Fremde Person beschädigt TV - Chance auf Schadenersatz?

19. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Nitro89
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)
Fremde Person beschädigt TV - Chance auf Schadenersatz?

Hallo,
folgende Situation:
Aktuell lagere ich mein TV Gerät, welches in einer Matztatze im Spannbettlaken ist, bei meinen Eltern (wohnen im Mehrfamilienhaus) im Keller, da ich mein Haus am renovieren bin.
Vor 2 Monaten wurde nachts sturmgeklingelt und ein Nachbar öffnete die Tür, da er dachte es sei sein Sohn. Stattdessen kam eine fremde Person ins Haus rein und randalierte dort im Treppenhaus. Anschließend begab sich die Person in den Kellerraum wo sich mein TV befindet. Die Polizei wurde unmittelbar herbeigerufen. Die Person kippte die Matratze um und legte sich drauf- der Fernseher ist nun kaputt. Nach guten 5 Minuten wurde diese Person dann auch von der Polizei abgeführt.

Eine Anzeige bei der Polizei liegt vor, jedoch noch nichts weiter gehört...
Meine Fragen wären nun ob ich eine Chance auf Schadenersatz habe? Die Person ist in der Nachbarschaft bekannt und soll geistig behindert sein. Der Kellerraum war nicht abgeschlossen.

-- Editiert von Moderator topic am 20. Dezember 2022 14:03

-- Thema wurde verschoben am 20. Dezember 2022 14:03

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von Nitro89):
Eine Anzeige bei der Polizei liegt vor, jedoch noch nichts weiter gehört...


Also nur um Missverständnisse auszuschließen, da manche Menschen das eben meinen, durch die Anzeige bei der Polizei und dem darauf folgenden Ermittlungs-/Strafverfahren erhält man nicht ohne weiteres Zutun einen Schadensersatz. Sinn und Zweck eines Strafverfahrens ist es grundsätzlich erst einmal jemand zu bestrafen, der eine Straftat begangen hat.

Der Schadensersatz ist aber eine zivilrechtliche Sache, die kann man gegebenenfalls im Strafverfahren mit geltend machen, wenn es denn eines gibt und das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt wird o. ä., aber das muss man auch ausdrücklich beantragen durch einen Adhäsionsantrag.


Der andere Weg wäre eben die zivilrechtliche Variante und dann wäre dein Beitrag im Unterforum "Schadensersatz" wohl besser aufgehoben.


Zitat (von Nitro89):
Die Person ist in der Nachbarschaft bekannt und soll geistig behindert sein.


Die Chance Schadensersatz zu erhalten wird wohl geringer sofern die geistige Behinderung einen solchen "Grad" hat, dass eine Deliktsunfähigkeit des Schadensverursachers gegeben ist. Daher wird man die Frage nicht so generell beantworten können.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Nitro89):
Meine Fragen wären nun ob ich eine Chance auf Schadenersatz habe?

Chancen fangen bei 0,0000000001% an ...



Zitat (von Nitro89):
und soll geistig behindert sein.

Es gibt dann 2 Probleme
1. er muss für seine Handlungen haftbar gemacht werden können
2. er muss Geld haben (oder eine Versicherung)

Beides ist in solchen Fällen nicht immer der Fall ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich sehe noch weitere Probleme. Und zwar die unsachgemäße Lagerung nebst der unverschlossenen Tür.
Das ist sicher kein Freibrief, aber so ganz ohne Auswirkung ist es auch nicht.

Die Schilderung hört sich übrigens ziemlich unglaubwürdig an. Würde man damit an eine Versicherung herantreten so würde diese sicher ganz genau hinschauen.

Stefan

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#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Nitro89):
Aktuell lagere ich mein TV Gerät, welches in einer Matztatze im Spannbettlaken ist, bei meinen Eltern (wohnen im Mehrfamilienhaus) im Keller, da ich mein Haus am renovieren bin.
Eine "Matztatze" soll wohl Matratze heißen. Aber wie lagert man ein TV Gerät IN einer Matratze?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Die Auflösung zu all diesen Fragen gibt es dann von Patrick Hufen und Timo Heitmann ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Nitro89
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)

Der Fernseher war im Spannbettlaken der Matratze gepackt, damit nichts verstaubt.

Und ja, es ist exakt genau so passiert; die Polizei hat bei der Anzeige bestätigt dass es diesen Einsatz einen Tag zuvor gegeben hat- die hatten mir das anfangs auch nicht geglaubt...

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat (von Nitro89):
Und ja, es ist exakt genau so passiert; die Polizei hat bei der Anzeige bestätigt dass es diesen Einsatz einen Tag zuvor gegeben hat- die hatten mir das anfangs auch nicht geglaubt...


Dann bestehen zweifellos Schadenersatzansprüche. Die muss man aber zivilrechtlich durchsetzen, d.h. die Polizei hilft dabei nicht.

Bevor man aber Aufwand in die zivilrechtliche Forderung der Schadenersatzansprüche steckt, sollte zunächst geprüft werden, ob der Täter überhaupt zahlungsfähig ist. Wenn er nicht zahlungsfähig ist, dann bleibt man nämlich zusätzlich noch auf den Betreibungskosten sitzen, also der Schaden vergrößert sich noch.

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#8
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von hh):
Dann bestehen zweifellos Schadenersatzansprüche.
Von "zweifellos" würde ich hier nicht sprechen. Oder hat man den Beweis, dass die fremde Person denn Fernseher hat fallen gelassen? Oder den Beweis, dass der Fernseher nicht schon vor dem Betreten des Kellerraums durch die fremde Person Schrott war?

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#9
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von hh):
Dann bestehen zweifellos Schadenersatzansprüche.


"Zweifllos" würde ich jetzt nicht wählen, wenn die Person evt. deliktsunfähig sein könnte...

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#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
"Zweifllos" würde ich jetzt nicht wählen, wenn die Person evt. deliktsunfähig sein könnte...


Es ändert aber nichts am Anspruch, nur die Durchsetzung ist dann (bei dieser Person) nicht möglich.



-- Editiert von User am 21. Dezember 2022 13:52

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#11
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Es ändert aber nichts am Anspruch, nur die Durchsetzung ist dann (bei dieser Person) nicht möglich.


Rechtlich gesehen sicher korrekt, mea culpa.

Es ging mir mehr um die "Laienfreundlichkeit", wenn man halt schreibt "zweifellos Schadenersatzansprüche. Die muss man aber zivilrechtlich durchsetzen" ohne einen Hinweis auf die Sache mit der evt. Deliktunfähigkeit, da ja im ersten Beitrag eben "geistig behindert" geschrieben wird, könnte das einfach "falsche Sicherheit" vermitteln.

Auf die Prüfung der Zahlungsfähigkeit wurde ja hingewiesen, warum dann nicht auch darauf?

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