Hallo zusammen,
ich brauche Eure hilfe!
Mein Laptop ist durch ein Handwerker kaputt gegangen. Dann habe ich an die Haftpflichtversicherung (vom Handwerker) das Gerät gesendet. Ok. Die haben nicht repariert (Display war etwas kaputt) und mir wenig Geld überwiesen. Mit dem Bertrag bin ich einvertranden. Aber...
Die informieren mich überhaupt nix. Geld überwiesen, paar Tage später nach meinem Anruf " was für Geld ist das" ein Schreiben geschickt. Laptop wollten die aber auch behalten. Dann habe geschrieben dass ich das Gerät brauche wegen Laufwerk und Daten die da drauf sind. Gut. Ich habe bis heute auch keine Info bekommen was weiter. In dem Brief habe ich auch erwähnt dass ich mein ganzes Gerät zurück haben möchte und bitte unverzüglich um Info. Heute hat der Handwerker mich angerufen und gesagt dass die mein Laufwerk rausgeschraubt und an mich verschickt haben! Natürlich, da habe ich auch von der Versicherung keine Info.
Was kann ich machen um mein Gerät zurück zu bekommen ? Dürfen die mein Laptop behalten oder einfach so entscheiden was rausgeschraubt wird ?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Grüße
Magdalena
Gerät behalten ?
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
ZitatWas kann ich machen um mein Gerät zurück zu bekommen ? :
Nichts.
Man hat die Entschädigung erhalten, war damit einverstanden, das Gerät gehört jetzt der Versicherung.
Man könnte natürlich der Versicherung ein Kaufangebot machen, aber ob die sich darauf einlassen?
Zitatdass ich das Gerät brauche wegen Laufwerk und Daten die da drauf sind. :
Darum hätte man sich vorher kümmern müssen.
Man könnte ja einfach die Datensicherung nutzen?
ZitatHeute hat der Handwerker mich angerufen und gesagt dass die mein Laufwerk rausgeschraubt und an mich verschickt haben! :
Das ist sehr nett, dazu wären die nicht verpfllichtet.
ZitatNatürlich, da habe ich auch von der Versicherung keine Info. :
Man ist nicht der Vertragspartner, die müssen nicht mit Dir kommunizieren.
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ZitatNichts. :
Man hat die Entschädigung erhalten, war damit einverstanden, das Gerät gehört jetzt der Versicherung.
ZitatWieso DEIN Laptop? :
ZitatDamit gehört das Gerät selbst jetzt der Versicherung. :
Versteh jetzt nicht ganz wie ihr darauf kommt.
ZitatDürfen die mein Laptop behalten oder einfach so entscheiden was rausgeschraubt wird ? :
Nein, das dürfen die nicht.
Dir ist ein Schaden entstanden der zu ersetzen ist. Das ändert erst mal nichts an den Eigentumsverhältnissen - der
Laptop war und ist dein Eigentum.
Die Versicherung könnte höchstens einen eventuellen Restwert von der Schadensersatzforderung abziehen.
Sie wird aber durch die Schadensersatzzahlung niemals automatisch Eigentümer der Sache.
Gruß Charly
ZitatSie wird aber durch die Schadensersatzzahlung niemals automatisch Eigentümer der Sache. :
Stimmt.
Nur war hier aber der Sachverhalt der Schilderung nach ja ganz anders. Man hat das Laptop an die Versicherung verkauft: Schaden verursacht, Laptop an Versicherung gesendet, die konnte / wollte nicht reparieren sondern sendet Geld als Ausgleich für den Laptop, Geschädigte war damit einverstanden => Eigentum an Versicherung übergegangen.
ZitatMan hat das Laptop an die Versicherung verkauft :
Da gehört aber wohl eine Einigung zu. Liest sich bisher nur als eine einfache Einsendung zur Begutachtung.
Hallo,
Sicher um den Schaden begutachten zu lassen. Für die Zukunft: Das macht man nicht.Zitat:Dann habe ich an die Haftpflichtversicherung (vom Handwerker) das Gerät gesendet.
