Festplatte gestürzt, Haftpflicht?

28. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
FaktenFaktenFakten
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)
Festplatte gestürzt, Haftpflicht?

Der absolute GAU ist heute morgen passiert!
Eine Freundin ist am Stromkabel meiner externen Platte hängen geblieben und die Platte ist im laufendem Betrieb hart auf den Boden aufgeschlagen.

Dadurch komme ich nicht mehr an sehr wichtige Daten ran und habe dadurch einen direkten Verdienstausfall und evtl. auch den Kunden verloren.

Dazu sind auch unersetzbare Daten enthalten und eine Datenrettung in einem Labor ist unumgänglich.

Diese Prozedur ist nicht gerade kostengünstig ca. 450€.

Haftet ihre Haftpflicht? und wenn ja, was kann ich beanspruchen? :kotz:

Wer den Schaden hat...?

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24 Antworten
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#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Dies sollte in der Tat ein Fall für die private Haftpflichtversicherung der Freundin sein.

Wenn die Platte auch beruflich genutzt wird und eine Datenrettung Erfolg verspricht, sollten auch diese Kosten erstattungsfähig sein.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
FaktenFaktenFakten
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!

Wie schnell reagiert eine Haftpflicht?

---Ich gehe davon aus dass die Versicherung mich zu einem Labor ihrer wahl verweisen wird-------

2 Wochen Arbeit unter hohem Zeitdruck pfutsch!

Ist bezüglich des Verdienstausfalls eine erstattung möglich?

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#3
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> 2 Wochen Arbeit unter hohem Zeitdruck pfutsch!
> Ist bezüglich des Verdienstausfalls eine erstattung möglich?

Nö. Wenn du offenbar nicht mal die elementarsten Backup-Vorkehrungen für deine angeblich so wichtigen gewerblichen (!) Daten triffst, wirst du auch keinerlei Ansprüche an die Versicherung bezüglich dadurch verschuldeter Datenverluste stellen können.

Dazu kommt dann noch der mögliche Einwand der Versicherung auf grobe Fahrlässigkeit, wenn du so wichtige Daten auf einer Platte speicherst, die irgendwo runterfallbereit herumsteht, anstatt an einem gesicherten Ort.

Ergo wirst du vermutlich genau gar nichts bekommen.

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Mittlerweile tendiere ich auch immer mehr zu der Meinung vom Leibgerichtshof.

Keine Datensicherung?!

Bearbeitungszeit der Versicherung: Bei einer Ablehnung von Ansprüchen vermutlich ziemlich kurz.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#5
 Von 
FaktenFaktenFakten
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)

Jut, das nächste mal stell ich mir 2 Festplatten hin und stell noch eine gepanzerte dazu. Dann werde ich alle 30Minuten auf speichern drücken und davon 2 Sicherheitskopien machen.... für den Fall das ein verblödetes grobmotorisches kurzsichtiges Nielpferd vor hat an mir vorbei zu laufen!

Ich bezweifle das ich Gesetzlich verpflichtet bin kurz bevor so ein Unfall passiert alle erdenklichen daten auf einer seperaten Platte gespeichert zu haben. Jedenfals klingt es nicht sehr logisch da man dazu hellseher sein müsste und somit so ein Unfall garnicht möglich sein könnte :bang:

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#6
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 203x hilfreich)

.... für den Fall das ein verblödetes grobmotorisches kurzsichtiges Nielpferd vor hat an mir vorbei zu laufen! ....

Es ist ja nicht besonders nett, wie du über deine Freundin redest.

.... Ich bezweifle das ich Gesetzlich verpflichtet bin kurz bevor so ein Unfall passiert alle erdenklichen daten auf einer seperaten Platte gespeichert zu haben. ....

Bist du auch nicht. Allerdings ist die Versicherung wahrscheinlich in diesem Fall auch nicht verpflichtet, den vollen von dir geltend gemachten Schadensbetrag zu erstatten.



-- Editiert von Boudicca am 28.10.2008 18:07

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#7
 Von 
FaktenFaktenFakten
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)

Naja meine Laune ist nicht sehr besonders insbesondere da so eine aktion von ihrer seite aus nichts neues ist... besser weis ich es nicht.. denke aber dass es verständlich ist dass Aussagen wie "hätteste besser aufpassen müssen" vorerst nicht akzeptabel sind.

