Hallo zusammen,
Ich war heute in der Halle und mitten im reiten reist sich ein Pferd von der Halterin und geht auf meine Stute los. Er biss meinem Pferd auf die Kuppe danach in mein nagelneuen Sattel und prelle noch mein Ellenbogen :-(
Der Sattel ist gerade mal 4 Wochen alt und hat 1600 Euro gekostet.
Die Besitzerin möchte natürlich das alles ins Reine kommt und hat mir ihre Adresse dagelassen. Leider weis ich jetzt nicht was die Versicherung zahlt in was nicht. Der Sattel kann nicht mehr so hergerichtet werden wie er vorher war, laut Auskunft von meinem Sattler. Und mit einem Flicken möchte ich auch nicht leben.
Falls sie mir den Neupreis erstatten ist das zwar gut und schön, aber wer bezahlt mir die Benzinkosten und den Zeitaufwand wenn ich jedes Mal zum Sattler fahren muss? Morgen den Sattel hinbringen, wahrscheinlich ein neuen bestellen der aber erst Ende Februar wieder lieferbar ist, also 40 km Benzin, 2 Stunden von meiner Arbeitszeit gehen flöten. Danach bringt der Sattler mir den Sattel bestimmt wieder, wenn ich ein neuen bekomme, aber da gehen wieder 3 Arbeitsstunden flöten weil er meistens ab 14 Uhr im Stall ist. Und ich muss ihn ja nach 2 Wochen wieder bringen um die Passform kontrollieren zu lassen, wieder 2 Arbeitsstunden kaputt und 40 km Benzin verfahren.
Kann ich so ein Arbeitsausfall und Bezinkosten auch geltend machen?
Habe ich Chancen den Sattel voll erstattet zu bekommen? Er ist zwar noch funktionstüchtig aber die Optik ist ganz hinüber.
Viele Grüße
Nadine
Fremdes Pferd demoliert Sattel...
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Guten Tag Nadine,
Ihre Fragen:
(1) Kann ich so ein Arbeitsausfall und Bezinkosten auch geltend machen?
Sofern die enstandenen Kosten nicht vermeidbar sind, und Ihnen durch den Arbeitsausfall ein Schaden entstanden ist, so können Sie dieses in Form des Schadenersatzes geltend machen.
(2) Habe ich Chancen den Sattel voll erstattet zu bekommen? Er ist zwar noch funktionstüchtig aber die Optik ist ganz hinüber.
Ja, die haben Sie. Dazu folgende Ausführungen des §249 BGB
:
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.
Mit freundlichen Grüßen,
- J. Roenner -
hm, für mich schwer zu verstehen. Laut Absatz 2 habe ich ja nur das Recht auf Reparatur (Herstellung) :-(
Laut Absatz 1 auf Herstellung so wie er vor dem Zwischenfall war. Das ist aber unmöglich.
Das wird ja was geben.
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Herstellung des Zustandes, wie er vor dem Zwischenfall war, bedeutet in Deinem Fall, dass Du einen neuen Sattel bekommst, da die Reparatur unmöglich ist.
Absatz 2 ist so zu vertehen, dass Du statt eines neuen Sattels auch den entsprechenden Geldbetrag verlangen kannst.
Könnte ich damit argumentieren das
-der Sattel individuell angepasst worden ist
- kein Sattel von der "Stange"
- Nagelneu
Und falls sie mir eine Reparatur andrehen wollen:
- 6 Wochen Reitausfall
- Tunierausfall
- mir entgeht das warscheinliche Preisgeld
- Wertminderung des Sattel
- Benzinkosten fahrt zum Sattler
- Arbeitsaufall
- Optik des Sattels ist beeinträchtigt. Richter beim Tunier achten auf die perfekte Optik von Reiter, Pferd und Ausrüstung
Was meint ihr dazu?? Reicht die Argumentation??
Bin total verunsichert :-(
Grüßle
Nadine
Guten Abend Nadine,
ja, so können Sie argumentieren.
Verlangen Sie einfach einen neuen Sattel. Damit ersparen Sie sich spätere Probleme, wenn es scheinbar schwierig sein sollte, den Sattel zu reparieren.
Mit freundlichen Grüßen,
- J. Roenner -
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