Gerät behalten ?

27. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
balsam
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerät behalten ?

Hallo zusammen,

ich brauche Eure hilfe!
Mein Laptop ist durch ein Handwerker kaputt gegangen. Dann habe ich an die Haftpflichtversicherung (vom Handwerker) das Gerät gesendet. Ok. Die haben nicht repariert (Display war etwas kaputt) und mir wenig Geld überwiesen. Mit dem Bertrag bin ich einvertranden. Aber...
Die informieren mich überhaupt nix. Geld überwiesen, paar Tage später nach meinem Anruf " was für Geld ist das" ein Schreiben geschickt. Laptop wollten die aber auch behalten. Dann habe geschrieben dass ich das Gerät brauche wegen Laufwerk und Daten die da drauf sind. Gut. Ich habe bis heute auch keine Info bekommen was weiter. In dem Brief habe ich auch erwähnt dass ich mein ganzes Gerät zurück haben möchte und bitte unverzüglich um Info. Heute hat der Handwerker mich angerufen und gesagt dass die mein Laufwerk rausgeschraubt und an mich verschickt haben! Natürlich, da habe ich auch von der Versicherung keine Info.
Was kann ich machen um mein Gerät zurück zu bekommen ? Dürfen die mein Laptop behalten oder einfach so entscheiden was rausgeschraubt wird ?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Grüße
Magdalena

Wer den Schaden hat...?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39825x hilfreich)

Zitat (von balsam):
Was kann ich machen um mein Gerät zurück zu bekommen ?

Nichts.
Man hat die Entschädigung erhalten, war damit einverstanden, das Gerät gehört jetzt der Versicherung.

Man könnte natürlich der Versicherung ein Kaufangebot machen, aber ob die sich darauf einlassen?



Zitat (von balsam):
dass ich das Gerät brauche wegen Laufwerk und Daten die da drauf sind.

Darum hätte man sich vorher kümmern müssen.
Man könnte ja einfach die Datensicherung nutzen?



Zitat (von balsam):
Heute hat der Handwerker mich angerufen und gesagt dass die mein Laufwerk rausgeschraubt und an mich verschickt haben!

Das ist sehr nett, dazu wären die nicht verpfllichtet.



Zitat (von balsam):
Natürlich, da habe ich auch von der Versicherung keine Info.

Man ist nicht der Vertragspartner, die müssen nicht mit Dir kommunizieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nichts.
Man hat die Entschädigung erhalten, war damit einverstanden, das Gerät gehört jetzt der Versicherung.


Zitat (von Flo Ryan):
Wieso DEIN Laptop?


Zitat (von Flo Ryan):
Damit gehört das Gerät selbst jetzt der Versicherung.



Versteh jetzt nicht ganz wie ihr darauf kommt.


Zitat (von balsam):
Dürfen die mein Laptop behalten oder einfach so entscheiden was rausgeschraubt wird ?



Nein, das dürfen die nicht.
Dir ist ein Schaden entstanden der zu ersetzen ist. Das ändert erst mal nichts an den Eigentumsverhältnissen - der
Laptop war und ist dein Eigentum.

Die Versicherung könnte höchstens einen eventuellen Restwert von der Schadensersatzforderung abziehen.
Sie wird aber durch die Schadensersatzzahlung niemals automatisch Eigentümer der Sache.


Gruß Charly

Signatur:

Gruß Charly

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39825x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Sie wird aber durch die Schadensersatzzahlung niemals automatisch Eigentümer der Sache.

Stimmt.

Nur war hier aber der Sachverhalt der Schilderung nach ja ganz anders. Man hat das Laptop an die Versicherung verkauft: Schaden verursacht, Laptop an Versicherung gesendet, die konnte / wollte nicht reparieren sondern sendet Geld als Ausgleich für den Laptop, Geschädigte war damit einverstanden => Eigentum an Versicherung übergegangen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man hat das Laptop an die Versicherung verkauft


Da gehört aber wohl eine Einigung zu. Liest sich bisher nur als eine einfache Einsendung zur Begutachtung.