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#8
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Dazu kommt dann noch der mögliche Einwand der Versicherung auf grobe Fahrlässigkeit
............................................................................
Unabhängig davon, ob hier eine grobe Fahrlässigkeit gegeben ist oder nicht, ist fahrlässiges Handeln durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Ausschlaggebend dürfte vielleicht sein, ob eine Haftung für den Datenverlust dann in Frage kommen kann, wenn zum Deckungsumfang ein echter Vermögensschaden, der diesen Verlust mit einschließt, zum Unterschied von Folgeschäden nach Personschäden. gehört.
Eine Auskunft der Versicherung könnte Aufschluß darüber geben.

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#9
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Ich bezweifle das ich Gesetzlich verpflichtet bin kurz bevor so ein Unfall passiert alle erdenklichen daten auf einer seperaten Platte gespeichert zu haben.

"Alle" nicht. Du wirst sicherlich weniger Probleme haben, Schadensersatz für Daten zu bekommen, die weniger als 24 Stunden alt sind. Denn natürlich kann niemand alle 30 Sekunden ein Backup machen.
Nur für alle Daten aus den letzten 14 Tagen (oder auch nur von gestern) wirst du sicher keinen Schadensersatz bekommen.

> ist fahrlässiges Handeln durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt

Fahrlässigkeit durch den Schädiger ja. Aber wie sieht es aus, wenn der Schaden nur durch grobe Fahrlässigkeit des Geschädigten überhaupt entstehen konnte?

Bekomme ich auch den Schaden ersetzt, wenn jemand stolpert und in meine Mona Lisa fällt, die ich mitten in der Fußgängerzone hingelegt habe?

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#10
 Von 
Knopfdruck
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 20x hilfreich)

Warum sollte die Versicherung zahlen?
Du handelst gewerblich.
Du hast für eine regelmäßige Datensicherung (extern oder lokal) zu sorgen. Ebenso hast Du regelmäßig die einwandfreie Funktion der Datensicherung zu prüfen.
Dies ist etliche Male gerichtlich entschieden worden, OLG Hamm, OLG Karlsruhe und diverse weitere.
Ein Anspruch gegen die Versicherung bestünde lediglich für den Aufwand zur Einspielung (Rücksicherung) der Datensicherung.

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#11
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Ein Anspruch gegen die Versicherung bestünde lediglich für den Aufwand zur Einspielung (Rücksicherung) der Datensicherung.

Trotzdem bleibt wohl, wie ich weiter oben geschrieben habe, ein möglicher Ersatzanspruch bezüglich derjenigen verlorenen Daten, die seit dem letzten Backup entstanden sind.

Für diese ist grundsätzlich ein Anspruch gegeben (wenn sich die Versicherung nicht auf grobe Fahrlässigkeit des Geschädigten bzgl. der Absicherung seiner Daten, sprich dem Speicherort bzw. Aufbewahrungsort der Festplatte berufen kann, s. ebenfalls oben).

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#12
 Von 
Knopfdruck
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 20x hilfreich)

Möglich, aber wie soll die Abgrenzung der benannten 24 Stunden erfolgen?
Der TE hat offenbar gar keine Datensicherung vorgenommen, 14 Tage Arbeit gingen verloren.
Soll die Versicherung jetzt einvierzehntel der Datenwiederherstellungskosten übernehmen, also den Schaden seit einer Datensicherung, die gar nicht stattgefunden hat ?
Wäre denn dieses eine Vierzehntel Daten überhaupt nutzbar gewesen, wenn die anderen dreizehn Vierzehntel nicht vorhanden sind ?

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#13
 Von 
FaktenFaktenFakten
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)

Ich bin Grafiker im CGI Bereich und erarbeite mein Projekt Schritt für Schritt. Die Hauptschwierigkeit in diesem bereich ist in erster Linie die Erarbeitung und nicht die Umsetzung. Die Faktoren stehen in einem zeitlichen Verhältnis von 10 zu 1.

Ergo sind nur die aktuellsten Reindaten relevant und nicht die alten gesicherten Versuche.

Insbesondere macht es keinen Unterschied wie viele Tage ersetzbar sind und wie viele nicht.. eine Datenrettung geht entweder ganz oder gar nicht. Wenn also ein Anspruch besteht, werden ALLE Daten wiederhergestellt . :dau:

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#14
 Von 
Knopfdruck
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 20x hilfreich)

Wenn also ein Anspruch besteht, werden ALLE Daten wiederhergestellt.....

Richtig, aber wie Leibgerichtshof richtig feststellt, sind maximal die Daten aus den letzten 24 Stunden versichert.
Da aber ALLE Daten wiederhergestellt werden, wird die Versicherung Kosten für die Wiederherstellung nur entsprechend anteilig übernehmen.

