Gebrauchtwagenkauf - Getriebe kaputt, Schadenersatz möglich?

27. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)
Gebrauchtwagenkauf - Getriebe kaputt, Schadenersatz möglich?

Hallo zusammen.

Wir haben einen gebrauchten BMW beim Händler gekauft. Nach einem Tag merkten wir, dass das Getriebe nicht richtig funktioniert und das Auto ab einer bestimmten geschwindigkeit in den Notfallmodus schaltet. Bei BMW wurde dies bestätigt und uns wurde gesagt, dass dies nicht einfach durch das Fahren passiert ist. Wir sind zum Händler und haben verlangt, dass er das Auto repariert. Er sagte, er repariert es doch wir müssen die Kosten tragen, da das Getriebe bei Verkauf in Ordnung war. Er meint, er habe es prüfen lassen, konnte uns aber keinen Werkstattbericht vorweisen, auf dem dies dokumentiert ist. Wir haben gesagt, er muss es reparieren weil er uns versrscht hat und 6 Monate lang die Beweislast bei ihm liegt. Er sagte dann, dass wir uns die Kosten teilen. Wir haben gesagt nein und dass wir mit dem Anwalt sprechen. Er hat das Auto genommen und repariert und nun sagt er, wir sollen 500 Euro zahlen. Meine Fragen sind:

1. Müssen wir wirklich zahlen?
2. Wir befürchten, dass er sich nachträglich bei einem seiner Werkstattfreunde etwas bescheinigen lässt, dass das Auto vollkommen in Ordnung war (Betrug). Würde ihn das komplett aus der Sache entziehen?
3. Heute sind leider keine Anwälte da. Wenn wir das Auto abholen, weil wir es benötigen, gilt das als Akzeptanz des Betrags? Wenn wir also 500 zahlen, können wir uns diese im Nachhinein wieder holen, oder ist es dann zu spät?

Ich wäre für jede Hilfe dankbar.

-- Editiert von Afg001 am 27.01.2018 14:20

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Afg001):
3. Heute sind leider keine Anwälte da. Wenn wir das Auto abholen, weil wir es benötigen, gilt das als Akzeptanz des Betrags? Wenn wir also 500 zahlen, können wir uns diese im Nachhinein wieder holen, oder ist es dann zu spät?


Ihr könnt es natürlich auch im Nachhinein versuchen, aber dann wird es ungleich schwerer, weil sich der Händler z.B. auf eine eingehaltene Absprache zur anteiligen Kostenübernahme berufen kann, und sich eine solche Aussage dann nur schwer angreifen lässt.

Die 6monatige Beweislastumkehr ist schon richtig. Gleichwohl gilt der Zustand bei Übergabe. Aber bei nur einem Tag muss man sich insoweit auch keine großen Gedanken machen.
Bemerkungen wie "verarscht" würde ich mir allerdings sparen und mich nicht der Gefahr strafrechtlicher Konsequenzen aussetzen. Für die Ausübung der Rechte aus Sachmängelhaftung ist es absolut nicht möglich.
Die sachgerechte Ausübung eigener Rechte ist ausreichend.

Berry

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