Fahrzeug in Werkstatt beschädigt - Beweislast?

28. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Dulig
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Fahrzeug in Werkstatt beschädigt - Beweislast?

Nehmen wir an, man gibt sein PKW bei einer Werkstattkette ab. Der Auftrag lautet "Klimaanlage auf Undichtigkeit prüfen".
Am Folgetag möchte der Kunde sein Eigentum wieder abholen.

Beim ersten Blick fällt sofort auf, das das Fahrzeug einen großen Sprung in der Frontscheibe hat.

Der Werkstattleiter bestreitet alle Verantwortung und jede Schuld, möchte aber mit dem Filialleiter über eine Kostenteilung sprechen. Sodass die Werkstatt und der Kunde sich die Rechnung teilen.

Ist ein Werkvertrag zustande gekommen?
Hat die Werkstatt eine Obhutspflicht?
Ist es notwendig bei der Übergabe auf den mängelfreien Zustand hinzuweisen, oder sollte der Vertragspartner also die Werkstatt sich vom mängelfreien Zustand überzeugen und ggf sichtbare Vorschäden anmerken?
Wie sieht die Verhältnismäßigkeit aus?

-- Editier von Dulig am 28.06.2016 21:22

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Ist ein Werkvertrag zustande gekommen?


Ja, aber das ist hier doch irrelevant.

Zitat:
Hat die Werkstatt eine Obhutspflicht?


Ja. Die Frage ist nun, hat sie diese verletzt oder ist der Schaden wegen des schlechten Zustands der Scheibe oder ohne Verschulden der Werkstatt ("ein Stein fiel vom Himmel") entstanden?

Zitat:
Ist es notwendig bei der Übergabe auf den mängelfreien Zustand hinzuweisen, oder sollte der Vertragspartner also die Werkstatt sich vom mängelfreien Zustand überzeugen und ggf sichtbare Vorschäden anmerken?


Grundsätzlich müßte derjenige, der einen Anspruch stellt (hier: Kunde), nachweisen, daß der Schaden während der Obhut durch die Werkstatt entstanden ist. Kann er das?

Zitat:
Wie sieht die Verhältnismäßigkeit aus?


Die Frage verstehe ich nicht?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dulig
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Aus dem geschlossenen Werkvertrag entstehen ja Pflichten, eben die Obhutspflicht.

Ob die Scheibe in einem guten oder schlechten Zustand ist ( Wann ist Glas das? ), ob sie durch Steine oder das Herunter-fallen-lassen des Autos von der Hebebühne beschädigt wurde kann ich nicht beurteilen. Vorher war Sie Fehlerfrei, danach nicht mehr.

Und die Nachweispflicht ist genau der Kernpunkt:
Wie kann man das Nachweisen?
Man könnte lediglich sich quittieren lassen, dass keine Vorschäden sichtbar sind.
Und da beginnt die Frage der Verhältnismäßigkeit. Ist es dem Kunden zuzumuten, bei der Abgabe wg. Klimaanlage z.B. den Zustand der Stoßstangen, Kotflügen, der Scheiben, der Sitze, das Tankvolumen, des Unterboden, .etc. bestätigen zu lassen?
Da ist man >2 Stunden bei Abgabe und Annahme beschäftigt.
Und als Laie habe ich bestimmt n Sachen vergessen.

Wo beginnt die Verhältnismäßigkeit bei einer Sichtinspektion von 20€ zwei Komplettgutachten durchführen zu müssen?

Einfacher für den Kunden wäre es, wenn die Beweislast umgekehrt wäre.
Wer führt diese, wenn man Gegenstände "ausleiht" / "übergibt"?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Einfacher für den Kunden wäre es, wenn die Beweislast umgekehrt wäre.


Dann würde wohl keine Firma mehr Reparaturen durchführen, wenn sie jedes mal beweisen müßte, daß der Rest der Ware bei Übergabe mangelfrei gewesen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dulig
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Tja dann geht es mir genau so.
MIt 500€ Lehrgeld muss man wohl vor und nach jedem Werkstattbesuch ein Vollgutachten durchführen.
Ich bin gespannt ob der annehmende Mensch sich die Zeit nimmt das alles mit zu begutachten und mir dann einen Zustandsbericht unterzeichnet. Natürlich ebenso bei der Übergabe.
Da plant man dann mal eben 1 Stunden für jede Übergabe ein.
In meinem Fall dauert die Sichtprüfung der Klima angeblich 30 Minuten.
Wenn das der Weg ist.

Beim nächsten Ölwechsel, probiere ich das mal aus.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat:
Da plant man dann mal eben 1 Stunden für jede Übergabe ein.

Ich weis ja nicht was Du für ein Smartphone hast, aber meines kann das Auto innerhalb von 5 Minuten von innen und außen fotografieren bzw. per Video aufnehmen.



Zitat:
Ich bin gespannt ob der annehmende Mensch sich die Zeit nimmt das alles mit zu begutachten

Selbstverständlich. Warum soll man das denn nicht machen, der Kunde zahlt es ja schließlich?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Dulig):
Beim nächsten Ölwechsel, probiere ich das mal aus.

Du kannst ja gerne mal berichten, obs geklappt hat :)
Mal ernsthaft... Ein paar Fotos (und evtl. noch nen Video) vor der Übergabe des Fahrzeugs sollte man schon machen!
Genauso wichtig: KM Stand fotografieren

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

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