Möglich ist aber auch eine weitere Betrachtungsweise des Versicherers:
Ist die Arbeit als Arbeitnehmer oder in selbständiger Tätigkeit erbracht worden ?
Wenn Du als Arbeitnehmer gehandelt hast, hast nicht Du Ansprüche, sondern Dein Arbeitgeber.
Wenn Du als Selbständiger gehandelt hast, so ist zunächst der Werkvertrag mit dem Auftraggeber zu prüfen.
Welcher Zeitaufwand ist erforderlich, um den Verlust der Daten aus den letzten 24 Stunden aufzuarbeiten ?
Ist aus dem bisherigen Geschäftsverlauf erkennbar, dass aus derartigen Tätigkeiten Gewinn erwirtschaftet und versteuert wurde ?

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#15
 Von 
bccameron
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich habe genau den selben Fall gerade erlebt. Auch meine Platte wurde ungeschickt vom Schreibtisch befördert.

zunächst mal zur Datensicherung:
Ich habe meine externe Platte genau aus diesem Grunde gekauft. Sie war rein für Datensicherungszwecke gedacht. In der Praxis ist das auch durchaus ein Mittel der Sicherung, da gerade Privatpersonen oder Kleinunternehmer nicht das Geld für einen Streamer o.Ä. haben. Leider erwartet die Versicherung jedoch eine Datensicherung zumindest auf CD oder DVD. Dabei stellt sich mir jedoch die Frage, wie ich sich täglich ändernde Daten auf CDs sichern soll. Wieviele CDs soll ich mir denn in den Schrank stellen? Multisession wäre zwar eine Möglichkeit (dadurch wird ein mehrfach bebrennen der Rohlinge ermöglicht) aber nicht alle CD-ROM Laufwerke lesen ohne weiteres Multisession CDs. Ausserdem sind doch CDs oder DVDs deutlich anfälliger was äußere Einflüsse angeht als eine Festplatte.

Na ja, lange Vorrede, aber eigentlich kurzer Sinn:

Ich habe Post von der Versicherung der Schadensverursacherin bekommen. Die Versicherung wollte von mir eine Stellungnahme, eine Rechnung der Platte und einen Konstenvoranschlag für die Datensicherung. Dieser belief sich auf Grund der großen Schäden auf 2665,60 € incl MWST.
Kurze Zeit nach dem ich der Versicherung alles geschickt habe, bekam ich die Antwort:
Wir zahlen ihnen den Zeitwert Ihrer Festplatte - 80€! - Die Festplatte kostet im Laden übrigens noch immer 100 Euro, war nur leider schon ein Jahr alt.
Zur Begründung wurde nur das gesagt, was oben auch schon mehrfach erwähnt wurde:
Es sei meine Pflicht gewesen, die Daten entsprechend zu sichern...

Das wollte ich nur mal zu diesem Thema sagen...

MFG

BCCameron

-- Editiert von bccameron am 17.11.2008 22:46

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#16
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Ich habe meine externe Platte genau aus diesem Grunde gekauft. Sie war rein für Datensicherungszwecke gedacht. In der Praxis ist das auch durchaus ein Mittel der Sicherung

Ich verstehe das nicht. Eine externe Platte ist doch keine "Sicherung", wenn nur (!) dort die Daten drauf sind, die dann bei einem Runterschmeißen futsch sind.

Sie ist nur dann eine "Sicherung", wenn die Daten dort zusätzlich (!) zu deiner internen Platte drauf sind. Das ist auch völlig OK, man muß nicht zwingend auf CD oder Band sichern.

Oder was für ein Argument soll das ansonsten sein?

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#17
 Von 
bccameron
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

>Ich verstehe das nicht. Eine externe Platte ist doch keine "Sicherung", wenn nur >(!) dort die Daten drauf sind

Hallo Leibgerichtshof,
das ist so schon sehr richtig, leider ist nur in meinem speziellen Fall nach einem virenbedingten Datencrash auf meiner internen Platte eine neue Platte ins Gehäuse gekommen und die externe ist während der Sicherung zurück auf die interne abgesegelt.
Mir ist schon klar, dass eine einzelne Datei ohne Kopie als nicht gesichert gilt.
Sind halt zwei doofe Zufälle auf einander gestoßen.

MFG

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#18
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Dann hast du aber doch deiner Backup-Pflicht Genüge getan, würde ich vermuten.

