Gebrochene Nase

25. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Catch22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrochene Nase

Hallo, also ich habe vor ein paar Tagen eine Vorladung aufs Gericht bekommen und habe keine Ahnung, was da auf mich zu kommt. Also ich wurde als Zeuge vorgeladen, weil ich vor 2 Jahren auf einem Fest von 2 Personen verprügelt wurde. Dabei hab ich eine gebrochene Nase und ein blaues Auge davongetragen. Habe davor auf der Polizei schon eine Aussage gemacht. Jetzt frage ich mich nur, muss ich dann auf dem Gericht meine Aussage wiederholen oder holen die mich nur als Zeuge wenn es da Unstimmigkeiten gibt? Und wann bekomm ich mein Schmerzensgeld? Muss ich da eine extra Klage machen oder wird das auch auf dem Gericht entschieden? Und wieviel Geld kann ich da erwarten für eine gebrochene Nase und ein blaues Auge?

Bitte helft mir,
danke

Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Selbstverständlich musst du vor Gericht deine Aussage wiederholen. Es ersteunt mich jedoch, dass das ganze Verfahren jetzt 2 Jahre gedauert hat. Hast du damals selbst Strafanzeige gestellt und deshalb läuft jetzt dieses Verfahren? Dann würde ich den Ausgang der Verfahresns abwarten und danach Schadensersatzansprüche an den sChädiger stellen. Frage mich jedoch, warum man dich bei der Polizei nicht darüber aufgeklärt hat, wie deine Möglichkeiten aussehen.

Berichte mal, wie es weiter gegangen ist.

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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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