Folgeschaden durch defektes Gerät

12. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Barni
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Folgeschaden durch defektes Gerät

Hallo,

ich habe folgendes Problem und benötige Ratschläge, wie ich weiter vorgehen soll.
Zur Sache:
Für ein Notebook habe ich ein Netzteil bei Ebay ersteigert. Das Teil kam an und sah auf den ersten Blick auch gut aus. Als ich es zum Test an das Notebook anschloss, funktionierte es ungefähr 10 Minuten, dann gab es komische Geräusche von sich. Die Geräusche lassen sich reproduzieren, hängt immer davon ab, wie das Kabel liegt und deutet auf Kabelbruch/Kurzschluss oder ähnliches hin. Das Problem ist nun folgendes: Seitdem das Netzteil angeschlossen war, ist das Notebook ohne Netzteil nicht mehr lauffähig, d.h. der Akku oder andere Komponenten haben durch das mangelhafte Netzteil Schaden genommen.
Nun stellen sich folgende Fragen:

1. Kann der Verkäufer durch Schäden, die infolge der mangelhaften Ware entstandes sind, zur Verantwortung gezogen werden?

2. Wenn ja, muss ich dann beweisen, dass der Schaden durch das Netzteil entstanden ist?

3. Noch habe ich Widerrufsrecht im Rahmen des Fernabs.-Gesetzes. Kann ich das Netzteil gegen den geleisteten Kaufpreis zurückgeben und trotzdem Haftung für die Folgeschäden verlangen?


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Vielen dank schonmal und freundlicher Gruß

Barni

Wer den Schaden hat...?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
realeasy
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 37x hilfreich)

1. ja
2. oh ja!!!
3. auch das, wenn 2.= +

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Barni
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal an realeasy für die Antwort auf die wichtigsten Fragen. Eins ist mir noch unklar: Wie kann ich denn beweisen, dass der Schaden am Notebook durch die mangelhafte Ware entstanden ist? Reicht es aus, dass es einen Zeugen gibt, der dabei war, als das Netzteil austickte und danach das Notebook tot war oder muss hier eine professionelle Meinung bzw. ein Gutachten oder ähnliches von einem Fachmann erstellt werden? Wenn ein Gutachten notwendig ist, wer trägt dann die Kosten?

Mit freundlichem Gruß

Barni

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
realeasy
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 37x hilfreich)

"Wie kann ich denn beweisen, dass der Schaden am Notebook durch die mangelhafte Ware entstanden ist?"
-> Sachverständiger

"Reicht es aus, dass es einen Zeugen gibt, der dabei war, als das Netzteil austickte und danach das Notebook tot war.."
-> nein


"Wenn ein Gutachten notwendig ist, wer trägt dann die Kosten?"
-> der, der es beauftragt (vorgerichtlich)

kommt so ungefähr auf 200-300€ (m.E.)

0x Hilfreiche Antwort

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