Fristen für Geschädigten zur Reparatur?

26. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Volkerr
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristen für Geschädigten zur Reparatur?

Ich habe vor 9 Monaten einen Parkbügel beschädigt. Zeugen gab es - es war allerdings unklar, ob der Parkbügel nicht schon kaputt war (Roststellen im Riss). Der Geschädigte hat Rechnung angekündigt, aber erst jetzt (nach 9 Monaten) geschickt. Hätte er nicht unverzüglich reparieren müssen - jetzt könnte der Bügel doch noch mehr kaputt gewesen sein.

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
chili_con_carne
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 9x hilfreich)

nein, muss er nicht. er könnte auch theoretisch auf eine Reparatur verzichten und den Schaden so in Rechnung stellen (dann aber ohne MwSt.).
Eine Frist gibt es nicht, solange das ganze nicht verjährt ist.
Verwirkung liegt wohl auch nicht vor, nachdem die Rechnungsstellung ja angekündigt war.

Wenn du Zweifel hast, dass der Schaden komplett von dir verursacht ist (z.B. weil inzwischen mehr kaputt ist), müsstest du das wohl beweisen, mit Zeugen, Fotos von damals, Aussage der Werkstatt oder aber ein Gutachten erstellen. Das dürfte sich bei so einem Parkbügel aber wohl finanziell nicht sehr lohnen.


-- Editiert am 28.02.2009 20:37

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#2
 Von 
Volkerr
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@chíli_con_carne: Danke für die Info!

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