Gefälligkeitshandlung? bzw. Glasschaden

8. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
kimipoldi
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Gefälligkeitshandlung? bzw. Glasschaden

Liebe Experten,
mir ist folgendes passiert:

Ich habe bei Freunden den Rasen gemäht, ohne dazu aufgefordert geworden zu sein. Diese waren zum Zeitpunkt des Geschehens nicht anwesend. Beim mähen hat sich dann ein Stein gelöst, der eine Glasscheibe im Eingangsbereich zerstört hat.
Der Schaden wurde der Versicherung gemeldet, die jedoch geantwortet haben, dass es sich hierbei um eine Gefälligkeitshandlung handelte. Schlussendlich will die Versicherung vorerst nicht zahlen.
Nun meine Fragen,

1. wie ist diese Gefälligkeitshandlung genau definiert? Stimmt es dass, Zitat: „Eine Gefälligkeitshandlung eine Bitte voraussetzt?“

2. Habe ich eine Chance das Geld von der Versicherung wieder zu bekommen? Wenn ja wie?

Für Antworten und Ratschläge wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
Stimmt es dass, Zitat: „Eine Gefälligkeitshandlung eine Bitte voraussetzt?“


Nein. Das kann auch konkludent vereinbart sein (du winkst jemanden ein, der dich hilfesuchend anschaut).

quote:
Habe ich eine Chance das Geld von der Versicherung wieder zu bekommen?


Wohl nicht. Auf dem Schaden bleiben deine Freunde sitzen, bzw., wenn du ihn denen aus eigenem Entschluß ersetzt hast, du.
Immerhin wäre dasselbe deinen Freunden auch passiert, wenn sie den Rasen selbst gemäht hätten, sodaß ich auch keine moralische Verpflichtung zum "Schadensersatz" sehe, da es an der Kausalität fehlt. Ein Fehlverhalten/Fahrlässigkeit deinerseits liegt ja gerade nicht vor.

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