Hallo,
ich hoffe zunächst, dass ich im richtigen UNterforum gelandet bin. Darüberhinaus weiß ich, dass ich hier keinen Rechtsbeistand erwarten kann, bin aber wirklich sehr an Euren Meinungen interessiert.
Was ist geschehen?
Am 28.09.2006 habe ich einen Digitalen Sat-Receiver von Technisat (Kauf über Ebay zum Preis von 259 € / privat!) an den Verkäufer zurückgesandt. Als Paketdienst habe ich GLS gewählt, da der Receiver mir auch über GLS angeliefert wurde.
Ich bekam die Quittung und damit einen GLS Code, mit Hilfe dessen man online den Status des Paketes abrufen kann.
Leider konnte ich auch nach Tagen keinen Status abrufen und auch über die Hotline konnte mir nichts anderes mitgeteilt werden. Schließlich habe ich einen Nachforschungsauftrag gestellt. Dieser lief bis zum 11.10.2006. Nachdem mich natürlich niemand am 11. und auch nicht am 12.10.2006 zurückrief, erkundigte ich mich am 13.10.2006 bei GLS nach dem Stand der Dinge. Mir wurde mitgeteilt, dass das Paket nirgends aufzufinden war und sich nun die Versicherung darum kümmern werde.
Soweit, so gut, auch wenn es mehr als ärgerlich ist, zumal ich schon einige Scherereien mit den GLS Mitarbeitern hatte.
Nachdem ich heute, also zwei Wochen nach angeblicher Zuwiesung an die Versicherung immer noch keinen Kontakt durch die Versicherung erhalten habe, rief ich erneut bei GLS an. Ich wurde wiederum an das Paketzentrum (?) weitergeleitet und hier wurde mir etwas erstaunliches mitgeteilt.
Mein Antrag wurde angeblich heute bearbeitet und abgewiesen. Die Begründung lautet, dass der Paketbote, der das Paket in dem GLS Shop abholt und zum Paketzentrum liefert, die Übernahme dieses Paketes nicht quitiert habe.
Zum reinen Verständnis: ICH habe das Paket in dem Shop abgegeben und ein GLS Fahrer, der dieses Paket (und alle weiteren dort abgegebenen Pakete) zum Paketzentrum bringt, hat die Paketanzahl nicht quittiert!
Ich bin kein Jurist, aber was um Himmels Willen habe ich damit zu tun, dass ein GLS Fahrer die Übergabe im GLS Shop nicht quittiert? Es kann doch nicht sein, dass ein GLS interner "Fehler" mir zu Lasten gelegt wird und damit mir der Versicherungsschutz genommen wird. Das ist doch absurd?!
Nach Stand der Dinge und meiner Meinung nach, hat sich entweder der Paketshopinhaber, oder der Fahrer sich meines Paketes bemächtigt und den Sat-Receiver "gestohlen". GLS kann nichts nachprüfen, da das Paket das Paketzentrum nie erreicht hat und somit nie eingescannt wurde. In meinen Augen ist dies eine enorme Sicherheitslücke und GLS unternimmt nichts dagegen. Stattdessen soll ich nun der Leidtrabende sein?
Kann mir also irgendjemand sinnvoll erklären, ob GLS im Recht sein könnte? Niemals, oder? Das Paket ist nach GLS AGB's versichert. Der Versand hat mich 8,70 € gekostet und im Nachhinein ist ja scheinbar noch nicht einmal ein Veraand zustande gekommen!
Ich bin ratlos und mehr als empört über dieses Verhalten. Im Notfall werde ich einen Rechtsanwalt einschalten müssen. Im Vorfeld bin ich aber über MEinungen sehr dankbar!
Mfg
Marcel
GLS verweigert Schadensanspruch nach Paketverlust
Guten Tag
1. Quittung sehr gut aufbewahren und ab zum Rechtsanwalt
2. Versandspedition wechseln
Zivilrechtlich:
Letzte Frist zur Abwicklung des Versandes oder erstattung des Warenwertes geben.
Wenn letzte Frist verstreicht, Anwalt mit Forderungseinzug beauftragen.
Strafrechtlich:
Anzeige wegen Unterschlagung gegen unbekannt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wie ist die Sache ausgegangen?
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Ja ne, is klar, nach 4 Jahren wird auch jemand, der damals nur 4 Beiträge geschrieben hat, hier immer noch dabei sein... *duh*
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Hallo,
ich habe fast das gleiche Dilemma. Bei eBay einen Artikel ersteigert (ca 400€), der Verkäufer hat es versichert mit GLS versandt, bekam eine Sendungsnummer die aber nie im System auftauchte.
Als Empfänger der Sendung kann ich überhaupt nichts machen, der Versender muss tätig werden, welcher aber absolut nicht aus dem Knick kommt !
Ich habe mich schon ziemlich aufgeregt und war bei der Polizei, jetzt habe ich die Möglichkeit die nächsten 3mon einen Strafantrag zu stellen, die Geschichte und die Daten sind schon alle eingetragen.
Mittlerweile hat der Verkäufer mal wieder reagiert und mir zwei Wochen später (!) wie besprochen war die Versandquittung als Fax zukommen lassen hat. Ich denke er bekam Druck da ich das Geld von ihm zurück verlange und ihm mit Anzeige drohe. Adressen sind wegen mangelnder Qualität auf dem Fax nicht zu erkennen, die Sendungsnummer, der Shop, sowie die Unterschriften gehen draus hervor. Er meint ich soll mich damit selber an GLS wenden, obwohl er es auch schon als Versicherungsfall laufen hat... Natürlich habe ich denen das Fax sofort weitergeleitet, rechne aber damit das ich nicht authorisiert bin das zu regeln.
Ich weiss nicht wie ich da weitermachen soll, ich traue weder dem Verkäufer noch GLS !
Wäre dankbar für Tips !
Wenn der Verkäufer versendet hat, ist es nicht mehr sein Problem. Das Verlustrisiko trägt der Käufer.
Ich würde dir die Ansprüche gegen die Versicherung abtreten, dann könntest du dich mit der rumschlagen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:
Ich würde dir die Ansprüche gegen die Versicherung abtreten
Darauf hat der K sogar einen Anspruch, Stichwort vertragliche Nebenpflicht.
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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen.
Aber dann muss der Verkäufer mir aber schon eine leserliche Quittung zur Verfügung stellen, auf so einem 24kb großen Fax ist wenig zu erkennen. Selbst der GLS Vordruck ist teilweise nicht lesbar...
Was kann ich tun wenn er einfach nicht in gang kommt, mal eine Woche nicht reagiert ?!
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"Mit freundlichen Grüßen"
Da bliebe nur den Verkäufer in Verzug zu setzen.
Man sendet ein Einschreiben-Rückschein in dem man zur Lieferung des Gegenstandes laut Vertrag bzw. alternativ zum Abtritt der Ansprüche gegen die Versicherung nebst überlassung der erforderlichen Unterlagen auffodert.
Dafür setzt man eine Frist nach Datum bestimmt (von 15-20 Tagen).
Für den fruchtlosen Fristablauf kündigt man die Einleitung juristischer Schritte zur Durchsetzung der Ansprüche an.
Die Forderung von Schadensersatz behält man sich ausdrücklich vor.
Ist die Frist ergebnislos verstrichen, gibt man das ganze an einen Anwalt, der sich dann mit dem widerspenstigen Vertragspartner beschäftigt ...
Das geht zum Beispiel gleich hier nebenan:
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/
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"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
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- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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