hallo zusammen,
hoffe mir kann jemand bei folgendem problem helfen:
ich habe über ebay als privater verkäufer ein schmuckstück (echter diamantschmuck) verkauft, verkaufspreis betrug euro 106,-. dieses habe ich per gls versandt, da die haftung lt. werbung von gls euro 500,- beträgt. jetzt ist das paket verschwunden (paketschein habe ich natürlich) und gls weigert sich meinen verlust zu ersetzen mit hinweiß auf ihre agb´s. lt. ziffer 4.2 sind dort u.a. besonders wertvolle güter (z.b. schmuck) von der beförderung ausgeschlossen.
aber mein paket wurde ja angenommen, dazu ist ein schmuckstück das für euro 106,- nachweißlich verkauft wurde m.a. nach nicht besonders wertvoll, und was soll dann die versicherung bis zu euro 500,-, wenn fast alles ausgeschlossen ist (hammer-agbs!), und muß ich als privatperson überhaupt die ganzen agb´s kennen? für mich ist das arglistige täuschung, zumindest irreführende werbung (ok, bin ja rechtslaie...).
gibt’s ne chance mein geld zurückzubekommen? Selbst eine drohung mit dem ra hat bei gls bisher nichts gebracht. für hilfe bin ich also dankbar!
GLS verweigert Schadensersatz bei verlorenem Paket wg. AGB-Ausschluß
Erst einmal, Sie haben einen Vertag mit GLS geschlossen bei welchem die AGB Geschäftsgrundlage sind, also ja, Sie müssen diese kennen.
Wenn die 500,-- Euro nicht alle Leistungen einschließen, müssen Sie diese unbedingt kennen.
So aus den AGB hervorgeht, dass Schmuck nicht versichert ist, würde ich sagen, Sie haben für Garantieleistung "schlechteste Karten".
Allerdings haben Sie doch sicher einen Nachforschungsantrag gestellt, den würde ich erst einmal abwarten, wäre nicht das erste Paket, welches nach ein paar Wochen wieder auftaucht
Eine Sache im Wert von EUR 106,-- stellt kein besonders wertvolles Gut dar.
Die Bezeichnung Schmuck erfolgte als Beispiel was ein besonders wertvolles Gut sein kann.
Nicht jeder Schmuck ist aber ein besonders wertvolles Gut. Dies bestimmt letztlich der Wert.
Nach der Logik der GLS wäre auch ein Ring aus einem Kaugummiautomat nicht versichert.
Ich sehe hier die GLS voll in der Haftung. Hartnäckig bleiben, dann wird die GLS aller Wahrscheinlichkeit nach zahlen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Schmuck ist ausgeschlossen! Das ist bei fast allen Paketdiensten der Fall. Daß du dennoch welchen versendet hast ist dein Problem. Warum will man immer andere für die eigenen Fehler haftbar machen?
Lies doch die AGB mal richtig durch, nur echter Schmuck ist von der Beförderung ausgeschlossen. Deinen Kaugummiautomaten Ring darfst du mit GLS versenden. Du hast dir also eine Leistung erschlichen indem du Waren abgegeben hast für die GLS, bei Kenntnis davon, eine Beförderung verwehrt.
Warum beschwerst du dich nun?
Viele Grüße, Michael
-- Editiert von micbu am 18.04.2007 14:17:45
-- Editiert von micbu am 18.04.2007 14:21:43
@micbu,
Ihre Ansicht ist also:
Wenn man einen Rasierapparat für EUR 350,-- versendet und das Paket verschwindet erhält man problemlos. den Betrag erstattet.
Versendet man aber einen Silberring oder Modeschmuck im Wert von bspw. 15,-- EUR erhält man den Verlust nicht erstattet, da dies Schmuck ist und somit nicht versichert.
Weiterhin würde man sich dadurch sogar eine Leistung erschleichen.
Nennen Sie doch bitte Gründe warum das Versandunterbehmen bei dem Silberring/Modeschmuck schützenswerter ist als bei dem Rasierapparat?
Es erhält in beidenn Fällen den gleichen Versandpreis.
Dem Paket ist auch nicht zu entnehmen was für ein Inhalt drinnen ist.
