Ich Autobahn, überhole einen PKW, plötzlich hinter mir 5 Meter Abstand Mercedes, ich schnell rüber , lasse Mercedes vorbei, gehe wieder auf die linke Spur um LKW zu überholen, Mercedes schert rechts aus, überholt meinen Vordermann (50m Abstand) rechts, schert knapp zwischen LKW rechts und ihm ein, muß notbremsen wegen Stau vor ihm, mein Vordermann weicht aus in die Leitplanken und kommt dadurch sehr schnell zum stehen, ich hinten rein, beide Wagen Totalschaden. Gegen den Mercedes Fahrer haben wir beide Strafanzeige erstattet, nun wurde er wohl wegen des Kennzeichens gefunden.
Frage : kann ich als Auffahrender auh von ihm Schadenersatz zum Teil geltend machen, oder nur mein Vordermann ?
Geld von Amokfahrer ?
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Wenn sein objektiv pflichtwidriges Fehlverhalten Ihren Schaden verursacht hat, können Sie sich den ersetzen lassen. Allerdings kann hier evtl. aufgrund von zu geringem Sicherheitsabstandes / überhöhter Geschwindigkeit oder ähnlichem ein Mitverschulden greifen. Wenn es um viel Geld geht => gehen Sie leiber zum Anwalt. Eine Rechtschutzversicherung / Verkehrsrechtschutzversicherung haben Sie ja hoffentlich
Nun, der Schaden an meinem Auto war 1.500 Euro, also nicht die Welt (BJ 1992). Den üblichen Sicherheitsabstand habe ich eingehalten, nur gilt laut Polizei natürlich, wer auffährt hat schuld. Die Frage ist natürlich, ob man überhaupt in der Lage ist den Sicherheitsabstand in der Praxis bei dichtem verkehr einzuhalten, in meinem Fall war es ja auch noch so, daß die Notbremsung in die Leitplanke meines Vordermannes seinen Bremsweg extrem verkürzt hat.
Es war übrigens einer dieser herzlichen Verkehrsunfälle, wo die Beteiligten hinterher fast Freunde sind. er kan auf mich zu und sagte gleich, ich könne nichts dafür und so gab es eine lustige Stunde auf der Autobahn.Mein Unfallgegner hat sich nur geärgert, daß er dem Mercedes nicht hinten rein gefahren ist, sondern mit seinem Stunt in die Leitplanke dieses verhindert hat. Wäre er ihm hinten reingefahren, hätte er keine Fahrerflucht begehen können....
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Wenn dem Mercedes-Fahrer grob verkehrswidriges Verhalten nachgewiesen werden kann, dann muss er selbstverständlich einen teil oder sogar den gesamten Schaden übernehmen.
Der Sicherheitsabstand muss so bemessen werden, dass man bei einer Vollbremsung des Vordermannes hinter ihm noch halten kann. Man muss jedoch nicht damit rechnen, dass dieser seinerseits abrupt zu stehen kommt.
Insofern gilt die Weisheit 'Wer auffährt, hat Schuld' in so einem Fall auch nicht unbedingt.
Auf der anderen Seite kann man Deinem Vordermann nun gar keinen Vorwurf machen, so dass Du wohl der Dumme gewesen wärest, wenn man den Mercedes-fahrer nicht erwischt hätte.
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