Firmenwagen mit Privatauto beschädigt

2. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
go456712-23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Firmenwagen mit Privatauto beschädigt

Hallo,

hier ein spezieller Fall:

Ich bin Azubi und habe, als ich in der früh mit meinem Privatwagen, mit dem ich dannach auch zur Baustelle fahre, in die Firma gefahren bin beim einparken eins unserer parkenden Firmenwägen erwischt.

Meine Frage daher, ob das die Versicherung der Firma ünernehmen sollte, da ich ja schon auf dem Firmengelände war zu dem Zeitpunkt.

Solltet ihr weitere Infos brauchen einfach fragen.

Danke schonmal :)



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Nö das macht deine KFZ-Haftpflicht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go456712-23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heißt ich kann das nur über die KFZ Haftpflicht machen lassen?
Das wäre ja in Prinzip als würde ich ausversehen eine Bohrmaschiene wärend der Arbeit kaputt machen. Da muss ja auch nich meine Privathaftpflicht zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Nein, das ist im Prinzip wie wenn du gegen ein Auto eines Unbeteiligten fährst, egal ob während der Arbeit oder auf dem Firmengelände. Es ist und bleibt ein Schaden mit deinem KFZ, für welchen deine KFZ-Versicherung zuständig ist.

P.S.:

Zitat:
mit meinem Privatwagen, mit dem ich dannach auch zur Baustelle fahre,


wieso machst du sowas? Erhöht nur die Gefahr, dass dein privater PKW kaputt geht.

-- Editiert von hiphappy am 02.01.2017 16:51

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von go456712-23):
Meine Frage daher, ob das die Versicherung der Firma ünernehmen sollte, da ich ja schon auf dem Firmengelände war zu dem Zeitpunkt

Die Frage sollte eher sein ob das die Versicherung der Firma ünernehmen würde.
Fraglich, ob die Firma eine solche Versicherung abgeschlossen hat.

In der Regel ist das die Aufgabe Deiner KfZ-Haftpflicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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