Ich habe vor 9 Monaten einen Parkbügel beschädigt. Zeugen gab es - es war allerdings unklar, ob der Parkbügel nicht schon kaputt war (Roststellen im Riss). Der Geschädigte hat Rechnung angekündigt, aber erst jetzt (nach 9 Monaten) geschickt. Hätte er nicht unverzüglich reparieren müssen - jetzt könnte der Bügel doch noch mehr kaputt gewesen sein.
Fristen für Geschädigten zur Reparatur?
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
nein, muss er nicht. er könnte auch theoretisch auf eine Reparatur verzichten und den Schaden so in Rechnung stellen (dann aber ohne MwSt.).
Eine Frist gibt es nicht, solange das ganze nicht verjährt ist.
Verwirkung liegt wohl auch nicht vor, nachdem die Rechnungsstellung ja angekündigt war.
Wenn du Zweifel hast, dass der Schaden komplett von dir verursacht ist (z.B. weil inzwischen mehr kaputt ist), müsstest du das wohl beweisen, mit Zeugen, Fotos von damals, Aussage der Werkstatt oder aber ein Gutachten erstellen. Das dürfte sich bei so einem Parkbügel aber wohl finanziell nicht sehr lohnen.
-- Editiert am 28.02.2009 20:37
@chíli_con_carne: Danke für die Info!
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