GLS Sendungsverfolgung behauptet erfolgreiche Zustellung, ich habe jedoch kein Paket empfangen

1. Juni 2026 Thema abonnieren
 Von 
gurk
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
GLS Sendungsverfolgung behauptet erfolgreiche Zustellung, ich habe jedoch kein Paket empfangen

Guten Tag,

ich sehe mich gezwungen das Logistikunternehmen GLS zum Schadensersatz aufzufordern. Doch bevor ich rechtl. Schritte vornehme, möchte ich Meinungen und Einschätzungen zu meiner Aussicht auf Erfolg einhohlen. Habe ich Anspruch auf Schadensersatz? Wenn ja, welche Höhe? Für die Bemühungen möchte ich mich an dieser Stelle vorab herzlichst bedanken.

Ausgangspunkt ist der Privatkauf des Artikels (Wert 965,60€ zzgl. 23,70€ Versandkosten= 989,30€ Gesamtwert) aus Österreich auf ebay. Versand wurde mit Versicherung* und Sendungsverfolgung durch das Logistik-unternehmen GLS. Laut Sendungsverfolgung sollte die Sendung am 29.April 2026 zwischen 12 Uhr und 16 Uhr
zugestellt werden. Am 29. April klingelte es (genaue Uhrzeit ist mir leider nicht mehr bekannt) und ich habe den Knopf auf der Fernbedienung zur Öffnung der Eingangstür des Hauses gedrückt, ohne jedoch vorher über Lautsprecher die Identität des Besuchers festzustellen. Meine Wohnung befindet sich im 4. OG von insgesamt 16 Stockwerken mit je 6 Wohnungen und ist über 2 Aufzüge erreichbar. Ich wartete ca. 5 min an meiner geöffneten Wohnungstür jedoch habe ich persönlich niemand angetroffen.
Kurze Zeit später aktualisierte sich der Sendungsstatus zu "Das Paket wurde erfolgreich zugestellt"
Am nächsten Tag den 30. April 14:16 Uhr schrieb ich GLS an, und teilte mit, daß ich meine Sendung nicht erhalten habe. GLS antwortete kurze Zeit darauf per E-Mail,

"Der Fahrer wird befragt.
Bitte melden Sie sich nächste Woche Dienstag erneut bei uns per
Mail.
"

Am Dienstag den 05. Mai 16:52 Uhr erneute Anfrage bei GLS.
Antwort:
"Der Fahrer wird befragt.
Bitte melden Sie sich am Donnerstag erneut bei uns per Mail.
"

Am Donnerstag den 07. Mai 15:26 Uhr erneute Anfrage, Anrwort:
"Der Fahrer wird befragt.
Bitte melden Sie sich nächste Woche Montag erneut bei uns per
Mail
."

*Um 15:40 Uhr habe ich die Verkäuferin auf ebay Nachrichten gefragt welche Höhe die Versicherungsumme hat. Um 16 Uhr erhielt ich einen Anruf von der Verkäuferin aus Österreich. Sie teilte mir mit, daß die Versicherungshöhe in Österreich bis zu 500€ beträgt (Deutschland 750€). Über ebay Nachrichten fügte Sie um 16:37 Uhr anschließend folgende Informationen hinzu:

"Ich habe GLS bezüglich Ihrer Sendungsnummer kontaktiert. dort wurde mir wie eben telefonisch erwähnt, mitgeteilt, dass das Paket persönlich an Herrn Mustermann übergeben worden sein soll und das am 29. April um 11.52 Uhr. Auch die GPS Daten des Zustellfahrzeuges passen laut Auskunft von GLS zu Ihrer Lieferadresse."

Jedoch ist eine persönliche Zustellung nicht erfolgt. Die Verpflichtung sich eine Empfangsbestätigung laut ihrer AGB einzuholen wurde somit ebenfalls außer Acht gelassen. Ich habe auch keine Genehmigung erteilt das Paket an einem anderen Ort abzustellen. Ich habe per E-Mail Schadensersatz gefordert falls die Sendung nicht bis zum 16. Mai geliefert werde. Das ist bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht geschehen und ich muß davon ausgehen, daß das nicht mehr passieren wird.

LG

-- Editiert von User am 1. Juni 2026 17:08

-- Editiert von User am 1. Juni 2026 17:13




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129988 Beiträge, 41460x hilfreich)

Zitat (von gurk):
ich sehe mich gezwungen das Logistikunternehmen GLS zum Schadensersatz aufzufordern. Doch bevor ich rechtl. Schritte vornehme, möchte ich Meinungen und Einschätzungen zu meiner Aussicht auf Erfolg einhohlen.

Die Aussicht auf Erfolg beim auffordern dürfte bei 99% liegen.
Die Aussicht auf Erfolg beim erhalt dürfte bei 0% liegen.



Zitat (von gurk):
Ausgangspunkt ist der Privatkauf des Artikels (Wert 965,60€ zzgl. 23,70€ Versandkosten= 989,30€ Gesamtwert) aus Österreich auf ebay

War versicherter Versand vereinbart oder unversichert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2265 Beiträge, 446x hilfreich)

Zitat (von gurk):
Ich habe per E-Mail Schadensersatz gefordert falls die Sendung nicht bis zum 16. Mai geliefert werde.
E-Mail ist so was von falsch. Einwurf-Einschreiben an GLS ist zu bevorzugen. Gem. § 421 HGB kann auch der Empfänger im eigenen Namen Ansprüche gegenüber GLS geltend machen. Parallel dazu Anzeige wegen Unterschlagung erstatten und das GLS auch mitteilen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gurk
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
E-Mail ist so was von falsch. Einwurf-Einschreiben an GLS ist zu bevorzugen


Hallo und vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Mir ist bewußt das diese Form unangemessen ist. Ich wollte ihnen damit noch etwas Zeit einräumen und meinen Ärger ausdrücken.
Mit einem ausführlichen Einschreiben werde ich meine Schadensersatzforderung (welche Höhe?) an GLS stellen. Es ist zwar Zeit vergangen aber ich bin mir nicht sicher ob ich vorher noch einen Nachforschungantrag stellen soll um GLS eine letzte Gelegenheit zu geben den Fehler zu korrigieren. Nicht weil ich noch Hoffnung habe, sondern nur für den Fall daß das rechtliche Relevanz haben sollte.

LG

-- Editiert von User am 1. Juni 2026 21:47

-- Editiert von User am 1. Juni 2026 21:51

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(702 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Gem. § 421 HGB

Ein unternehmen aus Österreich soll sich für ein HGB aus Deutschland interessieren?
Warum?

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#5
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2265 Beiträge, 446x hilfreich)

Zitat (von Chrominanz):
Ein unternehmen aus Österreich soll sich für ein HGB aus Deutschland interessieren?
Warum?
Weil GLS Deutschland nun mal der Frachtführer in Deutschland ist.

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