Nach Ihrer Logik wäre jeglicher Schmuck ohne jede Aunahme immer ein wertvoller Gegenstand unabhängig vom tatsächlichen Wert.
Was wäre denn dann mit einem Ohranhäger aus Metall für EUR 5,99.
Nach Ihrenm Verständnis ein wertvoller Gegenstand der von der Beförderung ausgeschlossen ist?
Der Begriff Schmuck ist doch nicht explitit nur weil der Begriff bzw. das Wort Schmuck in dem Gegenstand vorkommt automatisch ein wertvoller Gegenstand.
Dies kann doch im Ergebnis gar nicht gewollt sein.
Zumindest wäre ein solcher Haftungsausschluss ohne nachvollziehbare Begründung überraschend und somit eine entsprechende AGB unwirksam.
Die AGB ist also so zu verstehen, das WERTVOLLER Schmuck von der Beförderung ausgeschlossen ist und nicht banaler Modeschmuck bzw.nicht wertvoller Schmuck.
Was ein wertvoller Gegenstand ist bestimmt immer noch der WERT und nicht die Bezeichnung wie der Gegenstand genannt wird.
'Wenn man einen Rasierapparat für EUR 350,-- versendet und das Paket verschwindet erhält man problemlos. den Betrag erstattet.'
-Ja-
'Versendet man aber einen Silberring oder Modeschmuck im Wert von bspw. 15,-- EUR erhält man den Verlust nicht erstattet, da dies Schmuck ist und somit nicht versichert.'
-Nein-
'Was wäre denn dann mit einem Ohranhäger aus Metall für EUR 5,99'
-Der ist, gemäß AGB, bei GLS nicht vom Transport ausgenommen und somit auch versichert.Bitte mal die AGB von durchlesen, dann ist das auch geklärt.-
'Weiterhin würde man sich dadurch sogar eine Leistung erschleichen.'
-Ja
GLS schreibt klipp und klar, daß sie keinen echten Schmuck befördern. Wenn ich diesen doch abgebe und GLS nicht darauf hinweise, so habe ich vertragliche Vereinbarungen verletzt. Bei Kenntnis vom Inhalt hätte GLS nämlich den Transport verweigert!-
'Es erhält in beidenn Fällen den gleichen Versandpreis. Dem Paket ist auch nicht zu entnehmen was für ein Inhalt drinnen ist.'
-egal-
'Nach Ihrer Logik wäre jeglicher Schmuck ohne jede Aunahme immer ein wertvoller Gegenstand unabhängig vom tatsächlichen Wert. '
-Nein, wie bereits geschrieben, bitte die AGB von GLS durchlesen.-
'Der Begriff Schmuck ist doch nicht explitit nur weil der Begriff bzw. das Wort Schmuck in dem Gegenstand vorkommt automatisch ein wertvoller Gegenstand.'
-korrekt, daher unterscheidet GLS ja auch Schmuck und Schmuck.-
'Dies kann doch im Ergebnis gar nicht gewollt sein.'
-Warum nicht?-
'Zumindest wäre ein solcher Haftungsausschluss ohne nachvollziehbare Begründung überraschend und somit eine entsprechende AGB unwirksam.'
-Bitte um Erklärung! Die AGB sind Bestandteil des Beförderungsvertrages. Die Konditionen sind frei verhandelbar. Mit der Abgabe des Paketes erklärt man sich mit den Bedingungen von GLS einverstanden. Warum sollte dies nicht rechtens sein. Warum muß solch ein Passus begründet wrden damit er rechtsgültig wird? Das ist für mich absolut nicht nachvollziehbar-
'Die AGB ist also so zu verstehen, das WERTVOLLER Schmuck von der Beförderung ausgeschlossen ist und nicht banaler Modeschmuck bzw.nicht wertvoller Schmuck.'
-Falsch-
'Was ein wertvoller Gegenstand ist bestimmt immer noch der WERT und nicht die Bezeichnung wie der Gegenstand genannt wird.'
-Stimmt, aber völlig unerheblich.-
Viele Grüße, Michael
--- editiert vom Admin
@micbu,
'GLS schreibt klipp und klar, daß sie keinen echten Schmuck befördern.'
Wo steht das bitte?
Richtig ist:
' lt. ziffer 4.2 sind dort u.a. besonders wertvolle güter (z.b. schmuck) von der beförderung ausgeschlossen.'
