoch das Fahrzeug zu weit hinein gefahren und ist unter dem Fahrzeug das auf der Hebebühne stand stehen geblieben. Nun habe ich das Fahrzeug auf der Hebebühne heruntergelassen und habe sein Fahrzeug mit der Stosstange aufgesesen und den Lack beschädigt. Ich habe mich leider während dem runter lassen nicht geachtet da ich normalerweise kein Fahrzeug unter der Bühne parkiere und platz nach hinten hätte es genug gehabt um nicht darunter parkieren zu müssen.
Wer ist nun Schuld? Ich der die Bühne runtergelassen habe oder er der das Fahrzeug unter das Fahrzeug parkiert hat das auf der Bühne stand?.
Zudem habe ich ich Ihm gesagt, das ich bestimme bei wem das Fahrzeug repariert wird falls ich den schaden bezahlen müsse. Er lehnte ab und meinte er bringe das Auto das 12 Jahre alt ist zum Markenvertreter zum Lackieren, da er sonst keine Garantie habe das es richtig gemacht werde. Ich bin gelernter Autolackier und habe ihm auch angeboten den Schaden selbst zu lackieren. lehnte er auch ab.
Kann mich jemand aufklären wie das rechtlich verhält? Muss ich für den schaden aufkommen? Wen ja muss ich mir das mit dem teuren Vertretung gefallen lassen? Wie verhält sich das mit Ersatzwagen usw.
Danke für die Info!
Lg

-- Editiert von James999 am 02.02.2020 03:34

Wer den Schaden hat...?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von James999):
um nicht darunter parkieren zu müssen.



In welchem Land hat sich denn das Ganze zugetragen?


Zitat (von James999):
Nun habe ich das Fahrzeug auf der Hebebühne heruntergelassen und habe sein Fahrzeug mit der Stosstange aufgesesen und den Lack beschädigt.



Du hättest dich vergewissern müssen, dass du das Fahrzeug gefahrlos absenken kannst. Das hast du offensichtlich nicht getan. In Deutschland gilt das Verursacherprinzip - wer den Schaden verursacht der haftet auch.


Zitat (von James999):
Zudem habe ich ich Ihm gesagt, das ich bestimme bei wem das Fahrzeug repariert wird falls ich den schaden bezahlen müsse.



Über fremdes Eigentum hast du nicht zu bestimmen.


Zitat (von James999):
Ich bin gelernter Autolackier und habe ihm auch angeboten den Schaden selbst zu lackieren. lehnte er auch ab.



Das ist sein gutes Recht.


Zitat (von James999):
Er lehnte ab und meinte er bringe das Auto das 12 Jahre alt ist zum Markenvertreter zum Lackieren, da er sonst keine Garantie habe das es richtig gemacht werde.



Wenn er `tatsächlich` reparieren lässt, kann er das machen. Bei fiktiver Abrechnung kann es anders aussehen.


Zitat (von James999):
Wie verhält sich das mit Ersatzwagen usw.



Wenn das Fahrzeug aktuell noch verkehrssicher ist, hat er für die Zeit der Reparatur Anspruch auf einen Leihwagen oder Nutzungsausfall.


Aber vielleicht redet ihr einfach nochmal miteinander und findet eine gemeinsame Lösung.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
James999
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Charly
Danke für deine Antworten.
Das ganze hat sich in der Schweiz zu getragen.
Lg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von James999):
Das ganze hat sich in der Schweiz zu getragen.

Wir beschäftigen uns hier mit deutschen Recht.

Aber auch in der Schweiz dürfe es nicht zur Enthaftung kommen, wenn man die notwendige Sorgfalt beim bedienen von Hebebühnen nicht beachtet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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