Hallo zusammen..
am Freitag stand ich an der roten Ampel (als 1. Auto) in der Linksabbiegerspur. Es war in der Dämmerung und es war nass. Außerdem stand niemand hinter mir. Zwei Sekunden später rutschte mir ein anderes Fahrzeug frontal rein, weil der zu schnell gewesen ist und die Kurve angeschnitten hat (er wollte in die Straße, in der ich stand).. Es ist also eindeutig seine Schuld - was auch von den Beamten so aufgenommen wurde. Problem: der Fahrer ist nicht gleich FZ-Halter.. er hatte sich den Wagen geliehen.
Er und der Beifahrer waren auch sehr unfreundlich mir gegenüber.. Im Übrigen beides Ausländer (bin nicht ausländerfeindlich, wollte das aber trotzdem erwähnen) und max. 19/20 Jahre alt. Ich bin selbst 25.
Gleich nach dem Unfall ging es mir verhältnismäßig gut und ich hatte keine Beschwerden. Abends im Bett bekam ich dann höllische Kopf- und Nackenschmerzen und mir wurde schlecht. Ich dachte mir, dass es schon wieder vorbei ginge und bin am nächsten Abend dann ins Klinikum gefahren, weil es doch nicht besser wurde. Auch jetzt ist mir immernoch schlecht und ich habe Kopfweh. Die Ärztin diagnostizierte ein HWS-Schleudertrauma.
Wie muss ich jetzt vorgehen? Muss ich der Versicherung des Fahrzeug-HALTERS eine Kopie des Diagnosebogens (zusammen mit der Schadensbezifferung/dem Gutachten und des Unfallaufnahmebogens) zu kommen lassen und diese holt es sich dann beim Fahrer zurück? Der Fahrer selbst hat weder Haftpflicht noch Rechtschutzversicherung.
Oder muss ich es der Polizei melden, dass ich nun Beschwerden habe? Also Leute, ich bin ratlos.. wie muss ich jetzt step-by-step vorgehen?
Danke für Eure Ratschläge,
BeeBee
-- Editiert von BeeBee am 29.08.2004 16:47:13
Frontalzusammenstoß - seine Schuld - Schmerzensgeld? Was tun?
29. August 2004
Thema abonnieren
Frage vom 29. August 2004 | 16:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frontalzusammenstoß - seine Schuld - Schmerzensgeld? Was tun?
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 31. August 2004 | 16:54
Von
Status: Praktikant (657 Beiträge, 81x hilfreich)
Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss unabhängig davon wer gefahren ist, den enstandenen Schaden ersetzen.
Zum Ihrem Schaden gehören auch die Kosten, die durch die Beauftragung eines Anwalt mit der Schadensabwicklung entstehen; was gerade bei Personenschäden zu empfehlen ist.
Gruß
Und jetzt?
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