In erster Linie sind also 'BESONDERS WERTVOLLE Güter' von der Beförderung ausgeschlossen.
Hierzu jeglichen Schmuck unabhängig ob echt oder nicht, wertlos oder teuer zu subsumieren ist schlechterdings rechtsfehlerhaft.
Die Bezeichnung Schmuck ist ein BEISPIEL was ein BESONDERS WERTVOLLES Gut sein KANN.
Selbst laut AGB´s liegt hier also kein Beförderungsausschluss vor.
Selbst wenn die AGB´s jeglichen Schmuck unabhängig vom Wert ausschließen würden, wären diese aller Wahrscheinlichkeit nach unwirksam, da es keine sachlichen Grund gibt bspw. wertlosen Modeschuck von der Haftung auszuschließen.
Nach Ihrer Logik kann man also ein Transportunternehmen gründen.
Dort wirbt man damit, dass die Versandware gegen Verlust bis zum Wert vom EUR 30.000,-- versichert ist.
In den AGB schreibt man dann hinein das besonders wertvolle Güter von der Beförderung ausgeschlossen sind (hierzu zahlen sämtliche Güter ausgenommen Toaster).
Rechtswirksame Folge nach Ihrem Rechtsversatändis:
Man braucht also nur bei dem Verlust von Toastern zu haften.
Man muss als Jurist aber insbesondere auch nach dem Sinn und Zweck einer Regelung fragen um diese verstehen zu können.
Im Übrigen ist es schwer nachvollziehabr, wenn man ohne juristische Begründung eine Frage nur mit Ja oder NEIN beantwortet.
'Nennen Sie doch bitte Gründe warum das Versandunterbehmen bei dem Silberring/Modeschmuck schützenswerter ist als bei dem Rasierapparat?'
Haben Sie deshalb diese Frage ausgelassen, weil sie nicht mit Ja oder Nein zu beantworten ist?
-- Editiert von stefan 5 am 24.04.2007 11:24:08
--- editiert vom Admin
@Stefan5
Wenn man zitierst, dann bitte richtig.
In Ziffer 4.2 in den AGB von GLS steht nämlich 'echter Schmuck' im Beförderungsausschluss.
'4.2 Ausgeschlossen von der Beförderung sind
Pakete, deren Wert € 5.000,-- überschreitet,
unzureichend und/oder nicht handelsüblich verpackte Güter,
Güter, die in irgendeiner Weise einer besonders sorgsamen Behandlung bedürfen (weil sie z.B. besonders zerbrechlich sind oder nur stehend oder nur auf einer bestimmten Seite liegend transportiert werden können),
verderbliche oder temperaturgeführte Güter, sterbliche Überreste, lebende Tiere,
besonders wertvolle Güter (z.B. Geld, Edelmetalle und -steine, echter Schmuck und echte Perlen, Kunstgegenstände, Antiquitäten),
Telefonkarten und Pre-Paid-Karten, z.B. für Mobiltelefone,
geldwerte Dokumente (z.B. Wertpapiere, Wechsel, Sparbücher),
Schusswaffen und wesentliche Waffenteile im Sinne des § 1
Waffengesetz sowie Munition,
gefährliche Güter der in Ziff. 8 nicht genannten Klassen im innerdeutschen Verkehr,
Pakete, deren Beförderung oder Lagerung gegen geltendes Recht verstößt,
Pakete mit der Frankatur "unfrei". '
'Nennen Sie doch bitte Gründe warum das Versandunterbehmen bei dem Silberring/Modeschmuck schützenswerter ist als bei dem Rasierapparat?'
Haben Sie deshalb diese Frage ausgelassen, weil sie nicht mit Ja oder Nein zu beantworten ist?'
Das habe ich ausgelassen weil es nichts zur Sache tut. Es ist doch völlig egal ob ein Rasierapparat nach Meinung von irgend jemandem schützenswerter ist als z.B. ein Silberring.
Tatsache ist nun mal, daß GLS in seinen AGB den Versand von echtem Schmuck ausschließt.
Viele Grüße, Michael
@micbu,
ich habe richtig zitiert.
Nämlich genau das, was die Fragestellerin mitgeteilt hat.