Das ist nun etwas seltsam. Hast du wirklich erwartet, dass die Versicherung das repariert?Zitat:Die haben nicht repariert (Display war etwas kaputt) und mir wenig Geld überwiesen.
Grundsätzlich ist es dein Laptop. Behalten dürfen sie ihn nur wenn du ausdrücklich zustimmst.Zitat:Laptop wollten die aber auch behalten.
Das normale Prozedere ist (bei wirtschaftlichem Totalschaden, den ich hier vermute): Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes, der Gegenstand bleibt natürlich im Eigentum des Geschädigten. Wenn man jetzt von einem Restwert von Null ausgeht (dürfte bei einem gebrauchten Laptop mit defektem Display realistisch sein), dann bleibt der Wiederbeschaffungswert den die Versicherung zu ersetzen hat; das ändern nichts am Eigentum des Laptops.
Da sehe ich durchaus eine Sachbeschädigung. Der Versicherung steht es natürlich nicht zu das Gerät auseinander zu nehmen (außer, das wäre für die Begutachtung notwendig - bei einem Displayschaden in trotzdem lauffähigen Gerät auszuschließen).Zitat:... und gesagt dass die mein Laufwerk rausgeschraubt ...
Ich würde mit Fristsetzung die Herausgabe verlangen, und danach einen Anwalt einschalten. Aber bitte vorher nochmal die folgende Frage beantworten:
In wie weit einverstanden? Also was genau hast du der Versicherung mitgeteilt bzw. was hast du akzeptiert/unterschrieben? (genauer Wortlaut bitte)Zitat:Mit dem Bertrag bin ich einvertranden.
Stefan
Hallo!
Vielen Dank für Eure alle antworten.
Vielleicht meine Aufregung ist doch ungerecht. Ich kenne mich nicht aus.
Stefan :
Ich habe Einwilligungserklärung für den Fall Reparaturmöglichkeit (fachgerechte Reparatur oder Instandsetzung) unterschrieben.
Gestern habe ich die Festplatte bekommen und gleich die Versicherung angerufen. Vor zwei Wochen schreibte meine Sachbearbeiterin im E-Mail: sie kriegen kein Gutachten Bericht. Gestern aber eine andere Dame am Telefon war sehr überrascht und hat mir alles per e Mail gesendet. Sie schreib auch dass ich Laptop zurück bekomme wenn ich 200 Euro zurückzahle. Dazu würde mir gesagt dass ich die Festplatte selber einbauen muss.... Warum? Auch Keine Ahnung wie sie auf den Betrag gekommen ist. Die haben mein Schaden als Wiederbeschaffungswert abgerechnet und überwiesen.
Ich kenne mich nicht aus und vielleicht läuft das normal so ab... keine Ahnung.
Gruß
Magdalena
ZitatIch habe Einwilligungserklärung für den Fall Reparaturmöglichkeit (fachgerechte Reparatur oder Instandsetzung) unterschrieben. :
Da müsste man mal wissen, was im Wortlaut genau da drin steht.
ZitatSie schreib auch dass ich Laptop zurück bekomme wenn ich 200 Euro zurückzahle. :
Also wurde der Wert des Laptop vermutlich komplett bezahlt von der Versicherung.
Hallo,
Das dürfte OK sein. Wichtiger ist aber, was für den gegenteiligen Fall (Reparatur nicht möglich) vereinbart wurde.Zitat:Ich habe Einwilligungserklärung für den Fall Reparaturmöglichkeit (fachgerechte Reparatur oder Instandsetzung) unterschrieben.
Und was steht dort bezüglich Wiederbeschaffungswert und Restwert?Zitat:... und hat mir alles per e Mail gesendet.
Das muss ja dann der Restwert sein (wobei die Festplatte schon mal offenbar nichts wert war).Zitat:Sie schreib auch dass ich Laptop zurück bekomme wenn ich 200 Euro zurückzahle.
Stefan
Und jetzt?
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