Bei unserem Badezimmerfenster ist das Getriebe kaputt gegangen (Alufenster),das Fenster ließ sich nicht mehr dicht abschließen,aber ansonsten hat alles funktioniert. Wir haben eine Firma beauftragt sich das Fenster anzuschauen und wenn möglich es zu reparieren.Als die Handwerker zu zweit vor Ort waren und das Fenster begutachtet haben, sagte man uns das das Getriebe abgebaut wird und wir uns keine Hoffnungen machen sollen da die Fenster sehr alt sind und es keine Ersatzteile mehr gibt, man würde aber im Lager nachschauen ob eventuell im Lager ein Ersatzteil liegt.Die Handwerker haben dann das Getriebe abmontiert und eingepackt,dann das Fenster so eingestellt das es sich öffnen lässt, aber die kippfunktion nicht mehr funktioniert.Drei stunden später wollte ich zum Lüften das Fenster öffnen, dabei sackte das Fenster ab und ließ sich überhaupt nicht schließen. Nachdem mein Mann und ich das nach 15 min doch geschafft haben, habe ich den Handwerker nicht mehr erreicht und dazwischen war noch das Wochenende. Montags rief ich in der Firma an und der Chef sagte mir das ich es nicht reklamieren kann ,er kann uns zwar jemanden schicken der uns eine Scharniere einbaut, das würde aber kosten für uns verursachen und für den ersten Einsatz liegt schon eine Rechnung von über 120€ vor, wir sollten mit 140€ extra rechnen. Auf die Nachfrage warum nicht sofort keine Scharniere eingebaut wurde, antwortete man mir mit " diskutieren Sie nicht, meine Zeit ist kostbar ".
Bis die Handwerker nicht am Fenster waren hat alles funktioniert, jetzt können wir das Fenster gar nicht öffnen.Ist es richtig das wir meinen Anspruch auf Reklamationen haben?
Fenster durch Handwerker beschädigt
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Zum einen halte ich die Überschrift für falsch. Ich kann nicht erkennen, dass die Handwerker das Fenster beschädigt haben. Zum anderen ist es für mich normal, dass ich nicht an einem Fenster rumhantiere, an welchem Teile ausgebaut wurden.
Etwas anderes wäre es lediglich, wenn die Handwerker mir versichert hätten, dass ich das Fenster weiterhin normal nutzen könnte.
Aktuell sehe ich hier keinen Anspruch gegen die Handwerker, bzw. gegen deren Firma.
Die Handwerker haben uns versichert das wir bedenkenlos das Fenster öffnen können, nur die kippfunktion sollte nicht benutzt werden.Sollten die Handwerker keine Ersatzteile finden, so können wir das Fenster ohne Probleme weiter nutzen nur halt ohne kippfunktion.
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Dann muss man sehen, warum das nicht möglich war. Wenn das die Schuld der Handwerker war, dann haben diese (deren Firma) auch für den Schaden einzustehen.
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