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Dann habe ich an die Haftpflichtversicherung (vom Handwerker) das Gerät gesendet.
Sicher um den Schaden begutachten zu lassen. Für die Zukunft: Das macht man nicht.

Zitat:
Die haben nicht repariert (Display war etwas kaputt) und mir wenig Geld überwiesen.
Das ist nun etwas seltsam. Hast du wirklich erwartet, dass die Versicherung das repariert?

Zitat:
Laptop wollten die aber auch behalten.
Grundsätzlich ist es dein Laptop. Behalten dürfen sie ihn nur wenn du ausdrücklich zustimmst.
Das normale Prozedere ist (bei wirtschaftlichem Totalschaden, den ich hier vermute): Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes, der Gegenstand bleibt natürlich im Eigentum des Geschädigten. Wenn man jetzt von einem Restwert von Null ausgeht (dürfte bei einem gebrauchten Laptop mit defektem Display realistisch sein), dann bleibt der Wiederbeschaffungswert den die Versicherung zu ersetzen hat; das ändern nichts am Eigentum des Laptops.

Zitat:
... und gesagt dass die mein Laufwerk rausgeschraubt ...
Da sehe ich durchaus eine Sachbeschädigung. Der Versicherung steht es natürlich nicht zu das Gerät auseinander zu nehmen (außer, das wäre für die Begutachtung notwendig - bei einem Displayschaden in trotzdem lauffähigen Gerät auszuschließen).

Ich würde mit Fristsetzung die Herausgabe verlangen, und danach einen Anwalt einschalten. Aber bitte vorher nochmal die folgende Frage beantworten:
Zitat:
Mit dem Bertrag bin ich einvertranden.
In wie weit einverstanden? Also was genau hast du der Versicherung mitgeteilt bzw. was hast du akzeptiert/unterschrieben? (genauer Wortlaut bitte)

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
balsam
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Vielen Dank für Eure alle antworten.

Vielleicht meine Aufregung ist doch ungerecht. Ich kenne mich nicht aus.

Stefan :
Ich habe Einwilligungserklärung für den Fall Reparaturmöglichkeit (fachgerechte Reparatur oder Instandsetzung) unterschrieben.

Gestern habe ich die Festplatte bekommen und gleich die Versicherung angerufen. Vor zwei Wochen schreibte meine Sachbearbeiterin im E-Mail: sie kriegen kein Gutachten Bericht. Gestern aber eine andere Dame am Telefon war sehr überrascht und hat mir alles per e Mail gesendet. Sie schreib auch dass ich Laptop zurück bekomme wenn ich 200 Euro zurückzahle. Dazu würde mir gesagt dass ich die Festplatte selber einbauen muss.... Warum? Auch Keine Ahnung wie sie auf den Betrag gekommen ist. Die haben mein Schaden als Wiederbeschaffungswert abgerechnet und überwiesen.
Ich kenne mich nicht aus und vielleicht läuft das normal so ab... keine Ahnung.

Gruß
Magdalena

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39825x hilfreich)

Zitat (von balsam):
Ich habe Einwilligungserklärung für den Fall Reparaturmöglichkeit (fachgerechte Reparatur oder Instandsetzung) unterschrieben.

Da müsste man mal wissen, was im Wortlaut genau da drin steht.



Zitat (von balsam):
Sie schreib auch dass ich Laptop zurück bekomme wenn ich 200 Euro zurückzahle.

Also wurde der Wert des Laptop vermutlich komplett bezahlt von der Versicherung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich habe Einwilligungserklärung für den Fall Reparaturmöglichkeit (fachgerechte Reparatur oder Instandsetzung) unterschrieben.
Das dürfte OK sein. Wichtiger ist aber, was für den gegenteiligen Fall (Reparatur nicht möglich) vereinbart wurde.

Zitat:
... und hat mir alles per e Mail gesendet.
Und was steht dort bezüglich Wiederbeschaffungswert und Restwert?

Zitat:
Sie schreib auch dass ich Laptop zurück bekomme wenn ich 200 Euro zurückzahle.
Das muss ja dann der Restwert sein (wobei die Festplatte schon mal offenbar nichts wert war).

Stefan

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