Meine Freundin war bei einem Frisör und ließ sich die Haare färben.
Noch während des färbens brannte es sehr und auf den Hinweis, dass es sehr unangenehm sei, hieß es, das müsse man aushalten.
Am Abend war die Kopfhaut sehr verätzt, blutete, eiterte.
Nun gingen wir zusammen zu dem Frisör und deuteten auf den Umstand hin. Doch der Frisör blockt ab, sagt, das käme manchmal vor und wollte eine Salbe geben - das war alles.
Da ich das nicht als angemessene Reaktion für diese Misstände halte und ich gehört habe, dass manche den Frisör sogar wegen eines krummen Schnittes auf Körperverletztung verklagen, wollte ich jetzt mal fragen, ob ich zumindest den Preis für den Haarschnitt/Färben zurückfordern kann.
Und wenn ja, ob es da ein Urteil oder ähnliches gibt.
Danke für eure Hilfe...
Frisör die Kopfhaut verätzt - Schadensersatz?
13. Februar 2009
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Frage vom 13. Februar 2009 | 11:30
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Frisör die Kopfhaut verätzt - Schadensersatz?
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 13. Februar 2009 | 21:10
Von
Status: Praktikant (799 Beiträge, 299x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 15. Februar 2009 | 12:45
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Ja, die gibt es.
Der Inhaber des Salons möchte aber weder den Preis für dir Frisur/für das Färben zurückerstatten noch sonst etwas... er meint, er könne nicht für die Produkte der Hersteller haften.
Und jetzt?
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