Noch gehe ich von dem Sachverhalt aus, den der Fragesteller mitteilt und suche mir diesen nicht selbst zusammen.
Inhaltlich gehen Sie aber wiederum nicht auf die aufgezeigten Probleme ein.
Sie entscheiden willkürlich was mit der Sache zu tun hat oder nicht.
Von einer juristischen Aufarbeitung des Problems ganz zu schweigen.
Die Juristerei besteht nuneinmal hauptsächlich in dem erarbeiten von Begründungen und nicht in der Aufstellung irgendwelcher Behauptungen.
In einem normalen Forum mag dies üblich sein. In einem juristischen Forum sollte man schon mehr Wert auf nachvollziehbare Begründungen legen.
Ihr Fazit ist demnach, dass man in AGB alles regeln kann was auch immer man will.
Und sei es auch noch so unverständlich oder widersprüchlich oder unsachlich.
Nein,
das ist ganz bestimmt nicht mein Fazit. Ich glaube aber auch daran, daß GLS, wie jedes andere große Unternehmen, eine sehr gute Rechtsabteilung hat. In AGBs kann man zwar noch lange nicht alles regeln, aber in diesem Fall sehe ich keinen Grund, warum solch ein Beförderungsausschluß nicht rechtens sein soll. Ich reime mir auch nichts zusammen, sondern kann einfach nur lesen. Ich habe bereits in meinem letzten Post die !orignalen! AGB, in Bezug auf Beförderungsausschlüsse, von GLS zitiert, und zwar komplett und nicht unvollständig, sinnentstellt und dadurch falsch.
Dies ist nämlich bei der Fragestellerin der Fall! Daher ja das richtige Zitat von mir aus den AGB von GLS und meine entsprechenden ANtworten vorher.
Wenn man Jurist sein will, dann muß man auch mal das Hinterfragen was einem erzählt wird und nicht alles Bedingungslos glauben.
Die entsprechenden AGB sind zu finden unter:
http://www.gls-germany.com/de/home/index.html
Bitte einfach mal durchlesen.
Viele Grüße, Michael
@micbu,
ich nenne Gründe warum ich die AGB gar nicht für anwendbar halte bzw. selbst wenn tatsächlich vom Wortlaut her zutreffend, diese m.E. mangels sachlichem Grund gar nicht wirksam wären.
Sie beschränken sich auf das Argument, dass Sie keinen Grund sehen warum der Beförderungsausschluss nicht wirksam sein soll und gehen mit keinem Wort darauf ein, warum ein Artikel im Wert von EUR 100 ein besonders wertvolles Gut sein soll.
Nocheinmal: etwas behaupten kann man immer.
Solange man es nicht begründet wird es aber nicht verständlich.
Wo bleibt Ihr Argument für den besonders wertvollen Artikel (nur weil in Klammern der Begriff echter Schmuck steht? Ist die Aufzählung abschließend oder beispielhaft?Was ist denn eigentlich echter Schmuck?)
Und weil eine große Rechtsabteilung vorhanden ist müssen die AGB Ihrer Meinung nach also rechtens sein?
Ich gehe im Kern doch auch gar nicht von der Unwirksamkeit aus.
Ich versuche doch zu verdeutlichen, dass das Ergebnis welches Sie favorisieren m.E. von den AGB#s gar nicht getragen wird.
Es stellt sich schon die Frage ob nicht aufgrund der Versicherungshöhe von EUR 500,-- nicht jeder Artikel der weniger Wert ist nicht automatisch ein Artikel von nicht besonders hohem Wert ist.
Ich werde aber am besten so kurtz argumentieren wie Sie.
'Ich sehe keinen Grund dazu zu glauben, dass der Haftungsausschluss für einen EUR 100,-- teuren Ring wirksam ist'!
Weitere Begründungen braucht man doch nicht um eine Rechtsansicht wirksam zu untermauern. Richtig?
@Stefan5
Hier geht es um Meinungsaustausch! Meine Meinung habe ich hier zur genüge Kund getan. Ich muß meine Meinung nicht untermauern!
'Und weil eine große Rechtsabteilung vorhanden ist müssen die AGB Ihrer Meinung nach also rechtens sein?'