Wenn das Backup ausgerechnet bei der Wiedereinspielung "die Biege macht", kann man dir doch weder vorwerfen, du hättest kein Backup gehabt, noch daß du es räumlich getrennt aufbewahren müßtest o.ä.

Daß ein Backup nur auf bestimmten Datenträgern (CD, DVD, Tape) anerkannt wird, kann sich allenfalls aus konkreten Versicherungsbedingungen ergeben, aber nicht aus dem persönlichen Gusto einer zahlungsunwilligen Versicherung.

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#19
 Von 
bccameron
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Richtig. Ich versuche gerade dieses der Versicherung beizubringen ;-) Wenn ich wieder eine Nachricht der Versicherung erhalten habe, werd ich mich wieder melden.

bis dahin


MFG

bccameron

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#21
 Von 
FaktenFaktenFakten
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)

zu BCCameron-

1. Eine Datenrettung läuft im äussersten fall so ab:

Die Festplatte wird in einem sterilen Umfeld geöffnet, die Datenträger werden entnommen und mit einem Referenzmagnetarm ausgelesen.

Alles noch lesbare wird auf eine Referenzfestplatte überspielt und noch mal von einer Software überprüft.

Für diesen Aufwand über 2000€ zu veranschlagen ist meines Erachtens nach reiner Wucher. In der Regel liegt man bei 500€. Ich denke bei 500€ wird die Versicherung eher mit sich reden lassen.

Bezüglich der Datensicherung gibt es eine seriöse Lösung (Für Rechner im Tower):

Ein so genanntes RAID bei dem die komplette Festplatte auf eine identische in Echtzeit gespiegelt wird. Geht bei Notebooks Konstruktionsbedingt leider nicht. Wie bei mir :dau:

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#22
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Für diesen Aufwand über 2000€ zu veranschlagen ist meines Erachtens nach reiner Wucher.

Ja, einen Reinraum aufzubauen und zu unterhalten ist ja auch so billig, daß du es ebenso gut selbst machen könntest, nicht wahr?

Die Software schreibt sich auch von selbst und die Hardware gibt es bei eBay für 1 EUR. Ja ne, is klar...

> Ein so genanntes RAID bei dem die komplette Festplatte auf eine identische in Echtzeit gespiegelt wird.

Das ist keine Backup-Lösung, sondern nur eine Ausfallsicherung.

Erstens hilft dir das nicht, wenn ein Schaden auftritt, der den gesamten Rechner betrifft (Feuer, Wasser).
Zweitens hilft dir das nicht, wenn du versehentlich Daten löschst (weil die dann "in Echtzeit" auch auf der Spiegelplatte gelöscht werden).

Aber gut, daß du so wahnsinnig kompetent in allen Bereichen bist, nicht nur bei der Schätzung "angemessener" Kosten...

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
bccameron
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@ FaktenFaktenFakten

Danke für die nette Unterrichtsstunde ;-) aber sei dir sicher, dass meine Platte durchaus bei einem seriösen Unternehmen ist und dass der Preis schon so in Ordnung geht. Es hängt leider immer von der Art und dem Umfang des Schadens ab, wie leicht und günstig eine Sicherung wird.
Aber gut, das geht jetzt auch zu sehr in den technischen Bereich und ist in diesem Forum wohl eher fehl am Platze

MFG

Björn
Softwareentwickler bei der viventu solutions AG ;-)

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#24
 Von 
FaktenFaktenFakten
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)

:) gleich übertreiben ... stanni gleich ein Reinraum anlegen, am besten mit Schleuse, Luftfilter und UV Lampen...... naja so ein Aufwand ist wohl eher doch übertrieben. Software gibs vom Großkonzern und die Anlage kostet auch nicht die Welt. Selber machen... wieso nicht ... Antwort: das exakt passende Werkzeug nicht zur Hand, kein normaler schön heller Arbeitsplatz zum fummeln und zu relevante Daten als dass man mit nem Presslufthammer versuchen sollte Zahnschmerzen zu bekämpfen. Achja, vor 2Jahren schonmal bei einem Labor in Berlin abgegeben und 450 bezahlt.... selbe fall wie jezt gewesen... KLAR wenn die Platte anständig geschrottet wird kanns auch teuer werden... aber Wasser? kommt nicht rein! Feuer? id klar, wenn noch was rettbar ist, dann ists schön!
Sturz? Kratzer auf den Disks oder wenn man Glück hat nur Elektronik oder Mechanikschaden.

RAID ist nicht gleich RAID :neck:

EXTRA!

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