Finanzielle Entschädigung?

17. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Tisch
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 27x hilfreich)
Finanzielle Entschädigung?

Guten Morgen,

Hätte mal wieder eine Frage und würde gern Eure Meinung/ Erfahrung hierzu wissen.

Wenn man ein Haus hat in einer sehr gehobenen Lage mit Blick auf einen See das den Wert des Hause (Lage) ja steigert.

Jetzt würde der Nachbar ein weiteres Haus auf sein Grundstück bauen, der den jetzigen See Blick nehmen würde.
Weiter wäre eine Zufahrt zum Haus geplant die direkt am Schlafzimmmer des bestehenden Hauses vorbei führen würde.

Jetzt meine Frage:

Da der bestehende Seeblick sowie die Ruhe beeinträchtigt würde und somit sicherlich eine finanzielle Einbuße hier bei einem Verkauf entsteht. Ob hier eine Möglichkeit gibt diesen Verlust ein zu Klagen. Da Finanzieller Schaden entsteht, da der Nachbar sich auf Kosten des anderen Nachbarn einen finanziellen Vorteil erhält oder der gleichen.

Vielen Dank.

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41027x hilfreich)

Zitat (von Tisch):
Da der bestehende Seeblick sowie die Ruhe beeinträchtigt würde und somit sicherlich eine finanzielle Einbuße hier bei einem Verkauf entsteht. Ob hier eine Möglichkeit gibt diesen Verlust ein zu Klagen.

Welchen Verlust? Es gibt keinen.

Denn zum einen ist noch nicht verkauft und zum anderen; ob da nun Haus und Weg bestehen oder die Möglichkeit besteht das da gebaut wird, beides wird beim Kaufpreis berücksichtigt.
Der Nachweis eines Verlustes dürfte nahezu unöglich sein bzw. unwirtschaftlich.


Aber das Grundproblem ist, das es schon an der Basis fehlt: dem Anspruch auf Schadenersatz. Zumindest wenn der Nachbar sich an alle gesetzlichen Vorgaben hält.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5417 Beiträge, 1820x hilfreich)

Zitat:
Ob hier eine Möglichkeit gibt diesen Verlust ein zu Klagen.


Nein. Genau so wenig wie wenn der Nachbar an [vorurteilsbehaftete Minderheit einsetzen] vermietet und man deswegen das eigene Haus nicht mehr so teuer verkaufen kann als wenn nebenan Boris Becker wohnen würde.

0x Hilfreiche Antwort

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