Gemietetes (Bei)boot gestohlen

12. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
cproduct
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemietetes (Bei)boot gestohlen

Hallo zusammen,

leider wurde uns bei unserem letzten Urlaub das Beiboot am Hafen gestohlen. Das Beiboot war an unserem "Hauptboot" befestigt.

Der Diebstahl wurde der Polizei und dem Vermieter gemeldet.

Bei der Rückgabe hat der Vermieter die Anzahlung behalten. Zusätzlich dazu ist heute eine Rechnung gekommen über die komplette Erstattung (über 1000€). Nach meiner Recherche ist das der Neupreis des Beiboots - Jedoch war das schon über 2 Jahre alt.

Muss ich das bezahlen? Gibt es eine Versicherung für einen solchen Fall?

Gruß
cproduct




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130081 Beiträge, 41476x hilfreich)

Zitat (von cproduct):
Muss ich das bezahlen?

Kommt auf die vertragliche Gestaltung an.

Alles in Deutschland passiert?



Zitat (von cproduct):
Gibt es eine Versicherung für einen solchen Fall?

Klar.
Nur habt ihr sie wohl nicht abgeschlossen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cproduct
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von cproduct):
Muss ich das bezahlen?

Kommt auf die vertragliche Gestaltung an.

Alles in Deutschland passiert?


Ja, alles in Deutschland.

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von cproduct):
Gibt es eine Versicherung für einen solchen Fall?

Klar.
Nur habt ihr sie wohl nicht abgeschlossen?


Haben wir wohl nicht abgeschlossen... In den Vertragsunterlagen finde ich nichts dazu. Irgendein Tipp?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130081 Beiträge, 41476x hilfreich)

Zitat (von cproduct):
Haben wir wohl nicht abgeschlossen... In den Vertragsunterlagen finde ich nichts dazu.

Das ist schon mal ungünstig, dann könnte das wohl an euch hängenbleiben.



Zitat (von cproduct):
Irgendein Tipp?

Der Neupreis ist nicht zu zahlen, es wird nur der Zeitwert geschuldet.



Was genau steht eigentlich zum Thema "Verlust" und "Diesbstahl" im Mietvertrag?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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