Hallo,
ich will in Kürze meine Augen Lasern lassen und lese in Internetforen manchmal, dass bei den chirurgischen Eingriffen etwas schief gelaufen ist. Die Berichte kann ich hier gerne verlinken wenn es jemanden interessiert.
Mal angenommen, bei einer Augen-Laser-OP, die nicht von der Krankenkasse bezahlt wird, läuft etwas schief und der behandelnde Chirurg bestreitet, dass er etwas falsch gemacht hat.
Allerdings belegen Gutachten von anderen Ärzten den Fehler des Chirurgen.
Ist eine Korrektur durch die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkasse abgedeckt?
Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse im Falle von OP-Fehlern?
Fehler bei einem chirurgischen Eingriff
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
ZitatIst eine Korrektur durch die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkasse abgedeckt? :
Da wäre der Verursacher bzw. seine Versicherung schadenersatzpflichtig.
Einige Krankenkassen bieten aber an, ihre Versicherten bei solchen Fällen zu unterstützen.
ZitatWann zahlt die gesetzliche Krankenkasse im Falle von OP-Fehlern? :
Sofern es sich dabei um Leistungen handelt, zu denen die Kasse gesetzlich verpflichtet wäre.
Zitat:Ist eine Korrektur durch die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkasse abgedeckt?
Jein.
Siehe §52(2) SGB V.
Wenn für die Korrektur eine zweite Laserbehandlung nötig wird, wird die nicht bezahlt. Eine Laserbehandlung ist keine Kassenleistung, auch dann nicht, wenn sie Folge einer ersten, schlecht verlaufenen Laserbehandlung ist.
Wenn durch den Fehler bei der Laserbehandlung eine "Krankheit" entsteht, zahlt die gesetzliche Krankenkasse zunächst die Behandlungskosten (natürlich nur die Behandlungsmethoden, die Kassenleistung sind) - kann Sie aber in Regress nehmen, weil Sie die "Krankheit" selbst herbeigeführt haben (durch die Laserbehandlung). Unterm Strich zahlen Sie dann selbst.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich finde eure Antworten sehr hilfreich, dankeschön.
Noch eine Frage: Sollte ich bei einer Augen-Laser OP erblinden, würde eine private Unfallversicherung mit eine Entschädigung zahlen?
Ich frage, weil ich meine Augen Lasern möchte und es schade finde zu erblinden.
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/klage-auf-schmerzensgeld-erblindet-nach-routine-eingriff-1.2268646
Die Lösung ist das, was mir mein Doc geraten hat: immer nur ein Auge machen lassen.
würde eine private Unfallversicherung mit eine Entschädigung zahlen?
Kommt drauf an, ob Sie in der privaten Unfallversicherung medizinische Fehlbehandlungen mitversichert haben.
ZitatIch frage, weil ich meine Augen Lasern möchte und es schade finde zu erblinden. :
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/klage-auf-schmerzensgeld-erblindet-nach-routine-eingriff-1.2268646
Die im Link ist doch vermutlich eine ganz andere OP als die, die du machen möchtest.
Du solltest dich schon mit den Risiken beschäftigen, die bei deiner geplanten OP auftreten können und dir dann gut überlegen, ob du die OP durchführen lässt oder doch lieber eine Brille trägst.
Wenn es sich um eine Lasik-OP handelt, dann solltest du auch überlegen, wie lange du davon etwas hast. Also die Fragen, wie lange ist die Dioptrien-Zahl deiner Augen schon konstant und was ist zu erwarten, wie lange das noch so bleiben wird?
Frage doch die Augenklinik, welche Möglichkeiten es gibt, wenn das Ergebnis der OP nicht wie erwartet ausfällt und wer die Kosten für eine Nach-OP trägt.
Gruß
Uwe
ZitatDie Lösung ist das, was mir mein Doc geraten hat: immer nur ein Auge machen lassen. :
Und vor allem erst im höheren Lebensalter machen lassen, denn auch nach einer Laser-OP kann sich die Sehstärke im Laufe der Zeit wieder verändern.
Wenn ich mir vor der OP solche Sorgen machen würde, würde ich es einfach lassen.
Klingt jetzt sicher blöd, aber ich trage seit kurzem auch eine Brille. Endlich! Ich freu mich ehrlich total, ich wollte immer schon eine. Ich finde Brillen total sexy.
Zitat:Die Lösung ist das, was mir mein Doc geraten hat: immer nur ein Auge machen lassen.
Das ist eine phantastische Idee. Einerseits gibtes sowieso keinen Rabatt wenn ich beide Augen gleichzeitig an einem Termin machen lasse (obwohl die Klinik einen deutlich geringeren Aufwand hat) und zum anderen vermindert sich mein Risiko an beiden Augen zu erblinden.
Zitat:Ich finde Brillen total sexy.
Bei hohen Minus-Dioptrienzahlen wird das Licht so stark gebrochen, dass ich hinter einer Brille aussehe wie ein Maulwurf. Sexy ist das nicht.
Zitat:
Bei hohen Minus-Dioptrienzahlen wird das Licht so stark gebrochen, dass ich hinter einer Brille aussehe wie ein Maulwurf. Sexy ist das nicht.
Dann sehe ich als Risiko einer Lasik-OP weniger, dass du erblindest, sondern eher, dass du Seheinschränkungen hast, die sich nicht mit einer Brille einfach korrigieren lassen.
Umso höher die Dioptrienzahl ist, die man korrigieren lässt, umso kleiner ist der Bereich der Linse, die bei der Lasik-OP durch den Laser abgetragen wird. Bei Tageslicht ist das kein Problem, aber bei Dunkelheit öffnet sich die Iris soweit, dass auch der nicht operierte Bereich zu Tragen kommt. Das führt zu Abbildungsfehlern (z.B. Halos).
Diese Information ist allerdings schon viele Jahre alt, daher empfehle ich dir, die genaustens vor der Operation zu erkundigen.
Eine Alternative wäre eventuell nur eine Teilkorrektur der Fehlsichtigkeit und der Rest wird dann durch eine Brille ausgeglichen, die dann eine normale Dicke aufweisen.
Willst du aufgrund der hohen Dioptrienzahl allerdings die Linse austauschen lassen, so wäre eben auch die Teilkorrektur eine Lösung, denn die kann durch eine unkritischere Lasik-OP erfolgen.
Wie schon geschrieben, lasse dich umfangreich beraten und informiere dich auch über andere Quellen.
Weiterhin gibt es noch eine Lösung ganz ohne OP, die Kombination Kontaktlinse mit Brille, wenn die Fehlsichtigkeit so stark ist, dass eine Korrektur durch Kontaktlinsen nicht alleine möglich ist. Auch der Astigmatismus wird mit der Brille korrigiert und somit brauchst du keine torische Kontaktlinsen. Das setzt natürlich voraus, dass du Kontaktlinsen auch verträgst.
Gruß
Uwe
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
13 Antworten