Nein, das MÜSSEN diese natürlich nicht. Aber der Verdacht, daß es so ist liegt doch schon sehr nahe. Wenn man den Passus mit dem Schmuck einmal bei Mitbewerbern vergleicht, so wird man feststellen, daß auch dort ein ähnlicher Wortlaut zu finden ist. Sind alle im Unrecht und nur der Fragesteller ist im Recht? ;-)
'Es stellt sich schon die Frage ob nicht aufgrund der Versicherungshöhe von EUR 500,-- nicht jeder Artikel der weniger Wert ist nicht automatisch ein Artikel von nicht besonders hohem Wert ist.'
Ich glaube nun wird es philosophisch.
'Wertvoll' ist keine definierte EIgenschaft, daher wird es ja wohl auch die explizit genannten Beförderungsausschlüsse geben.
Viele Grüße, Michael
Einfach behaupten kann man vieles.
Wer seine Meinung aber nicht untermauern kann, kann auch nicht erwarten, dass man sie berücksichtigt bzw.
Ich bin mir nunmehr sogar sicher, dass dem Kläger nicht nur der Wert des Ringes als Schadensersatz zusteht, sondern wegen der Weigerung des Schadensersatzes sogar Schmerzensgeld in Höhe von ca. EUR 150.000,--
Begründen kann ich dies nicht; muss man aber Ihrer Meinung ja auch nicht. Ich hoffe Sie halten dies trotzdem für glauhaft.
Ich bin halt der Ansicht, dass man eine Meinung oder Rat in einem juristischen Forum schon begründen sollte.
Bloße Meinungen helfen einem Ratsuchenden nicht weiter und können ihn auf den Holzweg führen.
@Stefan5
Leute fragen hier um Rat. Es nützt diesen erstmal nichts Seitenlange Begründungen warum vieleicht etwas so sein könnte zu lesen. Das verwirrt die meisten nur. Paradebeispiel ist Mirk, der es mit Leichtigkeit schafft einen Fragesteller mit richtigen Antworten total zu verwirren. Nach der Antwort ist der Fragesteller dann meist noch ratloser als vorher. Wenn jemand eine einfache Frage stellt, dann gibt man auch zuerst mal eine einfache Antwort. Wenn dann speziellere Fragen kommen, dann ist es an der Zeit genauere Begründungen zu liefern, aber nicht vorher.
Ich denke in diesem Thread kommen wir auf keinen Nenner und sollten es an dieser Stelle daher bleiben lassen.
Viele Grüße, Michael
--- editiert vom Admin
@micbu
Wenn man den Passus mit dem Schmuck einmal bei Mitbewerbern vergleicht, so wird man feststellen, daß auch dort ein ähnlicher Wortlaut zu finden ist.
Hast Du Dir die AGB angeschaut? Bei der DHL ist das so formuliert, wie ich es erwarten würde, d.h. erst ab einer Wertgrenze von 500€ ist die beförderung von z.B. Schmuck ausgeschlossen.
Ich schließe mich daher der Meinung von Mirk an und halte die Formulierung in den AGB von GLS für einen Verstoß gegen § 307 BGB
. Daher besteht ein Schadenersatzanspruch für den Fragesteller.
Beförderungsausschlüsse:
Hermes
4.2.3 Sendungen von außergewöhnlichem oder nur schwer schätzbarem Wert, wie Kunstwerke, Unikate, Briefmarken, übertragbare Handelspapiere, Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine, Industriediamanten, Uhren sowie Geld und andere gültige Zahlungsmittel,
UPS
(iii) Pakete dürfen nicht die in der Tariftabelle aufgeführten von der Beförderung ausgeschlossenen Produkte enthalten,insbesondere Güter von außergewöhnlich hohem Wert,Kunstwerke, Antiquitäten,Edelsteine Briefmarken,Unikate, Gold oder Silber,......
DHL
??? Da habe ich gar keine AGB gefunden!!!
Auffällig ist aber, daß immer Edelmetalle und Edelsteine ausgenommen sind.
Viele Grüße, Michael
--- editiert vom Admin
Hier die AGB von DHL:
http://www.dhl.de//mlm.html/dhl/images/download/dhl_de/agb.Par.0042.File.pdf/02_dhl_agb_paketexpress_national_15.10.2005.pdf
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