Hallo zusammen,
leider wurde uns bei unserem letzten Urlaub das Beiboot am Hafen gestohlen. Das Beiboot war an unserem "Hauptboot" befestigt.
Der Diebstahl wurde der Polizei und dem Vermieter gemeldet.
Bei der Rückgabe hat der Vermieter die Anzahlung behalten. Zusätzlich dazu ist heute eine Rechnung gekommen über die komplette Erstattung (über 1000€). Nach meiner Recherche ist das der Neupreis des Beiboots - Jedoch war das schon über 2 Jahre alt.
Muss ich das bezahlen? Gibt es eine Versicherung für einen solchen Fall?
Gruß
cproduct
Gemietetes (Bei)boot gestohlen
12. Oktober 2016
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Frage vom 12. Oktober 2016 | 19:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemietetes (Bei)boot gestohlen
#1
Antwort vom 13. Oktober 2016 | 01:08
Von
Status: Unbeschreiblich (130081 Beiträge, 41476x hilfreich)
Zitat :Muss ich das bezahlen?
Kommt auf die vertragliche Gestaltung an.
Alles in Deutschland passiert?
Zitat :Gibt es eine Versicherung für einen solchen Fall?
Klar.
Nur habt ihr sie wohl nicht abgeschlossen?
#2
Antwort vom 13. Oktober 2016 | 18:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Zitat :Muss ich das bezahlen?
Kommt auf die vertragliche Gestaltung an.
Alles in Deutschland passiert?
Ja, alles in Deutschland.
Zitat :
Zitat :Gibt es eine Versicherung für einen solchen Fall?
Klar.
Nur habt ihr sie wohl nicht abgeschlossen?
Haben wir wohl nicht abgeschlossen... In den Vertragsunterlagen finde ich nichts dazu. Irgendein Tipp?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Oktober 2016 | 23:08
Von
Status: Unbeschreiblich (130081 Beiträge, 41476x hilfreich)
Zitat :Haben wir wohl nicht abgeschlossen... In den Vertragsunterlagen finde ich nichts dazu.
Das ist schon mal ungünstig, dann könnte das wohl an euch hängenbleiben.
Zitat :Irgendein Tipp?
Der Neupreis ist nicht zu zahlen, es wird nur der Zeitwert geschuldet.
Was genau steht eigentlich zum Thema "Verlust" und "Diesbstahl" im Mietvertrag?
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