Vor kurzem habe ich mich für die Packstation im Ort angemeldet, eine nette Sache und eigentlich recht sicher.
Anfang Oktober bestellte ich nun zwei Sitzkissen bei der Firma Plus, die Pakete vom Lieferanten am 07.10. verschickt waren leider zu gross für den Automaten - also Umleitung in die Filiale mit entsprechender Mitteilung - ich kam erst ein paar Tage später dazu in der Filiale nach meinen Paketen zu fragen.
Dazu musste ich meine Ausweis und die Identkarte für den Automaten am Schalter vorlegen; aber man hatte dort keine Pakete für mich.
Ich habe also - in der Annahme ich hätte vielleicht die Abholfrist verpasst - den Lieferanten angeschrieben und um erneute Zusendung bei Kostenübernahme gebeten.
Vom Lieferanten erhielt ich die Mitteilung, die Pakete wären am 12.10. ausgeliefert worden. In der Post-Filiale wieder die gleiche Auskunft - keine Pakete vorhanden.
Erneut habe ich den Lieferanten angeschrieben und um Nachforschung gebeten, diesmal mit dem Ergebnis dass mich per Mail zwei Auslieferbelege vom 12.10. erreichten. Die Pakete sind tatsächlich von einer mir unbekannten Person (der Name ist auch in der Sendungsverfolgung in Klarschrift eingegeben) abgeholt worden, die Belege von dieser Person unterschrieben.
Da die Ware per Vorkasse bezahlt war, ist für den Lieferanten mit der Auslieferung die Sache abgeschlossen und meine Bitte einen Nachforschungsantrag zu stellen wurde ignoriert.
Also habe ich nun in der vergangenen Woche selbst einen Nachforschungsauftrag bei der DHL gestellt, den Sachverhalt in der Mail dazu erklärt und um Aufklärung gebeten.
Heute habe ich nun ein Schreiben der DHL bekommen, der Nachforschungsantrag befindet sich unbearbeitet im Anhang und mir wird mitgeteilt, dass ich eine Abtretungserklärung des Absenders benötige.
Natürlich versuche ich diese Abtretungserklärung über die Firma Plus vom Absender zu bekommen; aber irgendwie habe ich das Gefühl nicht weiter zu kommen und zwischen der Firma Plus und der DHL hin und her zu titschen und am Ende ohne Ware und ohne Rückerstattung da zu stehen.
Hat jemand einen Rat, was ich noch tun könnte - macht vielleicht eine Anzeige gegen den Abholer und die DHL Sinn?
Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.
Fehler der DHL - Schadenersatz bekommen?
1. Beim Abholen der Pakete in der Post muss dieser sich eigentlich ausweisen (und den Abholschein vorlegen). Somit müsste derjenige zu ermitteln sein.
Ohne Vollmacht dürfte die Post ihm die Pakete nicht aushändigen.
2. Ich gehe davon aus, dass der Verkäufer gewerblich handelt und du privat gekauft hast. Dann ist der Verkäufer für die korrekte Zustellung an dich verantwortlich.
D.h., wenn DHL einen Fehler gemacht hat, muss sich der Verkäufer mit DHL auseinander setzen - nicht du. Der Verkäufer muss dich ggf. nochmals beliefern.
3. Evtl. kommt Diebstahl durch die abholende Person in Betracht.
-----------------
"... dieser Beitrag ist nur meine persönliche, laienhafte Meinung."
1. Es gab keinen Abholschein, da ich wegen der Abwicklung über die Packstation eine Email-Benachrichtigung bekommen habe und eine Vollmacht habe ich niemandem ausgestellt.
2. Der Verkäufer handelt gewerblich, ich habe im Namen meiner Gaststätte - also auch gewerblich gegen Rechnung an die Gaststätte - gekauft und an meine Privat-Adresse bzw. die Packstation liefern lassen.
3. Ich gehe von Diebstahl aus - aber wichtiger ist, wie kann ich die DHL dazu bekommen das zu verfolgen, zumal sie den Diebstahl unterstützt hat?
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Was spieltst du mit DHL, dein einziger Ansprechpartner ist der Absender. Setze PLUS eine letze Frist von 14 Tagen die Waren zu liefern, am besten Einschreiben Rückschein.
Danach gibts einem Anwalt, da der Verlierer die Kosten trägt kann es dir egal sein.
K.
-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
Ok, ich hatte mich durch die abweisende Antwort von Plus einfach verunsichern lassen - zu doof.
Du hast recht, mein Vertragspartner in diesem Falle ist und bleibt Plus, also werde ich in diese Richtung weiter agieren.
quote:
2. Der Verkäufer handelt gewerblich, ich habe im Namen meiner Gaststätte - also auch gewerblich gegen Rechnung an die Gaststätte - gekauft
Wenn du gewerblich bestellt hast, kann es sein, dass der Gefahrübergang bei Übergabe der Ware vom Verkäufer an DHL stattgefunden hat. AGB überprüfen.
Dann kann es sein, dass du keinen Anspruch auf Ersatzlieferung hast.
-----------------
"... dieser Beitrag ist nur meine persönliche, laienhafte Meinung."
Quatsch. Bei privat wäre das so gewesen bei gewerblich haftet immer die Firma und muss den Zugang beweisen.
Nur die können gegen DHL Ansprüche gelten machen da nur die Vertragspartner.
K.
-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
quote:
Bei privat wäre das so gewesen bei gewerblich haftet immer die Firma und muss den Zugang beweisen.
Da sagt das BGB aber das genaue Gegenteil, siehe § 446 BGB, § 447 BGB und § 474 BGB.
Grundsätzlich geht die Gefahr bei Kauf mit der Übergabe an den Versende auf den Käufer über (§ 446 BGB, § 447 BGB).
Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr erst über, wenn der Verbraucher die Sache erhalten hat (474 BGB).
Hier ist der Käufer aber gerade kein Verbraucher:
quote:
Der Verkäufer handelt gewerblich, ich habe im Namen meiner Gaststätte - also auch gewerblich gegen Rechnung an die Gaststätte - gekauft
Das einzige was der Verkäufer beweisen muss, ist die Übergabe an den Versender.
Da der Verkäufer dies ja schon bewiesen hat, wäre er leistungsfrei.
Ist jedoch in den ABG des Verkäufers der Gefahrenübergang zugunsten des Kunden geregelt, dürfte dies ausschlaggebend sein falls keine Ausnahmen für gewerbliche Kunden getroffen wurden.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Ups habe übersehen das der VK und der K gewerblich sind. Da aber wohl ein "versicherter" Versand vereinbart wurde, müsste der VK seine Forderung an DHL dem K abtreten oder dort auf Erfüllung des Versicherungsschutzes verlangen.
Also hängt es wiederum an PLUS
Ich würde nun ganz prakmatisch beiden einen Frist setzen für den Schaden einzutreten. Danach würde ich, da ich mit DHL keinen Vertrag habe, PLUS verklagen und DHL den Streit verkünden mit der Aufforderung auf der Seite des Beklagten teilzunehmen.
Entweder der eine oder der andere wird den Schaden ersetzen.
K.
-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
... dachte ich mir doch, habe mich schon gewundert ...
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
22 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
15 Antworten
-
3 Antworten